Kann die Arge zur Psychotherapie zwingen

Hallo Experten,
ich habe heute mal wieder eine rechtliche Frage.
Ein Alg 2 Empfänger ist aus psychischen Gründen vom medizinischen Dienst der Arge als "arbeitsunfähig"eingestuft wurden.
Die Arbeitsunfähigkeit geht 6 Monate, danach ist der Zustand erneut zu prüfen.
In dieser Zeit wird das Alg 2 weiter gezahlt.
Ist der Empfänger nun gezwungen eine Therapie anzutreten bzw. wird die Arge eine entsprechend Vereinbarung zur Unterschrift vorlegen?
Kann sonst sanktioniert werden?
Muss der Empfänger Versuche eine Therapie zu finden nachweisen(zb. Nachweis das er auf Warteliste steht)?
Naturlich strebt der Empfänger die Therapie zu einer Besserung seiner psychischen Verfassung an, was ihm aber aufgrund seiner Amgststörung bisher noch nicht geglückt ist.
Wie soll nun vorgegangen werden?
Der Arzt des medizinischen Dienst sprach nicht von einer Verpflichtung,
Wird die Arge das veranlassen?
Ich hoffe jemand weiss Rat?!

In den durch §§ 63, 65 SGB I gezogenen Grenzen kann als Mitwirkungshandlung bei gegebener Erwerbsfähigkeit auch die Inanspruchnahme einer Heilbehandlung vereinbart werden; zu weit geht indes die Pflicht, sich hierfür in psychiatrische Behandlung zu begeben (SG Braunschweig, B.v. 11.09.2006 - S 21 AS 962/06 ER).

Eine erfolgreiche Heilbehandlung ist genau wie eine Sucht- oder Schuldnerberatung auf Freiwilligkeit angewiesen. Sie darf daher nur bei Einvernehmen Bestandteil der EV werden (SG Braunschweig a.a.O.: Besuch bei einem Psychiater ist keine EV-Pflicht; LSG Rheinland-Pfalz vom 5.7.2007 - L 3 ER 175/07 AS: Begutachtung zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit nicht in EV aufzunehmen). Dasselbe gilt für Maßnahmen, die in die Persönlichkeitssphäre des Hilfebedürftigen eingreifen, z.B. Pflicht, das Körpergewicht zu reduzieren, Piercings zu entfernen usw.

Bei Erwerbsunfähigkeit,( Voraussetzung für ALG II ist die Erwerbsfähigkeit), ist die ARGE nicht zuständig. Es sei denn, der betroffene Mensch erhält eine Arbeitsmarktrente.
Ab er auch beim Sozialamt gilt das bisher Geschriebene.

Zwingen kann einen niemand, aber auch die REHA und Rentenstellen haben Interesse daran das man wieder gesund wird, zuallererst sollte man aber selber das Interesse daran haben

Hallo anouk,

soweit mir bekannt ist, bekommen die Sachbearbeiter der ARGE nur das Ergebnis der Begutachtung (ob arbeitsunfähig, wie lange, usw.) jedoch nicht die Diagnose mitgeteilt. Natürlich ist es bei einer solchen Erkrankung besser, sich psychotherapeutische Hilfe zu suchen, was allerdings schwierig ist, weil die Wartezeiten sehr lang sind. Es kann also nicht schaden, sich schon mal vorsorglich anzumelden. Außerdem bieten die Therapeuten zunächst „Probestunden“ an, damit man selbst entscheiden kann,ob man mit demjenigen überhaupt „klar“ kommt. So eine Psychotherapie ist also ein recht langwieriges Verfahren und es kann durchaus sein, dass man erst nach mehreren Anläufen den richtigen Therapeuten findet.
Außerdem muss in einem selbst der Wunsch und die Bereitschaft für eine solche Behandlung da sein, sonst nutzt es alles nichts.
Soweit mir bekannt ist, kann die ARGE also niemanden „zwingen“ und auch nicht mit Sanktionen drohen, wenn der medizinische Dienst Arbeitsunfähigkeit bestätigt hat. Allenfalls die Krankenkasse könnte bei Krankengeldbezug Einfluss nehmen und dringend zu einer Therapie raten.
Ich hoffe, ich konnte helfen.

mfg
bluesinnaj

Leider kann ich dazu keine Auskunft geben MFG

Hallo anouk,
auf dem Gebiet habe ich keinerlei Wissen. Tut mir leid!

Hallo anouk,
Sorry tu echt leid aber hier kann ich dir nicht weiterhelfen.
Libe Grüße und alles Gute

Hallo Anouk,

hier bin ich mir nicht sicher, was die Arge für Rechtsmittel einsetzen kann.
Auf jeden Fall muß der medizinische Dienst bei erneuter negativer Beurteilung Lösungswege aufzeigen und kann nich einfach Sanktionen verhängen.
Auf jedenfall wäre es aber ratsam schon im Vorfeld mal bei einer psychologischen Beratungsstelle vorzusprechen.
Psychotherapolten, Psychologen und ähnliches dauert in der Regel von der Terminvergabe her länger als ein halbes Jahr.
Aber viele Städte und Organisationen haben einen psychologischen Beratungsdienst eingerichtet, der solche Fragen unverbindlich klären könnte. Und das geht auch in der Regel schnell.
Nur ein kleiner Tip, vielecht hilft er.

Gruß Brenda

Hallo! Erst einmal: Natürlich kann man grundsätzlich niemanden zwingen, irgendetwas zu tun, was er nicht selbst will bzw. einsieht.
Will derjenige aber eine Leistung von einer behördlichen Stelle -sprich Geldleistung- erhalten, steht in deren Statuten -die ja auch dem sog. öffentl. Wohl dienen- sprich, den Menschen, die diese Leistungen (Steuerzahler) finanzieren, auch für DENJENIGEN, schon bei Leistungsbezug zu lesen: Der Leistungsnehmer (Bedürftige) hat alles zu tun, um seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren zu können.- So, und hier gehört natürlich auch seine persönliche Sorge dazu, dass es ihm gesundheitlich gut geht und er arbeitsfähig sein kann. Und da gehört -bei psychischen Erkrankungen- natürlich auch eine Psychotherapie dazu! Das ist genau wie bei körperlichen Erkrankungen eine REHA, wenn von Nöten.- Wenn derjenige sich sperrt, tut er sich selbst nichts Gutes, allein schon aus gesundheitlicher Sicht. Seiner finanziellen Situation auch nicht, da die Arge sehrwohl -bin ich ziemlich von überzeugt- Sanktionen treffen kann, sprich die Geldleistung kürzen kann.- Bei der Therapie -der Therapeut arbeitet ja eng mit dem überweisenden Psychologen zusammen, wenn dieser die Therapie nicht sogar selbst macht- kann ja sogar herauskommen, dass die Erkrankung so schwerwiegend ist, dass er dauerhaft nicht vermittelbar ist. Da derjenige aber nun schon für ein halbes Jahr arbeitsunfähig geschrieben wurde, hat er nun die Zeit zu nutzen, zu „gesunden“, natürlich auch mit Hilfe einer therapeutischen Maßnahme. MfG

Leider keine Ahnung

ich bin sicher kein experte, aber jeder sollte doch versuchen, so schnell wie möglich wieder gesund zu werden und alle möglichkeiten dafür zu nutzen. sonst sieht es ja so aus, als ob du krank sein willst, weil du dann weiter hartz IV beziehen kannst.
und gerade angststörungen sollte man therapieren lassen.