Eine Geistigbehinderte Tochter lebt seit 2Jahren in einem Kinderhaus,kommt am Wochenende und in den Ferien nach Hause und hat ihren Erstwohnsitzt bei der Mutter. Die ARGE rechnet sie ihr nicht an. sie mußte umziehen.Ist das rechtens?
Eine Geistigbehinderte Tochter lebt seit 2Jahren in einem
Kinderhaus,kommt am Wochenende und in den Ferien nach Hause
und hat ihren Erstwohnsitzt bei der Mutter. Die ARGE rechnet
sie ihr nicht an. sie mußte umziehen.Ist das rechtens?
Hallo,
es bliebe so einfach gesehen schwierig zu beantworten, da doch bestimmt zunächst mal die Unterbringung in dem erwähntem Kinderhaus von irgendwelchen Behörden grundlegend bezahlt würde.
Es wäre also ganz gut, etwas Geduld aufzubringen, ob jemand da etwas Fachkenne hätte.
Als Laie wäre es zumindest nachvollziehbar, wenn bezüglich regelmäßigem Wochenendbesuch des Kindes auch Verköstigung des Kindes über die persönliche RL. hinaus etwas Mehrbedarf berücksichtigt werden könnte.
Hier wäre ich aber überfragt, ob sich davon regelmäßige Versorgung am Wochenende ( Ernährung des Kindes ) als Mehrbedaf begründen ließe.
Volle Anrechnung als Mitglied einer BG halte ich für ausgeschlossen, da die Tochter dann auch wirklich in mütterlicher Obhut leben müßte.
( Das wäre aber bei 2 von 7 Wochentagen bei der Mama doch schon rein für den Aufenthalt des Kindes nicht wirklich gegeben )
Ein " Hauptwohnsitz " ist meiner laienhaften Definition nach ein wohnlicher " Lebensmittelpunkt "…eine Heimstatt, wie eine täglich erreichbare / heimgesuchte Adresse.
Warte daher bitte mal ab, was ggf. noch Experten dazu sagen können.
mfg
nutzlos
Die Frage lässt sich leider nicht beantworten, weil zu wenige Informationen zur Tochter. Wie alt ist sie? Gilt sie (nach dem Gesetz) als erwerbsfähig oder nicht? Bekommt sie Leistungen von anderen Behörden (Deutsche Rentenversicherung, Sozialamt etc.)? Das vermute ich ganz stark, denn das Heim muss ja von irgend jemand bezahlt werden.
Verständnisfrage
Hallo
Eine Geistigbehinderte Tochter lebt seit 2Jahren in einem Kinderhaus,kommt am Wochenende und in den Ferien nach Hause und hat ihren Erstwohnsitzt bei der Mutter. Die ARGE rechnet sie ihr nicht an. sie mußte umziehen.
Wer musste umziehen?
Musste die Mutter umziehen, weil ihr die Tochter nicht angerechnet wurde?
Ist sie schon umgezogen? Wenn nicht, dann könnte man ja eventuell was mit dem Umgangsrecht machen. So ähnlich wie getrenntlebende Väter, die doch ihren Kindern auch irgendwie einen Platz zur Verfügung stellen müssen. - Da weiß ich die Rechtslage nicht, aber da würde ich mich weitererkundigen, wie es da ist. Einfach aus dem Grunde, weil das häufiger ist man da eher was finden wird.
Viele Grüße