Familie Müller kauft ein Haus von einem Bauträger, welcher in ca. 3 Wochen den Rohbau fertigstellt.
F. Müller ist gerade in der Diskussion bei den Rolladensystemen.
Im Kaufpreis enthalten sind Rolladen mit Kurbel und Kegelantrieb. Der Bauträger begründet das mit weniger Beanstandungen in der 5jährigen Gewährleistungszeit als bei herkömmlichem Rolladensystemen mit Gurten. F. Müller hätte aber gerne das herkömmliche Gurtsystem, weil sie dann relativ einfach Gurtmotoren für den automatischen Rolladenbetrieb selbständig einbauen könnten. Der Bauträger würde ihnen dieses Gurtsystem nur unter der Prämisse anbieten, dass F. Müller unterschreibt, dass sie auf die 5jährige Gewährleistung für das Rolladensystem mit Gurten verzichten. Wenn sie nicht darauf verzichten würden, würde er ihnen natürlich das Gurtsystem nicht anbieten.
Ist das rechtens? Kann er einfach die Gewährleistung für diese Änderung ausschließen.
Ist das rechtens? Kann er einfach die Gewährleistung für diese
Änderung ausschließen.
Nein, „er einfach“ kann das nicht. Deswegen bittet er ja darum, dass über den Ausschluss eine Vereinbarung getroffen wird. Eine solche darf man abschließen, denn es herrscht Vertragsfreiheit.
Sicher, dass ein solcher Passus dann gültigkeit hat?
SPrich, kann ein Unternehmer gegenüber einem Kunden wirklich die Sachmängelhaftung vertraglich ausschliessen?(Wechselseitige Einverständnis vorausgesetzt)
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Ja nu, aber die Frage wurde dir ja schon beantwortet.
Es handelt sich um einen Werkvertrag. Auch hier kann man die Gewährleistung ausschließen, denn es gibt kein Gesetz, dass die Abrede hier verbietet. Insbesondere soll es sich hier wohl um eine Einzelabrede handeln, so dass das ganze AGB-Recht mit seinen Beschränkungen für Gewährleistungseinschränkungen nicht zur Anwendung kommt. Selbst wenn es sich um einen Kaufvertrag handeln würde, würde sich nichts anderes ergeben, denn die Idee, auf die man nun kommen könnte: Verbrauchsgüterkauf, würde daran scheitern, dass ein Haus keine bewegliche Sache ist (vgl. § 474 I BGB).
dann könnte ja das auch jedes beliege Kaufhaus machen, in dem Sie in den AGBs stehen haben mit dem Kauf unserer Ware verzichten Sie auf jegliche Gewährleistung, deswegen bin ich da verwundert das es tatsächlich so geht!
Gruß
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dann könnte ja das auch jedes beliege Kaufhaus machen, in dem
Sie in den AGBs stehen haben mit dem Kauf unserer Ware
verzichten Sie auf jegliche Gewährleistung, deswegen bin ich
da verwundert das es tatsächlich so geht!
Nein, denn
gibt es im AGB-Recht Sonderregeln für die Beschränkung von Gewährleistungsrechten und
handelt es sich im Kaufhaus um einen Kaufvertrag und gleichzeitig regelmäßig um einen Verbrauchsgüterkauf, für den ebenfalls Sonderregeln gelten.