Ein Schuldner schuldet seiner Gemeinde erhebliche Grundsteuern.
Dieser Schuldner erhält jährlich anteilig von seiner Jagdgenossenschaft mehrer hundert Euro Jagdpacht.
Kann die zuständige Amtsverwaltung diese Jagdpacht, vor Auskehrung an die Jagdgenossen, von diesem Schuldner pfänden?
Da kann ich leider nicht helfen. Fragen Sie einen Juristen.
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Sorry, aber da bin ich leider überfragt…
HG
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Hallo, die Amtsverwaltung selber kann das Geld nicht einfach einbehalten und mit offenen Forderungen verechnen. Dies geht nur mit Zustimmung des Schuldners. Sie kann aber einen Mahnbescheid oder einen vollstreckbaren Titel beim Amtsgericht beantragen, den sie auch bekommen wird und diese Schuld über einen Gerichtsvollzieher einfordern.
Wenn der Schuldner die Schuld nicht begleichen kann, wird der Gerichtsvollzieher eine eidesstaatliche Versicherung fordern, bei der alle Vermögenswerte und Einkommen, also auch die Pacht angegeben werden müssen.
Sollte der Schuldner hier nicht wahrheitsgemäß antworten, macht er sich einer falschen eidesstaatlichen Versicherung schuldig ( Mindeststrafe 1 Jahr Haft).
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen
Mit freundlichen Grüßen
Kröller
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Diese Frage kann ich nicht beantworten