Kann die Bank einfach 40.000,- Euro einbehalten

Also meine Bank war bei mir draußen, weil ich eine Immobilie verkauft habe, es sollte die Grundschuld und die laufenden Dispo abgelöst werden…, auf einer anderen Immo habe ich auch eine Grundschuld drauf, da haben sie mir die Pistole auf der Brust gesetzt, entweder wir bekommen die 40.000,- oder der andere Kredit wird fällig, dann kommen da noch 30.000,- Vorfälligkeits Zinsen zu, ja wohl Diese Immobilie das doppelte Wert ist, eigendlich wollte ich Hilfe von meiner Bank im Jahr 2008 haben, leider lies sie sich nicht darauf ein, so mit habe ich dann das eine Haus verkauft, damit ich die verbindlichkeiten bei der Bank bezahlen kann, mit dem Rest wollte ich meine andren Verbindlichkeiten bezahlen,was sich 2011 angehäuft hat, das Inresiert der Bank aber nicht,ich fühle mal wieder verraten und verkauft

hallo,

was ist nun die frage? so etwas wirres kann ich so nicht beantworten. formuliere bitte klar, was du wissen willst, dann kann ich auch eine antwort geben.

saludos, borito

Guten Morgen,

ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Grundschuld soll getilgt werden und laufender Dispo abgelöst, bis hier ist es verständlich. Die Bank will nun anscheinend, dass der zweite Kredit mit den 40.´getilgt wird. Das ist mir alles unverständlich, da Du die Sachlage unklar definierst.

Grundsätzlich soll in einem Kreditvertrag eine Sondertilgung vereinbart werden, damit umgehst Du die Vorfälligkeitsentschädigung.

Der Wert der Immobilie ist für die Bank uniteressant, sofern sie damit keine Geschäfte tätigen kann.

Die Bank ist immer daran interessiert Geld zu verdienen, daher wird sie sich auch nur auf Geschäfte einlassen, welche zum Vorteil der Bank sind.

Da mir der gesamte Sachverhalt nicht einleuchtet, bitte ich Dich, mich direkt anzuschreiben, damit ich Dir besser helfen kann, sofern Du das möchtest.

Gruß
Manfred Hester

[email protected]

Es tut mir leid, ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten.

Hallo,

es ist mir nicht leicht gefallen, Ihr Anliegen genau zu verstehen. Sie haben Die Anfrage in einem Fließtext ohne erkennbare Satzanfänge und -enden geschrieben. Aber ich will trotzdem mein Bestes geben:

Eine Grundschuld ist abstrakt. Das Bedeutet in der Rechtssprache, dass sie nicht zwingend an eine bestimmte Schuld gebunden ist. Die Banken vereinbaren i. d. R. mit den Kunden, dass sie die Grundschuld zur Befriedigung aller Verbindlichkeiten heranziehen kann, die der Kunde bei ihnen hat. Somit ist die Vorgehensweise zumindest aus rechtlicher Sicht in Ordnung.

So wie ich das zwischen den Zeilen lese, scheinen sich die Fronten zwischen Ihnen und der Bank verhärtet zu haben. Ob es hier ohne fremde zu einer gütlichen Einigung kommen kann, ist fraglich. Ich empfehle Ihnen (sofern noch Zeit bleibt) die Hilfe des Ombudsmannes in Anspruch zu nehmen. Sollte die Zeit zu knapp sein, hilft nur das Einschalten eines Anwalts. In beiden Fällen geht es weniger darum „Recht“ zu bekommen, sondern mehr darum, wie sich beide Parteien gütlich einigen können.

Am Ende wird wahrscheinlich so oder so die Trennung zwischen Ihnen und der Bank stehen.

hallo kellyduvall
leider kann ich dir nicht helfen. ich verstehe den sachverhalt nicht.
sorry
thommy
ps: wenn du wirklich der meinung bist, diehätten dich beschissen - geh zu einem auf bankrecht spezialisierten rechtsanwalt!