Kann die Exfrau die Mietkaution pfänden?

Hallo,
ich lebe seit 4 Jahren mit meinem Parnter in eheähnlicher Gemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung (also beide stehen im Mietvertrag). Nun will seine Exfrau Schulden aus der Ehe geltend machen und pfändet unser Mietkautionskonto. Ist das berechtigt? Ich meine es ist doch unser gemeinsames Konto. Ich habe die Mietkaution auch damals gezahlt und sehe nicht ein, dass die Dame mein Geld erhält. Kann sie es nur zur Hälft pfänden? Wer hat schon mal ähnliches erlebt? Über Antworten würde ich mich riesig freuen, da ich doch etwas vor einem Rätsel stehe…
Lieben Gruss Mone

Hallo Mone,
die lieben Exfrauen…grins…
Also ich bin mir nicht sicher, aber soweit ich weiss kann sie nur an sein Geld, denn erst nach 5 Jahren gilt ein Zusammenleben als eheähnlich, vorher ist es nur eine Lebensgemeinschaft.
Aber ich würde lieber einen Anwalt zu Rate !
Viel Glück…

Diese Anfrage bedarf an und für sich einer Rechtsberatung, die ich nicht ersetzen kann und will.

Wenn der Geldfluß - aus meiner Sicht - nachweislich und belegbar durch Quittung oder Geldabhebung von Konto oder Sparbuch o.ä. beweisen kann, daß das Geld nicht vom Lebensgefährten stammt, würde ein Widerspruch gegen die Pfändung in der Hauptverhandlung die Klärung erbringen. Sicherer wäre es evt bei einem Mieterverein (bei Mitgliedschaft evt. kostenfrei) durch Rechtsberatung klären zu lassen, ob nicht das Einbringen der Zahlung in die Mietergemeinschaft in welcher der eine für den anderen (BGB Gesellschaft) einstehen muß, trotz Herkunftsnachweis des Geldes die Kaution pfändbar macht.
Bei erfolgreicher Pfändung wird m.E. die Auszahlung der Kaution an den Pfändenden erst nach Auslaufen des Mietverhältnisses möglich werden, da die Kaution jetzt zum Sondervermögen des Vermieters gehört und erst nach Mietende wieder in das Eigentum der Mieter retourniert wird. Diese Auskunft ist ohne Gewähr, vielleicht meldet sich hierzu noch ein Jurist.

Hallo, ich bin juristisch leider auch wenig bewandert. Spontan sage ich : Schulden sollten beglichen werden, da wo sie entstanden sind. Drücke die Daumen für eine faire Lsg. für alle Beteiligten.

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Hallo Mone ,

soweit mir bekannt ist kann die Exfrau deines Mannes keine gemeinsamen Konten pfänden lassen , weil ihr mann alleine der Schuldner ist.
Die Mietkaution ist meiner Meinung nach zweckgebunden für eventuelle Schäden oder Nebenkostenabrechnungen nach Auszug zu begleichen.
Das ist allerdings nur meine persönliche Einschätzung als Privatperson.
Mehr kann ich nicht wirklich dazu sagen ( Leider ).

MfG

Elmar