Kann die GPLv3 die EUCD "aushebeln"

N’Abend,
Meine Frage betrifft den folgenden Artikel: http://www.gnu.org/licenses/quick-guide-gplv3.html.e…
Wenn ich das recht verstehe, hebelt die GPL Europäisches Recht einfach aus, indem sie sagt: Wenn’s Freie Software ist, gilt das Verbot nicht.
Kann die das? Oder wird dadurch stattdessen die GPL in den betroffenen Ländern ungültig?
lg
Kalsan

Hallo

Wenn ich das recht verstehe, hebelt die GPL Europäisches Recht
einfach aus, indem sie sagt: Wenn’s Freie Software ist, gilt
das Verbot nicht.

So sehe ich das nicht, die GPL fordert, dass das Recht zur Umgehung von Schutzmassnahmen eingeräumt werden muss, aber tastet die Gesetze nicht an.

Kann die das? Oder wird dadurch stattdessen die GPL in den
betroffenen Ländern ungültig?

Natürlich kann eine private Abmachung keine Gesetze ungültig machen (wobei man die nationale Gesetze anschauen muss, die EUCD hat keine Gesetzkraft).

Mal das deutsche Urhebergesetz als Beispiel: (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, […]

Die GPL fordert also, dass man die Zustimmung zur Umgehung des Schutzes einräumt. Tut man das nicht, bricht man die GPL und kann je nach Situation zivilrechtliche Ansprüche auslösen.

Grüße,
.L

Vielen Dank für deine hervorragende Antwort!

Wichtiger Zusatz
Mift, nicht aufgepasst…

Mal das deutsche Urhebergesetz als Beispiel: (1) Wirksame
technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz
geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz
geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des
Rechtsinhabers nicht umgangen werden, […]

Die GPL fordert also, dass man die Zustimmung zur Umgehung des
Schutzes einräumt. Tut man das nicht, bricht man die GPL und
kann je nach Situation zivilrechtliche Ansprüche auslösen.

In Deutschland ist das ganze nicht besonders relevant, da die Regelungen bezüglich des Kopierschutzes auf Computerprogramme keine Anwendung finden:
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

Die Problematik tritt also eher im Ausland, speziell in den USA auf.

.L