Kann die Höhe der Steuerabgabe korrekt sein?

Hallo,
es geht um die Frage, ob die Höhe einer Steuerabgabe tatsächlich so korrekt sein kann oder ob hier irgendwo ein Fehler vorliegt.

Ehepaar, verheiratet, keine Kinder, Lohnsteuer Klasse 4,

EP 1 Verdienst lt. Lohnsteuerbescheinigung 39.000 Euro
EP 2 Verdienst lt. Lohnsteuerbescheinigung 45.000 Euro

Rückerstattung ohne weitere Angaben wären lt. System 1.127 Euro

Nun kommt noch ein Gewerbebetrieb dazu

Gewerbebetrieb EP 2 als Einzelperson folgende Angaben

Einnahmen 85.900 Euro
Ausgaben 54.000 Euro
Betriebsgewinn 31.000 Euro

Es werden für den Gewerbebetrieb Quartalmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen vorgenommen. Diese waren im Kalenderjahr 2024 in Höhe von 10.221 Euro abgeführt worden. Bei der Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2024 möchte er nun noch eine Nachzahlung in Höhe von 8.913 Euro haben. Das wäre dann ja, wen man die ursprünglich Erstattung betrachtet, eine weitere Nachzahlung von 10.040 Euro und somit in Summe eine Steuerzahlung von 20.261 Euro bei einem Betriebsgewinn von 31.000 Euro. Hier liegt doch sicherlich irgendwo ein Fehler vor oder wie soll sich diese Summer erklären?

Ich danke im Voraus für eure Antworten und Mithilfe.

Viele Grüße

Sorry,

aber Du erwartest hier allen ernstes eine seriöse und juristisch belastbare Aussage?
Und das im deutschen Steuerrecht mit zig Sonderregelungen und/oder Ausnahmen?
Dafür gibt es Fachmenschen, genannt „Steuerberater*innen“, die nämlich auch für ihre Aussagen sowie ihr Tun bzw. Unterlassen haften.

&tschüß
Wolfgang

ich möchte hier keine Aussage, auf die ich danach jemand "festnageln"kann. Mir geht es nur um eine Einschätzung, ob die Höhe tatsächlich sein kann oder ob sich irgendwo ein Fehler eingeschlichen haben muss. Mir geht es hier nicht um eine mögliche Ersparnis von 5 Euro sondern rein um die Info, ob diese Hohe Gesamtsteuerbelastung sein kann bei dem geringen Verdienst.

EP 2 hat aus dem Angestelltenverhältnis und dem Gewerbebetrieb rund 76.000 Euro erwirtschaftet und soll dann für den Gewinn des Gewerbebetriebes rund 20.000 Euro steuern zahlen und hat schon das Gehalt im Angestelltenverhältnis versteuert.

Mir scheint, du wirfst alles in einen Topf, was in diesem Fall keinen bekömmlichen Eintopf ergibt.

Was hat die Umsatzsteuervoranmeldung mit der Einkommensteuerrückerstattung und beides zusammen mit dem Betriebsgewinn zu tun?

Versuche mal, das alles auseinanderzudröseln.

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Hallo @webmaster_uk,

ich sehe einige Missverständnisse in deiner Rechnung, bzw. verstehe ich möglicherweise falsch.

Die Umsatzsteuer hat mit dem Einkommen nichts zu tun und ist bei der Betrachtung irrelevant.

unwichtige Nebenfrage

Bei mir sind

85.900-54.000=31.900

Wo sind in Deiner Rechnung die 900 € hin?

Nehmen wir mal an, diese vereinfachte Rechnung ist korrekt (es handelt sich um die Nettoeinnahmen und alle Kosten und Steuern des Gewerbebetriebes sind beglichen) und der Betriebsgewinn wird zum zweiten Einkommen des EP2. Und nehmen wir mal an, die beiden Ehepartner hätten eine Zusammenveranlagung beantragt, dann betragen die gesamten Einnahmen der Familie:

39.000 + 45.000 + 31.000 =115.000

Und diese 115.000 für beide sind als Einkommen zu versteuern.

Man kann das so vereinfachen, aber es ist Unsinn.

Wie Du darauf kommst, bleibt Dein Geheimnis. Oder rechnest Du Umsatzsteuer des Betriebes und private Einkommsteuernachzahlung einfach zusammen? Kann man machen, ist aber …

okay vielen Dank für die Antworten.

Genau, so ist es im System hinterlegt. Zusammenveranlagung. Ändere ich auf getrennt veranlagt, dann hat EP1 eine Erstattung von rund 700 Euro und EP eine Nachzahlung von rund 10.500 Euro.

Verstehe ich es also richtig, dass die Umsatzsteuervorauszahlungen nicht mit der Einkommensteuer zu tun haben? Aber für was ist denn diese Steuer dann?

In den vergangenen Jahren war der Betrieb als Kleingewerbe geführt. Hier wurde dann am Ende vom Jahr eine Summe gezahlt die gleich der geforderten Nachzahlung von rund 8.000 Euro war aber es mussten keine Umsatzsteuervoranmeldungen gezahlt werden. Heißt das jetzt einfach ausgedrückt, dass man mit einem Kleingewerbe besser fährt?

Wenn das korrekt ist dann könnte man ja theoretisch das Gewerbe splitten. Einmal auf Ehepartner 1 und einmal auf Ehepartner 2, könnte so die Kleinunternehmerregelung nutzen und könnte damit dann Geld sparen?

Ich bin davon ausgegangen, dass die Umsatzsteuervoranmeldung einfach eine Vorauszahlung der Steuer sind, damit am Jahresende die Steuerrückzahlung nicht auf einen Betrag so groß ausfällt.

Falls ich hier mit einem „Wissen“ komplett falsch liege würde ich auf eine kurze Aufklärung der Sachlage bitten. Ich hatte mich nämlich, meiner Meinung nach, mit bestem Wissen in das Thema eingelesen aber es dann scheinbar tortzdem nicht verstanden.

Richtig.

Für die Einnahmen des Staates.

Oder meinst Du, was wird hier verrechnet?

An der Stelle bin ich raus. Damit kenne ich mich nicht mal halbwegs aus.

Nochmal: die Umsatzsteuer und die Umsatzsteuervoranmeldung des Betriebes hat mit der Einkommenssteuer nicht das geringste zu tun.

Die Umsatzsteuer zahlt ein Betrieb auf seinen Umsatz, also simpel ausgedrückt, auf seine Einnahmen.

Die Umsatzsteuervoranmeldung sorgt dafür, dass der Betrieb die Umsatzsteuer nicht mit einem mal „am Jahresende“ berappen muss, sondern schon in Teilzahlungen vorher leistet.

Achtung: mit Sicherheit habe ich die Bedeutungen verkürzt und mit fachlich falschen Begriffen dargestellt. Ich bitte dafür um Entschuldigung und würde mich über eine entsprechende Korrektur sehr freuen und schon vorab bedanken.

okay danke für die Erklärung. Dann macht es wohl mehr Sinn sich so aufzustellen, dass man in der Kleinunternehmerregelung bleibt, da dann unterm Strich nur die Einkommenssteuer gezahlt werden muss und man sich die Umsatzsteuer spart. Gut zu wissen. Ich hatte es tatsächlich anders verstanden, dass es unter dem Strich keinen finanziellen Nachteil macht.

Danke

Du zahlst exakt gar keine Umsatzsteuer für den Betrieb.
Alles, was du dem Finanzamt zahlst, hast du zuvor von den Kunden bekommen.

Bei deinen ganzen Betrachtungen hinsichtlich Einnahmen und Ausgaben rechnest du bitte ausschließlich mit den Nettobeträgen.

In der Kleinunternehmerregelung ist alles brutto, du kaufst Ware für 119€ und verkaufst sie für 169€.
Du versteuerst 50€ Ertrag. Du hast beim Einkauf 19€ Umsatzsteuer gezahlt, die bekommt der Staat.

In der normalen Berechnung kaufst du dieselbe Ware für 100€ und verkaufst sie für 142,02€ (alles netto).
Dein Ertrag ist mit 42,02€ etwas geringer. Der Staat bekommt 26,98€ Umsatzsteuer.

Schlecht für dich? Na, warte: Du hast sicher auch Büromaterial gekauft, Benzin, Kartons, Software, einen PC, … In der Kleinunternehmerregelung sind das Ausgaben, in der Normalbesteuerung ziehst du zusätzlich noch die für die ganzen schönen Dinge gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer ab.

Und wenn du gewerbliche Kunden hast, dann hast du in der Kleinunternehmerregelung einen echten Nachteil, da deine Waren und Dienstleistungen mal eben - beim selben Bruttopreis! - 19% teurer sind, weil der Kunde keine Umsatzsteuer abziehen kann.

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Bei vielen Ausgaben zahlst du doch auch Umsatzsteuer. Aktuell verrechnest du die als Vorsteuer. Darauf verzichtest du dann demnächst.

Ich bin Gewerbetreibender und vorsteuerabzugsberechtigt. Ich beachte stets, dass ich bei Einkäufen bei sogenannten Kleinunternehmern den fehlenden Vorsteuerabzug zu dem Preis hinzurechnen muss.

Ich kaufe mir lieber einen Maschine für 1190 € inkl. Umsatzsteuer als für 1090 € beim „Kleinunternehmer“ - effektiv kostet sie mich da nämlich 90€ mehr.

Zudem mag der Pflichthinweis „Rechnung ohne Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“ auch nicht förderlich für das Image sein.

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mal ganz unabhängig davon, dass sich für Dich bei einem Umsatz von rund 72 k€ p.a. die Frage überhaupt nicht stellt:

Es bringt in den allermeisten Fällen einen erheblichen Vorteil, wenn man als Kleinunternehmer (der Du eh nicht bist) zur Regelbesteuerung optiert; hängt ein bissel davon ab, in welchem Umfang man für Endverbraucher und in welchem Umfang man für Unternehmer im Sinn des UStG arbeitet, und außerdem, wie die Betriebsausgaben strukturiert sind.

Überlege mal, ob Du nicht die Zeit aufbringst, auch jetzt noch bei laufendem Betrieb einen Existenzgründerlehrgang bei der IHK zu besuchen, um wenigstens die Grundlagen der für Dich relevanten USt, GewSt und ESt mal vor Augen zu haben.

Schöne Grüße

MM

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Die meisten deiner Denkfehler wurden ja schon ausgeräumt - aber dieser hier noch nicht

Bei einem Umsatz von > 80.000,- € funktioniert es auch nicht wenn du das Gewerbe „splittest“. Die Grenze für Kleinunternehmer liegt in 2025 bei 25.000 € … da bist so vielfach drüber, dass du auf jeden Fall aus der Kleinunternehmerregelung herausfällst.

Der einzige Vorteil als Kleinunternehmer ist die Zeitersparnis durch die vereinfachte Buchführung, weil quasi eine Exceltabelle ausreicht und du als Umsatzsteuer (wenn du eine UStID haben solltest, für gewerbliche Einkäufe im Ausland) eine Null-Meldung abgeben kannst.

Dein Gewinn wird in jedem Fall als Einkommen gerechnet - auch beim Kleingewerbe - und ist deswegen einkommensteuerpflichtig, egal ob ihr das auf ein, zwei oder 27 Gewerbe aufteilt

Gruß h

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danke für das ganze ausführliche Feedback zu meiner Frage.
Ja, mir ist bewusst, dass bei den aktuellen Umsätzen auch eine Splittung nichts für das Kleingewerbe ist.
Die Frage ist eher ob EP 1 ein Kleingeweber mit max 25k macht und EP 2 Kleingewerbe mit 25k macht. Das heißt dann zwar in Summe nur 50k Umsatz aber auch weniger Arbeit und durch eine Betriebsanpassungen auch mindestens 15k weniger Ausgaben p.a.
und wenn ich dann von den 2x 25 k nur die Einkommenssteuer zahlen muss und nicht noch die Umsatzsteuer, dann hab ich unter dem Strich ja mehr im Geldbeutel als wenn ich noch die Umsatzsteuer bezahlen muss. Die Preise bleiben bei beiden Gegebenheiten gleich. In dem Gewerbe handelt es sich um Dienstleistungen die keinen Wareneinsatz haben.

Bei einer Dienstleistung von z.B. 3.000 Euro verdienst bei einem „normalen Gewerbe“ ja einfach noch Vater Staat am Umsatz mit, da Brutto und als Kleingewerbe bleiben die 3000 ja komplett bei mir, da netto (jetzt mal die Einkommenssteuer ausgeklammert).

Da bei dem Gewerbe, wie gesagt, kein Wareneinsatz als Vorsteuerabzug ins Gewicht fällt ist der Dienstwagen etc. zu vernachlässigen und 95 Prozent der Kunden sind Privatpersonen, daher ist das Image der ausgewiesenen MwSt auch zweitrangig.

Oder habe ich jetzt schon wieder den nächsten Denkfehler?

Und ja, tatsächlich danke für den Hinweis mit dem Gründerseminar nur die Kammer. Das werde ich mir tatsächlich auf jeden Fall mal anschauen und auch mal machen. Schaden kann es ja nicht und die Kammerbeiträge müssen sich ja auch mal lohnen :smiley:

HAAALLOOOO! Es war vom Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG die Rede und nicht von einem Kleingewerbe im Sinn von § 1 Abs 2 HGB.

Nochmal: Kümmere Dich um die rechtlichen und steuerrechtlichen Grundlagen Deiner Tätigkeit, sonst fällst Du damit unweigerlich früher oder später auf die Nase.

Glück auf!

MM

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das Gewerbe läuft nun seit 9 Jahren und seit 2 Jahren nicht mehr im Rahmen der Kleinunternehmerregelung… Bis Dato hat noch keine gemeckert und auch beim Wechsel aus der Kleinunternehmung hinaus hat das Finanzamt nichts negatives gesagt.
Vielleicht war auch Glück mit im Spiel aber ich glaube aktuell wird es wohl nicht mehr um eine gescheite Steuerberatung drum herum kommen.
Danke auf jeden Fall für euer Feedback