Bei einem geschiedenen Paar war das Kind nach der Scheidung beim Vater gesetzlich mitversichert, allerdings war der Kontakt zwischen Vater und Kind über die Jahre abgebrochen. Jetzt, Jahre später stellt sich heraus, dass der Vater die Versicherungsbeiträge nicht bezahlt hat. Also ist die Versicherung auf die Idee gekommen Ihre Forderung von knapp 4000€ vom mittlerweile 17-jährigen Kind einzufordern und will sogar seine Konten pfänden. Kann die Versicherung dies machen?
Als der minderjährige Bub 16 Jahre als war und die Krankenkase bei dem mittlerweile immer noch minderjährigen Bub feststellte dass da da einige Zahlungen Seitens des Vaters nicht getätigt wurden, würde ich an Stelle des immer noch minderjährigen Bubs ganz beruhigt weiter in die Ferne lächeln und mich nebenbei über so manchen bei der Krankenkasse amüsieren.
Denn wie gerne hätten die wohl die dicke Provision eingesteckt.
Betrolt Brecht schrieb doch bereits so bekannt:
Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?
Denn wie gerne hätten die wohl die dicke Provision
eingesteckt…
…die ja in der GKV exorbitant hoch ist…ganz besonders, wenn es sich um Familienversicherte handelt…
heftig kopschüttel!
Warnhinweis: Dieser Beitrag könnte Spuren von Ironie enthalten.
Nein, es gibt - so wie geschildert - gar kein Vertragsverhältnis der Kasse mit dem Sohn.
Es könnte allerdings sein, dass der Vater die Versicherung gekündigt hat, weil er z.B.sich privat versichert hat. Dann endet die Familienversicherung, es wären eigene Beiträge fällig, der der Unterhaltsverpflichtete des Kindes aufbringen muss.
Also: Der Sachverhalt ist hier 1. viel zu kurz und 2. ein wenig populistisch dargestellt. Es kann Sachverhalte geben, die in so eine Richtung gehen, aber hier kann man nur raten und das ist nicht zielführend.
Versuche bitte, den Sachverhalt genauer zu formulieren - evtl. kann man dann mehr dazu sagen.
PS: Formulierungen wie „die KK kommt nun auf die Idee bla blubb…“ sind unsachlich! Das nur am Rande…
Hallo,
okay, der Vater ist wahrscheinlich in die PKV abgewandert und hat
„vergessen“ sein Kind mitzunehmen bzw. selbst zu versichern.
Was ist denn mit der Mutter - gibt es die, und wo ist die denn versichert ??
Ggf. könnte ja ein Familienhilfeanspruch bei der Mutter rückwirkend begründet werden, und wenn das nicht geht, dann ist es so, wie auch hier schon geschrieben wurde, dass für das Kind eine Pflicht zur Versicherung besteht, und dies bei der GKV., nahtlos an die Familienversicherung. Wer muss nun dafür die Beiträge zahlen ??
Wenn das Kind ALG 2 bezieht und kein Familienhilfeanspruch in Frage kommt, zahlt das Sozialamt den Beitrag. Erhält das Kind von dort nichts, dann ist das Kind nur dann zahlungspflichtig wenn es auch
entsprechend rechts fähig ist. Ist das aufgrund des Alters nicht der Fall, dann muss eben der Erziehungsberechtigte, Vater oder Mutter oder beide für die Beitragszahlung aufkommen - wer sonst ??
Keinesfalls ist es so, dass das Kind eine eigene Versicherung ohne
Beitragsverpflichtung bekommt, Familienversicherung ausgenommen.
Gruss
Czauderna
Aus deinem Beitrag lässt sich nichts ableiten. Wie war der Vater versichert? Wie warst Du versichert? Wo lebte das Kind? Für welchen Zeitraum sind Beitragsforderungen offen?
Pardon, dass müssten offene Beiträge von mindestens 2,5 Jahren sein und während dieser Zeit wollt ihr nix gemerkt haben? Das klingt alles ein wenig unglaubwürdig.
Danke euch allen schon mal für die Antworten. Da einige Fragen von eurer Seite aufgetaucht sind, versuche ich mal die Situation eindeutiger zu formulieren.
Das Kind war von Geburt an in der GKV beim Vater mitversichert. Als es vor über 10 Jahren zur Scheidung der Eltern kam, blieb das Kind weiterhin beim Vater versichert, obwohl der Kontakt zum Vater immer weniger wurde und schließlich ganz abbrach. Die Mutter wechselte dagegen zur Versicherung ihres neuen Mannes. Im Jahr 2010 hat nun das Kind eine Ausbildung angefangen und sich selbst bei einer anderen GKV versichert. Jetzt, also etwa 9 Monate später bekam das Kind (mittlerweile 17 Jahre alt) einen Brief von der alten GKV, in dem diese Beiträge in Höhe von ca. 4000,- € für die Zeit ab 2008 nachfordert. Dieser Brief war an das Kind gerichtet, nicht an die Eltern. Da das Kind sich weigerte diese Summe zu bezahlen, wird nun mit einer Pfändung gedroht. Die ganze Zeit davor gab es nie einen Hinweis der GKV, dass Beiträge ausstehen würden. Der Vater kann zu all dem nicht befragt werden, da er wohl „spurlos“ verschwunden zu sein scheint.
Daher meine Fragen:
1.) Hätte die GKV nicht rechtzeitig Bescheid geben müssen, dass keine Beiträge mehr vom Vater bezahlt werden?
2.) Kann die GKV die ausstehenden Beiträge tatsächlich vom Kind verlangen?
Vielen Dank!
Danke euch allen schon mal für die Antworten. Da einige Fragen
von eurer Seite aufgetaucht sind, versuche ich mal die
Situation eindeutiger zu formulieren.Das Kind war von Geburt an in der GKV beim Vater
mitversichert. Als es vor über 10 Jahren zur Scheidung der
Eltern kam, blieb das Kind weiterhin beim Vater versichert,
obwohl der Kontakt zum Vater immer weniger wurde und
schließlich ganz abbrach. Die Mutter wechselte dagegen zur
Versicherung ihres neuen Mannes. Im Jahr 2010 hat nun das Kind
eine Ausbildung angefangen und sich selbst bei einer anderen
GKV versichert. Jetzt, also etwa 9 Monate später bekam das
Kind (mittlerweile 17 Jahre alt) einen Brief von der alten
GKV, in dem diese Beiträge in Höhe von ca. 4000,- € für die
Zeit ab 2008 nachfordert. Dieser Brief war an das Kind
gerichtet, nicht an die Eltern. Da das Kind sich weigerte
diese Summe zu bezahlen, wird nun mit einer Pfändung gedroht.
Die ganze Zeit davor gab es nie einen Hinweis der GKV, dass
Beiträge ausstehen würden. Der Vater kann zu all dem nicht
befragt werden, da er wohl „spurlos“ verschwunden zu sein
scheint.Daher meine Fragen:
1.) Hätte die GKV nicht rechtzeitig Bescheid geben müssen,
dass keine Beiträge mehr vom Vater bezahlt werden?
Ja, das hätte Sie tun müssen, und hat Sie wahrscheinlich sogar auch,
aber sicherlich wurde über den Krankenversicherungsschutz des Kindes nur mit dem Vater Korrespondiert und nicht mit dem „minderjährigen“
Kind. Wen hätte die Kasse sonst kontaktieren sollen ??
2.) Kann die GKV die ausstehenden Beiträge tatsächlich vom
Kind verlangen?
Das ist eher eine juristische Frage - was mir dazu einfällt - das Kind, bzw. seine Mutter hat die KVK. der GKV-Kasse bis 2010
weiter benutzt, obwohl offenbar der Vater die Kasse im Jahre 2007
in Richtung PKV. verlassen hat. Da KVK-Karten nicht gesperrt werden können, ist es nachvollziehbar, dass Kind/Mutter diese auch einsetzten, weil sie der Meinung waren, dass noch eine Versicherung
bestand bei der GKV. Also steht fest, dass entweder mit Wegfall
der Familienversicherung entweder eie eigene Versicherung begründet werden muss oder die Leistungen an die Kasse zurückgezahlt werden
müssen, was ggf. wesentlich besser wäre.
Wer nun für die rückständigen Beiträge oder die Rückzahlung der Leistung geradestehen muss - Vater, Mutter und/oder der Leistungsnehmer, also das Kind - sie Eingangsbemerkung - eine juristische Frage. Die Forderung der Kasse besteht jedenfalls zu recht, egal ob Beitragsnachzahlung oder Leistungsrückzahlung.
Vielen Dank!
Gruss
Czauderna