Hallo,
vorab auch ein gesundes 2011
die Beendigung eines Vertrages/Antrages nennt sich Widerruf. Auf jedem Antrag und auch Versicherungsschein sind Hinweise zum Widerruf. (bitte lesen)(Kündigen kann ich nur einen bestehenden Vertrag nach gewissen Kündigungsfristen.)
Der Widerruf beginnt mit der Aushändigung des Versicherungsscheines, div. Bedíngungen incl. Belehrung zum Widerruf und dauert 14 tage.
Also UKV vom 27.12. + plus 14 tage.
DKV kann nach Antrag -wie gemacht - Widerspruch eingelegt werden. Nach Erhalt des Versicherungsscheines (siehe wie bei UKV) ist 14 Tage Widerruf möglich.
. Mit der Central in Verbindung setzen, wegen Wiederaufnahme bzw. Kündigungsrücknahme.
Arbeite selbst mit einem Schwesterunternehmen der UKV zusammen( BK). Die dortigen Tarife sind neben den parallel angebotenen Tarifen etwas besser als die der UKV und wobei je nach Tarif auch Vorteile gegenüber der Central vorhanden sind.
Gruß HG
also ich war bis zum 31.12.2010 bei der Central KV (4
Jahre),stellte dann aber bei der UKV einen Antrag(13.12),wurde
auch angenommen.Versicherungsschein am 27.12 erhalten.
Da mir aber vom Berater der DKV ein angeblich besseres Angebot
vorgelegt wurde,widersprach ich(am 23.12) bei der UKV und
stellte also am 23.12 den Antrag bei der DKV .Nachdem ich aber
auch das gaaaanz Kleingedruckte gelesen hatte,stellte ich
fest…totaler Reinfall.
Also widersprach ich am 27.12 bei der DKV und nahm den
Widerspruch zurück bei der UKV.(somit ist 14tägige Frist
abgelaufen).
Die UKV ist aber auch nicht unbedingt die beste Wahl,am
liebsten würde ich bei der Central bleiben.
Ich weiß…ganz schön blöd,könnte mich selber tot ärgern.Gibt
es eventuell doch noch einen Weg zurück?
Eigentlich ist ja jetzt die UKV mein Problem.
Ab wann gilt denn jetzt eigentlich die Kündigungsfrist? Ab dem
13.12 oder 27.12.?
Mein Gott,was für ein Start in`s neue Jahr.Ich wäre sehr dankbar für eine neutrale Auskunft,da natürlich
jede Versicherung mir nur Auskünfte zum eigenen Wohl der KV
gibt.Danke erst mal und noch gesundes 2011!!