Kann die ARGE zur Beantragung von BAföG zwingen?

Hallo,

ein 18-jähriger Sohn wohnt noch bei seiner Mutter, die zurzeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Alg II) bezieht. Die ARGE will ihn jetzt dazu zwingen, BAföG zu beantragen, obwohl er das gar nicht möchte.

Muss er das trotzdem machen?

Hallo,

ein 18-jähriger Sohn wohnt noch bei seiner Mutter, die zurzeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Alg II) bezieht. Die ARGE will ihn jetzt dazu zwingen, BAföG zu beantragen, obwohl er das gar nicht möchte.

Muss er das trotzdem machen?

welche Art von Zwang wird denn ausgeübt? Natürlich muss er das nicht machen. Ggf. gibt es dann aber keine Leistungen mehr von der ARGE.

Gezwungen wird niemand. Es stellt sich aber die Frage, wer hier von wem was will…

Wenn jemand Anspruch auf Leistungen aus Topf B hat, warum sollte er dann Zahlungen aus Topf A erhalten?

Gruß

S.J.

Wenn jemand Anspruch auf Leistungen aus Topf B hat, warum
sollte er dann Zahlungen aus Topf A erhalten?

Weil das möglicherweise eine Fehlentscheidung des Jobcenters ist? Weil dafür erst einmal die Frage beantwortet werden müsste, welchen Status der 18-jährige hat? Und weil die Frage ohne diesen Hintergrund nicht geeignet ist für Bashing? (Oder drücken wir es netter aus: Erst einmal alles möglichst Negative unterstellen…)

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Und weil die Frage ohne diesen Hintergrund nicht geeignet
ist für Bashing? (Oder
drücken wir es netter aus: Erst einmal alles möglichst
Negative unterstellen…)

Kannst Du mir die genaue Stelle zeigen, wo das erfolgte?

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Kannst Du mir die genaue Stelle zeigen, wo das erfolgte?

In praktisch jeder deiner Zeilen. Und das weißt du ganz genau, weil du es so beabsichtigst.

Zahlungseinstellung ist kein Zwang? Natürlich ist er das! Das ist möglicherweise ja auch richtig und gewünscht. Deshalb bleibt es aber trotzdem Zwang.

Es stellt sich die Frage, wer hier was von wem will? Nein, die Frage stellt sich hier so nicht, denn auch, wenn hier jemand etwas vom Amt will, muss das Amt sich trotzdem an die Vorschriften halten. Denn es gibt durchaus auch ein RECHT auf diese Leistungen.

Und was die Töpfe aus A und B angeht: Da gibt es so etwas wie Vorrangigkeit und Nachrangigkeit. Und es gibt Leute, die kennen sich mit Topf A aus und solche, die sich mit Topf B auskennen. Und ab und an kommen die Leute von Topf A und behaupten einfach, dass sie nichts mehr hergeben müssen, obwohl sie überhaupt keine Ahnung haben, ob Topf B überhaupt richtig ist. Und genau das kommt bei Bafög durchaus häufiger vor.

Und der Bashingteil daran ist, dass du, obwohl der Text nicht genügend Anhaltspunkte für den Sachverhalt liefert, du damit also schlicht nicht wissen kannst, wie die Situation ist, du gleich mal fröhlich unterstellst, dass der Fragesteller falsch liegt (und im Grund noch nicht mal fragen darf, weil schließlich muss er die Leistungen ja nicht beanspruchen, er könnte es ja auch bleiben lassen)

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Hallo

dass ein (ALG2-vorrangiger) Bafög-Anspruch grundsätzlich überprüft wird, ist korrekt so. http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

LG

wo war hier das bashing?

Gruß manu

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Hallo,

meine Güte jetzt reg Dich doch nicht so auf. Ich finde sowieso, dass man keine Antwort geben kann auf Deine Frage weil Du hier die Situation überhaupt nicht beschreibst. Also was wolltest Du, nur diskutieren über die Sinnhaftigkeit, Bafög beantragen zu müssen? Und dann bezichtigst Du noch jemand des Bashings nur weil er geantwortet hat was Du nicht hören wolltest?

Tipp: das nächste mal die ganze Situation beschreiben und sich nicht beschweren wenn jemand auf Verdacht antwortet wie die Situation sein könnte (wenn Anspruch auf Bafög besteht hat der nämlich recht).

Grüße
Jessica

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Tipp: das nächste mal die ganze Situation beschreiben und sich
nicht beschweren wenn jemand auf Verdacht antwortet wie die
Situation sein könnte (wenn Anspruch auf Bafög besteht hat der
nämlich recht).

Und wenn kein Anspruch besteht hat er eben kein Recht. That’s the point.

Und nur, weil der Fragesteller vielleicht nicht auf Anhieb weiß, welche Faktoren wichtig sein können, rechtfertigt das nicht, gleich mal konsequent vom Negativen auszugehen.

Aber leider ist es so, dass, wenn es um HartzIV geht, solch ein Verhalten inzwischen bei einigen Leuten völlig akzeptiert ist.

Last not least: Dir ist im Eifer des Gefechtes und des „Rechtgebens“ und des netten Hinweises, mich nicht aufzuregen, aufgefallen, dass ich nicht die UP bin? Vielleicht wäre auch hier ein etwas sachlicherer Umgang einfach angemessener!

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Hallo,

Du verlangst sachlichen Umgang? Dann bitte erst an die eigene Nase fassen.

Stimmt, mir ist nicht aufgefallen, dass Du nicht der UP bist. Daher wundere ich mich jetzt umso mehr, dass Du Dich da so emotional reingesteigert hast obwohl es Dich gar nicht betrifft.

Wenn Du so sachlich bist sollte es Dir auch aufgefallen sein, dass man bei solch einer Fragestellung der UP gar keine Antwort geben kann. Dass es einer versucht hat ist doch löblich. Da Du den Sachverhalt auch nicht kennst kannst Du ihn auch nicht des Bashings verurteilen.

Fazit: man sollte nicht von sich auf andere schliessen, nur weil Du vielleicht negative Erfahrungen in Deinem Umfeld wegen ALG2 gemacht hast gilt das nicht zwangsläufig für alle. Genausowenig wie alle ALG2-Empfänger ehrlich sind.

Achso, falls gleich der Vorwurf kommt, dass auch ich gegen ALG2-Empfänger schiesse: mein bester Freund ist ALG2-Empfänger und ich kenne die Willkür der Jobcenter. Aber ab und an haben sie auch recht :smile:

Grüße
Jessica

Wenn Du so sachlich bist sollte es Dir auch aufgefallen sein,
dass man bei solch einer Fragestellung der UP gar keine
Antwort geben kann. Dass es einer versucht hat ist doch
löblich.

Wo siehst du in Essjotts Reaktion einen Antwortversuch auf die Frage? Sie enthält NULL Information? Sie enthält auch keine Gegenfrage! Sie lässt noch nicht einmal mit viel guten Willen erkennen, dass es überhaupt möglich ist, dass da ein Irrtum vom Amt in Frage kommt.

Da Du den Sachverhalt auch nicht kennst kannst Du ihn
auch nicht des Bashings verurteilen.

WEIL ich den Sachverhalt nicht kenne, kann ich ihn des Bashings verurteilen! Denn das Bashing besteht darin, einseitig Negatives anzunehmen - ohne nachzufragen, in einer Situation, die eben alles andere als eindeutig ist.

Ich habe in meiner ersten Reaktion jedenfalls genau auf die relevanten Fragen hingewirkt.

Das kann die ARGE.

Er hat es indirekt beantwortet: "Wenn jemand Anspruch auf Leistungen aus Topf B hat, warum sollte er dann Zahlungen aus Topf A erhalten? ".

Aber nun kam die Antwort ja auch noch zweimal korrekt und direkt.

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Hi,

ein 18-jähriger Sohn wohnt noch bei seiner Mutter, die zurzeit
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Alg II)
bezieht. Die ARGE will ihn jetzt dazu zwingen, BAföG zu
beantragen, obwohl er das gar nicht möchte.

Muss er das trotzdem machen?

das kommt auf die Ausbildung an. Lies’ Dir bitte § 7 Abs. SGB II Abs. 5 und 6 ganz genau durch und auch die hier angeführten §§ des BAFöG.

Gruß
Ingo

vielen dank für die hilfestellungen.die mutter wollte weder von topf A noch von topf B was haben.sie fand es schlimm das topf A sie da zu zwingen wollte. danke