Guten Tag.
Folgendes Problem liegt vor:
Ein Nachbarshund Jack Russel Terrier(kleine Rasse)kläffte unangeleint 2mal mein Kleinkind an. Er rannte auf sie zu und verbellte sie regelrecht, so dass meine Kleine Angst hatte und zu weinen anfing. Ich habe der Frau gesagt(und das weiß sie auch durch Hausaushänge)das hier Leinenzwang herrscht und das es nicht sein kann, das mein Kind von ihrem Hund so derart angegangen wird. Dieser Hund läuft weiterhin desöfteren ohne Leine und das schlimme ist, das er kläfft. Gassizeiten sind meist nach 22Uhr und früh morgens. So dass ich mehrere Briefe an die Hausverwaltung geschrieben habe, das diese sich darum kümmern soll. Diese meinen, mehr als Aushang anzuhängen geht nicht, sie können nichts tun. Ich fühle mich von diesem Hund stark belästigt(Ruhestörung, Sonntag um 5.20, heute Sonntag auch 6.19Uhr durch kläffenden Hund wach geworden)und habe um mein Kind angst obwohl wir selbst einen grossen Hund besitzen. Die HV weiß seit April über die Situation bescheid, ausser 2 Aushänge, die nichts bewirkten, passierte nichts. Muss ich das wirklich weiter dulden und weiter mir sagen lassen sie können nichts tun??
Hallo frecherose!
Dein Problem ist ein Fall für das Ordnungsamt.Doch bevor
sie so große Geschütze auffahren würde ich ein klärendes
Gespräch mit der Hundehalterin suchen.
Hallo Frecherose,
die Hausverwaltung kann was machen, möchte nur nicht.
Aufgrunddessen, dass Leinenzwang herrscht, hat der und angeleint zu sein, tut sie ist nicht ist es ein verstoß.
Hund dürfen täglich maximal 30 Minuten am Stück bellen, alles andere ist LÄRMBELÄSTIGUNG! Und da du diese nicht dulden musst und der Hund euer Leben beeinträchtigt, kannst du die Miete reduzieren, dass wiederrum setzt die HV unter Druck und sie werden ggf etwas motivierter gegen das Problem vorzugehen. Die HV hat die Pflicht zu Handeln und dafür zu sorgen, dass die Hausordnung eingehalten wird und bei verstößen muss entsprechend gemahnt und reagiert werden.
Zusatz:
Hab was vergessen. Hundegebell = Ruhestöhrung. Von 22 - 6 uhr morgens hat es ruhig zu sein, bellt der Hund nach 22 Uhr kannst du die Polizei anrufen, die müssen dann kommen und zumindset mit der Frau sprechen und sie ermahnen. sollten sie den Hund zudem auf dem Gehweg --> öffentlichem Gelände ohne leine antreffen können sie zusätzlich aktiv werden, da auch in Wohngegenden Leinenzwang herrscht. Bei unbelehrbarkeit kann die Polizei auch Bußgelder bis 100 € verhängen. Leg am besten ein Protokoll an in dem du Datum, Uhrzeit (Von, bis) und das „was“ notierst. Dass schick der Hausverwaltung und verlang, dass sie handeln, wenn nicht reduzier die Miete. Beruf dich dabei auf deine Briefe an die Hausverwaltung, und auf das Protokoll.
Seit ihr ein 2-Parteienhaus oder gibts da noch mehr Mieter, sie sich gestöhrt von dem Hund füheln?
Hausverwaltung kann übrigens verlangen, dass der Kläffer wieder abgeschafft wird. Reduzierst du die Miete aufgrund unzumutbarer Wohnbedinungen etc, kann die die HV auch nicht kündigen. Hast du mal darüber nachgedacht, einen Anwalt einzuschalten, der professionell und formrichtig mit der HV in Kontkat tritt?
Hallo. Ersteinmal danke für deine schnelle Antwort. Ich habe die Junge Dame öfters angesprochen und ihr gesagt das sie ihren Hund anzuleinen hat und sie diesen mal erziehen soll, da er kläffend meiner Hündin hinterher lief. Danach kam es dazu das dieser Hund 2mal an unters Tagen mein Kind verbellt hat und ich sie wieder ansprach das ihr Hund ohne Leine ist und es nicht sein kann das ihr Tier mein Kind angeht. Er ist ja richtig auf sie zugerannt und ich bin dazwischen gegangen.
Habe versucht mit ihr zu reden und ihr sogar vorgeschlagen das mein Hund ausserhalb der Wohnanlage mit ihrem spielen kann damit er sich austobt. Sie ist Russin versteht mich aber super gut. Das wollte sie nicht. Auch als ich Hundeerziehung ansprach reagierte sie nicht und ihr Freund meinte nur das ist ein Baby. Da meinte ich gerde jetzt müssen sie ihm beibringen zu hören und nicht wenn er älter ist. Gespräche bringen leider nichts, sie lässt ihren Hund walten und machen egal ob andere gestört werden oder nicht ;-(
Wir wohnen in einer Schrankenstrasse, die Privatweg ist.Hatte meiner Wohnungsbaugesellschaft vorgeschlagen, mit dem Ordnungsamt zusammen zu arbeiten, diese meinen aber da es Privatgelände ist(frei öffentl zugänglich)würden die nichts machen.
Danke ersteinmal für deine schnelle Antwort
Ist eine Wohnanlage mit mehreren Mietshäusern, ja andere Nachbarn haben auch schon aus Fenstern gebrüllt das ihr Hund ruhig sein soll. Nur keiner macht irgend etwas oder meldet das. Wie gesagt da es auf Gehweg eine Privatstrasse ist, (öffentlich freizugänglich)schrieb mir Wohnverwaltung zurück das das Ordnungsamt dabei nicht helfen kann.Eigentlich brauchen wir vor Anschaffung eines Hundes oder vor Einzug eine Genehmigung der Haltung eines Hundes. Sie hat ihren noch nichteinmal angemeldet. Die Verwaltung wollte von mir den Namen wissen, den ich ihr nicht geben kann, da ich zwar weiß wo diese Dame wohnt, jedoch nicht wie sie heisst. Sie meinten ich solle das herausfinden. Meinte das ich nicht für Detektivarbeiten bezahlt werde und das es deren Aufgabe ist und nicht meine und sie wissen müssten welcher Mieter `nen Hund besässen.Hatte ein Bild von ihr mit unangeleinten Hund geschickt, da die HV sich darauf berief nicht zu wissen um wen es sich handelt. Tja bis auf 2 Aushängen, das Hunde der Mieter an Leine sollen ist nichts geschehen. Die meinen sie können nichts tun.
Hallo frecherose,
mein Gerechtigkeitssinn sagt mir, dass die HV sich da fein aus der Affäre ziehen möchte. Ich würde denen erst mal weiter auf die Nerven gehen und würde der lieben Hundehalterin auch gehörig auf die Nerven gehen, indem Du ihr immer wieder sagst, dass der Hund angeleint gehört, es sich um Ruhestörung handelt, wenn der Hund in der Nachtruhe kläfft. Freundlich aber bestimmt. Wenn das alles nicht hilft, dann würde ich das Ordnungsamt einschalten (kann man der HV gegenüber auch androhen) und Anzeige erstatten. Hört sich doof an, weil man dann das A… ist, aber wenn gar nix hilft…
Ich wünsche Dir viel Erfolg! Ich kann diese Kläffer auch nicht leiden.
Viele Grüße
Sukkuladi
immer gerne,
nun es änder nichts daran, dass der Hund deiner Tochter angst macht und wohl recht viel kläfft, beides Dinge die den Wohnkomfort einschränken und du aufgrunddessen die Miete reduzieren kannst(Das „Recht auf Ruhe“ wird durch das gekläffe verletzt). Wohn auch in so nem großen Block und bei uns ist es so, dass die unmittelbaren Nachbarn (neben unter und über einem) ihr „Ok“ geben müssen, wenn sich jemand einen Hund zulegen möchte. Ist das bei euch ähnlich? wird hier „schwarz“ ein Hund angeschafft und kommt das raus, ist der Hund weg. Es recht schwer für die Hausverwaltung zu wissen, wer den Hund hat, wenn sie keinen Namen haben, egal ob der Hund angemeldet ist oder nicht. Sie wird nicht die einzige Mieterin sein, die einen Hund hat, von daher wäre es auch in deinem Interesse wenn du der HV diesbezüglich entgegen kommen könntest und herausfindest wie sie heißt; das verkürzt alles bisschen und sie können sich nicht mehr herausreden, dass nicht mehr als die Aushänge machen können. Wenn sich auch andere Nachbarn durch den Hund gestöhrt fühlen und ihr ihren Namen habt, könntet ihr euch doch zusammentun und einen Sammelbrief an die HV schicken indem ihr fordert dass der Hund weg kommt. Er stöhrt den Hausfrieden .
Sprich doch mal mit deinen Nachbarn. Vielleicht weiß ja auch einer von ihnen wie die Frau heißt und du ersparst dir die Dedektivarbeit?!
Hey
Ja werde meine Nachbarin mal fragen, da sie jmd aus dem Haus kennt, wie die Dame heißt.
Andere Nachbarn haben auch schon aus dem Fenster gebrüllt weil der Hund Sonntag morgens gekläfft hatte… na mal schauen… mache jetzt ein Lärmprotokoll
hihi,
das lärmprotokoll ist wichtig, ohne kann sich die hv auf nichts berufen und du auch nicht. es ist eine art „zeuge“ wenn du so willst. Und auch das einzige was vor gericht stand hält.
drück dir die daumen, dass das alles bald vorbei ist:smile:
grüßle
Hallo,
wenn Hunde generell erlaubt sich kann die HV nichts tun meiner Meinung nach. Zudem ist es doch so, dass der Besitzer seinen Hund schlecht das Maul zubinden kann. Gassizeiten sind dann wenn der Hund mal muss, und wenn der Besitzer früh zur Arbeit ght dann muss er vorher mit dme Hund raus. Gegen dasd kläffen kann man nichts machen, das ist die Natur des Hundes. So wie Kinder auch mal schreien, auch nachts, oder durch die Wohnung laufen oder lautstark Türen knallen. Das ist natürlich, auch beim Hund.
Das mit dem Leinenzwang sollte die HV aber durchsetzen können, denn ein Hund der Kinder „angreift“ muss miner Meinung nach im Hausflur schon unter Kontrolle gehalten werden.
VG
Nochmal ich:smile:
Hab mir mal die andere Beiträge angeschaut, und mhm… muss bisschen was berichtigen, bin zwar keine Juristin, hatte aber auch mal Probleme mit lauten Nachbarn und weiß daher bisschen was:
Das Ordnungsamt schreitet ein, wenn mehrere Personen die NICHT im gleichen Haushalt leben von dem Lärm beeinträchtigt sind, vorher nicht und auch nur wenn sie Namen haben, sowohl von dem über den man sich beschwert als auch von denen die sich beschweren. Anonyme beschwerden werden nicht beachtet. Verlangen, dass der Hund wieder wegkommt kann nur die HV im Namen der Hauseigentümer. Der Hausverwaltung drohen das Ordnungsamt einzuschalten ist unsinn. Das Ordnungsamt geht nicht gegen die HV vor sonderen gegen den Angezeigten. Wenn du nett bist, teilst du der HV mit, dass du das Ordnungsamt einschaltest, müssen tust du das aber nicht.
Hunde bellen, stimmt. Dennoch gibt es Regelungen wann der Hund wie lange bellen darf (sinnfrei in meinen Augen, aber ist so. Nach herzenslust rumschreien dürfen auch nur Babys, alle anderen müssen Ruhezeiten einhalten). Die Erziehung des Tieres und das einhalten der Hausordnung ist die Aufgabe der/ des Hundehalters. Die HV kann in ausnahmefällen (Gefährdung andere Bewohner durch den Hund, Hund ohne Leine laufen lassen← Primäre Gründe, das gebelle ist sekundär und würde allein nur in sehr schweren Fällen starke Gewichtung haben) verlangen dass der Hund abgeschafft wird. Das Hunde generell erlaubt sind, spielt hier keine Rolle! Auch ist die HV dafür zuständig, dass die Hausordnung eingehalten wird, was hier nicht der Fall ist. Schon alleine deswegen MUSS sie aktiv werden!
Die HV muss die Halterin mehrfach (3x) ermähnen (hier wäre es super, wenn die HV dein Protokoll hätte, auf das sie sich berufen kann). Bessert es sich nicht (fällt keine anderen Menschen mehr an, läuft an der Leine) muss das Tier weg. Fertig aus, da helfen keine „aber generell ist es doch erlaubt“ oder „es ist ein Hund, der bellt halt“ „er will doch nur spielen“ etc.pp.
Sinnig wäre es auch, wenn nicht nur du der HV auf die nerven gehen würdest, sonderen auch andere, und diese auch dann die Miete reduzieren, wenn die HV nicht handelt. Setzt die HV wunderbar unter Druck. Habt ihr einen Hausverwalter? Die kennen in der Regel ihre Mieter, was dir die recherche nach dem Namen auch erleichtern würde .
Bei den Besitzern würde ich nicht so viel nerven, kann ins Auge gehen. Und bitte NICHT aus dem Fenster brüllen, dass wäre denn nämlich auch Lärmbelästigung .
PS: das mit dem „dann muss der Hund halt weg“ klingt einfach ist es aber nicht. Protokolle, Fotos etc. müssen das Anfallen und leinenlose Laufen dokumntieren und die Aussage/n untermauern. Zeugen die bestätigen dass der Hund sich entsprechend verhält und die Halter auch nach persönlichen Schreiben nichts ändern wäre auch vorteilhaft.
ist doch bisschen mehr geworden als gedacht:smile:
Drück dir die Daumen!
Grüßle
Hallo und Sorry für die verspätete Antwort, aber ich habe gerade sehr wenig Zeit.
Nun zu Ihrer Frage.
Ich gehe mal davon aus, dass der betreffende Hund in dem selben Haus lebt wie Sie. Es ist nicht richtig von Ihrer Hausverwaltung nicht zu reagieren und sich nur auf die vorhandenen Aushänge zu berufen. Die Aushänge sind nämlich dazu da diese auch zu befolgen geschieht dies nicht sollte eigentlich die Hausverwaltung für Befolgung sorgen.
Ich rate Ihnen sich direkt mit dem Vermiter in Verbindung zu setzten, wenn möglich auch schriftlich mit Nachweis. Sollte dies ebenfalls nichts bewirken, würde ich den Vermieter nochmals anschreiben, diesesmal deutlich mit Androhung von Mitminderung zwecks Lärmbelästigung. Weiter würde ich bei der Stadtverwaltung vorsprechen, bezüglich dem Leinenzwang und der Lärmbelästigung innerhalb der Ruhezeiten wegen der Ruhestörung.
Ich hoffe das ich Ihnen etwas weiterhelfen konnte.
Gruss
Anja
Hallo
Also zum einen braucht man eine Halterlaubnis bevor man hier einen Hund halten darf. Zum anderen halte ich meinem Hund auch nicht das Maul zu. Das ist Erziehungssache ob ein Hund Menschen ankläfft oder nicht. Es ist auch erziehungssache, ob der Hund kontrolliert werden kann. Wenn sie nach 22 Uhr mit ihrem Hund gassi geht würde es mich vom Prinzip nicht stören… aber wenn der Hund mitten in der Nacht beim gassi gehen umher kläfft ist das schlichtweg Lärmbelästigung. Man kann dagegen etwas tun nämlich dem Hund beibringen dies zu unterlassen! Wie gesagt mein Hund kläfft ja auch nicht aus Langeweile durch die Gegend sondern erst, falls jemand in unserer Wohnung stünde. Wenn Babys schreien kann man das absolut nicht mit einem nicht erzogenem Hund vergleichen. Mein Kind weckt auch andere Mieter nicht Sonntag morgens. Zumal auch einem Kind beigebracht werden kann Rücksicht zu nehmen.Schade das Sie das so sehen das es die Natur des Hundes ist zu kläffen…mag sein, nur da wir mit denen nicht in der Natur in selbstgegrabenen Höhlen leben, sollte man sie dennoch erziehen, denn dafür sind sie domestiziert und keine Wilden Tiere, die es nie anders lernen und in der Natur auch nicht brauchen. LG
mit dem Ordnungsamt ist ja mal voll interessant… echt müssen mehrere wegen derselben Sache anrufen damit sie was tun… hm… dies würde erklären das sie nicht kamen als ich bescheid sagte, dass Hundebesitzer auf einem eingezäunten Spielplatz ihre Hunde frei laufen liessen… sozusagen als Hundeauslauf. Die Hundebesitzer wurden noch frech als ich sagte, das auf einem Spielplatz Hunde überhaupt nichts zu suchen haben. Meinte der eine er sei Sicherheitsmitarbeiter und das ist ein Diensthund, der andere Hunde nicht mag(seiner kläffte (hinter dem Zaun) den Hund meiner Freundin an mit dem ich gassi war und meinte ich soll weiter laufen.) Meinte ein Diensthund ist das sicher nicht, da ein Leonberger definitiv kein Gebrauchshund ist(hier kein Diensthund) höchstens Wach und Meldehund im Privatenbereich und das er gerade als Sicherheitsmitarbeiter so etwas unterlassen sollte
Hallo,
ich habe nur versucht zu helfen, dass Sie sich anscheinend angegriffen fühlen tut mir leid. Und jeder hat seine Meinung und sollte diese auch haben dürfen, finde ich.
Wenn Sie keine Hilfe oder Rat möchten der nicht Ihrer Meinung entspricht sollten Sie dies vielleicht gleich mitteilen. Dann hätte ich mir die Zeit gespart zu antworten.
Ich hoffe trotzdem dass Sie zu einer Einigung kommen und Ihnen zumindest was das ankläffen im Hausflur angeht geholfen wird.
MfG
Hallo Frechrose,
wenn man aruft sowieso nicht. Das Ordnungsamt arbeitete soweit ich weiß anders als die Polizei. Bin mir da aber auch nicht ganz sicher, aber soweit ich weiß, werden sie erst aktiv, wenn sie Nachweise haben (Protokoll, Fotos, etc) und sich eben mehrere über ein und das selbe beschweren. (ist wohl eine Art der Absicherung, um nicht in Nachbarschaftstreiterein hineinzugeraten)
Das OA ist auch ein anderes Kaliber, sie können Ordnugsgelder in Höhe von bis zu 5000 € verhängen und wenn der Beklagte nicht bezahle kann, wäre die alternative der Knast.
Die Beamten des Ordnungsamtes sind keine „mobile Einsatztruppe“ wie die Polizei.
Auch zählen Polizisten als Zeugen für das OA mehr als Zivilpersonen, da sie neutrale Beobachter sind und nicht in das Problem Invollviert sind. Ob diese aber kommen weil ein Hund frei herumläuft, weiß ich nicht. Im Zweifel einfach mal nachfragen.
Hast du dir mal überlegt mit Protokoll und Beweisbildern auf der für euch zuständigen Wache vorbeizugehen und mal mit den dortigen Beamten über das Problem zu sprechen? Normalerweise haben sie mehr Ahnung von den Möglichkeiten die es außer der HV noch gibt.
Auch Dienst-/ Gebrauchshunde dürfen auf Spielplätzen nicht frei herumlaufen, es sei denn sie sind im Einsatz.
Hey hey… na von dem Herren, der war mit seinem Freund und Hund auf dem Spielplatz, um den Hunden Auslauf zu gewähren… da ich ihm gesagt habe das er da nichts mit Hund zu suchen hat kam den sein er Spruch das ist ein Diensthund… meinte nur wie unverfroren manche sind
Hey hey… na von dem Herren, der war mit seinem Freund und Hund auf dem Spielplatz, um den Hunden Auslauf zu gewähren… da ich ihm gesagt habe das er da nichts mit Hund zu suchen hat kam den sein er Spruch das ist ein Diensthund… meinte nur wie unverfroren manche sind.
Hey hey… na von dem Herren, der war mit seinem Freund und Hund auf dem Spielplatz, um den Hunden Auslauf zu gewähren… da ich ihm gesagt habe das er da nichts mit Hund zu suchen hat kam den sein er Spruch das ist ein Diensthund… meinte nur wie unverfroren manche sind…