Kann die GKV rückwirkend stornieren?

Kann die Krankenkasse rückwirkend die Mitgliedschaft stornieren, wenn man dort pflichtversichert war? Wenn ja, was für Auswirkungen hat das? Kann das die Rentenversicherung beeinflussen? Und muss die Krankenkasse dann die geleisteten Beiträge zurückzahlen? Es wurde immer alles rechtzeitig bezahlt. Angeblich soll storniert werden, weil ein Fragebogen nicht ausgefüllt wurde. Der Erhalt des Fragebogens kann jedoch nicht nachgewiesen werden.

Hallo,
um hier eine passende Antwort geben zu können, wird mehr Info. benötigt.
Wie kam es zu der Versicherung, wo war des Betreffende direkt vor dem Versicherungsbeginn versichert und welcher Art war die Versicherung.
Gruss
Czauderna

Also: die Krankenversicherung besteht schon seit Langem (mindestens 10 bis 12 Jahre; enstand aufgrund eines damaligen Ausbildungsverhältnisses), und diese Versicherung hat innerhalb dieser Jahre mehrmals ihren Namen geändert, blieb aber stets eine Berufskrankenkasse. Vorheriger Versicherungsstatus: vermutlich Familienversichert. Die Versicherung bestand also schon lange bevor der sozialversicherte Minijob (vor 2 Jahren, sprich 2011) aufgenommen wurde. Die Art der Versicherung war vor dem besagten Job freiwillig (weil Student über 30 Jahre) und ab Aufnahme des Jobs pflichtversichert (weil 410Euro-Jobs SV-und KK-pflichtversichert sind).

Vielen Dank für die Antwort und die Bemühungen. Hoffentlich helfen die Angaben weiter, um die Frage zu klären.

Hallo,
eine freiwillige Versicherung endet entweder durch Kündigung durch den Versicherten oder durch Eintritt von Krankenversicherungspflicht, z.B. Anmeldung durch den Arbeitgeber. So, wie geschildert kann also nur durch die Anmeldung des Arbeitgebers diese freiwillige Versicherung als Student beendet werden. Das hätte aber auch dem Versicherten zwingend auffallen müssen, nämlich aus zwei Gründen - einmal über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers und zum anderen, dass die Kasse keinen Beitrag mehr Gefordert oder sogar abgebucht hat.
Wenn nun die Krankenversicherungspflicht endete durch Abmeldung des Arbeitgebers, dann endet dem Grunde nach auch die Mitgliedschaft in der GKV-Kasse. Da aber in Deutschland jeder mit 1. Wohnsitz dort gegen Krankheit versichert sein muss, ist die Kasse verpflichtet die Betroffenen auf diesen Umstand hinzuweisen, d.h. ihm die Weiterversicherungsmöglichkeit anzubieten - kommt der Betroffene diesem Angebot nicht nach, dann endet tatsächlich die Mitgliedschaft
zum Tag der Abmeldung durch den Arbeitgeber. Der Versicherte hat dann das Problem, dass er Fehlzeiten hat, die er u.U. nach nachzahlen muss.
Gruss
Czauderna

Ich glaube, jetzt liegt ein Mißverständnis vor. Also Folgendes ist passiert: die Krankenversicherung besteht für die Person seit über 12 Jahren. Die Person war dann ab Studienbeginn (2010) erst freiwillig versichert (weil 2.Studium und schon über 30Jahre). Dann nahm Student im jahr 2011 den SV-pflichtigen 410Euro-Job auf und war somit wieder pflichtversichert = der Arbeitgeber dieses Jobs übernahm die Kosten der Krankenkasse. Jetzt nach 2 Jahren in diesem Job kommt plötzlich die Krankenversicherung mit der Drohung, die Versicherung rückwirkend zu stornieren, weil angeblich irgendein Fragebogen nicht ausgefüllt wurde. Dieser Fragebogen kam aber nie bei Student an. Laut Krankenkasse hätte der Fragebogen aber vor einigen Wochen angekommen sein sollen. Was bedeutet diese rückwirkende Krankenkassenmitgliedschafts-Stornierung jetzt für den Studenten? Ist sie rechtens? Kann das Auswirkungen auf die Rentenversicherung haben? Und wieso kam der Fragebogen nie an, wenn er für die Mitgliedschaft so wichtig ist? Müßte die Krankenkasse sowas dann nicht per Einschreiben verschicken?
Vielen Dank nochmals für die Beantwortung.