Habe leider etwas schnell einen Antrag bei der DKV unterschrieben.Im Nachhinein fühle ich mich getäuscht und widersprach.Da ich vom Vorversicherer noch nicht meine Kündigungsbestätigung habe,fürchte ich ab dem 01.01.2011 zwei Versicherungen zu haben.Was kann ich tun,falls die DKV meinen Widerspruch nicht anerkennt?
Hilfe ist dringend und Danke schon mal!!
Hallo,
normalerweise hat man beim Vertragsabschluß ein Rücktrittsrecht (Widerruf der Vereinbarung).Eine „Widerspruchsmöglichkeit“ ergibt sich im Regelfall nur bei der Ablehnung eines Leistungsantrages. Die entsprechende Frist für den Widerruf müsste aus dem Antrag bzw. der Vereinbarung hervorgehen. Ist diese Frist vorbei, musst Du auf die Großzügigkeit der DKV hoffen, dass diese vom Vertrag zurücktritt z. B. wenn die bisherige Versicherung noch nicht beendet ist bzw. abzusehen ist, dass der Beitrag für 2 Privatversicherungen nicht aufgebracht werdeen kann. Am besten man spricht mit der Versicherung so schnell wie möglich und legt die Fakten so früh wie möglich auf den Tisch.
Ein paar Daten (Abschlussdatum, wann Versicherungsschein erhalten, wann widerrufen, wie widerrufen) wären vielleicht mal ganz hilfreich…
Hallo,
war die Vorversicherung auch eine private Krankenversicherung oder handelt es sich um (welche) gesetzliche Krankenversicherung?
Wurde die PKV angestrebt aufgrund Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze oder hat dies andere Gründe?
Beste Grüße
neil0815
Danke für die schnelle Antwort
Ein paar Daten (Abschlussdatum, wann Versicherungsschein
erhalten, wann widerrufen, wie widerrufen) wären vielleicht
mal ganz hilfreich…
Ich fange noch mal neu an.Also meine Versicherung war die Central KV.Dann empfahl mir ein Makler die UKV.Diesen Antrag unterschrieb ich am 13.12.
Dann habe ich mich aber doch noch von einem DKV-Berater bereden lassen und widersprach(per mail am 23.12)bei der UKV. Der neue Antrag erfolgte also am 23.12 bei der DKV.
Das alles ist ganz schön verwirrend,ich weiß.
Hoffe ich habe da keinen Mist gebaut.
Kann ich noch einen Aufhebungsantrag der Kündigung bei der Central stellen?
Bekommt man eine Bestätigung des Widerspruchs oder wie funktioniert das?
Ich hoffe Sie erklären mich nicht für total besch…,habe aber sehr wenig Zeit und die Tarifsuche ist sehr schwierig.
Danke für Ihre tolle Antwort
Gruß
Hallo,ja die Central KV ist eine PKV und ich wollte wechseln,da die Leistungen drastisch gesenkt wurden und der Beitrag stark anstieg.
Bin mit selbstständig,aber liege unter der Einkommensgrenze.Muß mich nicht eine GKV annehmen?
Habe aber keine Ahnung ob man sich da besser steht.
Ist ja wahrscheinlich sowieso zu spät.
Danke für die Hilfe!!!
Grüße und DANKE
Guten Tag MollyM0807,
gern helfe ich /bzw. wir). Aber aufgrund der hier gegebenen Informationen können wir keine eindeutige Auskunft geben, bzw. praktisch helfen.
Es ist allerdings höchst wichtig, vollständige und exakte Angaben zu haben, um hier eine klare Aussage oder entsprechende Hilfestellung eben zu können.
Also Vorversicherung ist ?wer?, ?wann genau? wurde gekündigt und ?wie? sowie ?Kündigungsgrund? (also Anpassung oder ordentliche Kündigung). Wurde die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein gemacht oder ohne, sind die Fristen eingehalten, die Antragsformalitäten, Annahmebestätigung, erhalt aller gesetzlich vorgeschriebenen Informationen usw. , es gibt eine menge zu berücksichtigen, was uns aber alles bestens bekannt und mehr oder wenige „Routine“ ist.
Ohne vollständige Daten (aller aus unserer Sicht erforderlicher Informationen) ist es leider unmöglich, eine Aussage oder Hilfestellung dazu zu geben, da es extrem auf die Fakten ankommt. Die Details lassen sich auf jeden Fall telefonisch schnell klären. Wir können dann auf jeden Fall klare Auskunft geben und gegebenfalls helfen.
Wir sind 2 gelernte Versicherungskaufleute, selbständig nun schon seit über 20 Jahr auf „PKV“ spezialisiert tätig, also ausschließlich in Beratung und Vermittlung von PKV`s tätig. Wir verfügen über die Erfahrung und Wissen.
Wenn Du mich einfach *per Mail kontaktierst und Deine Tel.-Nr. mailst oder auich meine Tel.-Nr. anforderst und mich dann anrufst, dann können wir gern noch am 27.12. / 28.12. die Sache angehen und vermutlich auch gleich aufklären.
EINE sichere Auskunft kann ich schon jetzt geben: 2 Krankenversicherungen wirst Du nicht bedienen müssen,
im Zweifel muss der neue Versicherer auf den Vertrag verzichten, wenn der alte fortdauert. Natürlich muss man aber etwas unternehmen (z.B. beide Unternehmen informieren, bzw. um Stand der Dinge abklären und entsprechend handeln. Das empfehle ich auch dringend. Dann aber kann „nicht viel passieren“ - also auf jeden Fall keine Doppelversicherung und doppelte Beitragszahlung.
*Maile mir unter mailto:[email protected]
Wenn Du Dich nicht meldest, gehe ich davon aus, dass meine Anwort Dir bereits reichte oder durch andere Seiten konkret und kompetent geholfen werden konnte .
Liebe Grüße
Hans-Günter
Versicherungskaufleute
und PKV-Spezialisten
Hans-Günter & Michael Rischer
Sorry, aber kann hier leider nicht weiterhelfen.
Hallo,
leider kenn ich mich nur auf dem Gebiet der GKV aus. Diese muss Sie nicht aufnehmen, da Sie zuvor ja auch schon PKV-Versichert waren und somit nicht die von der GKV geforderten Vorversicherungszeiten in GKV besitzen.
M. E. können Sie aus jeder PKV-Versicherung ausscheiden, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen wiedersprechen. Aber ein Anwalt hilft Ihnen da sicherlich besser weiter.
Beste Grüße
neil0815
Hallo,
meine Fachgebiet ist eher die gesetzliche Versicherung.
Denke aber, dass eine Doppelversicherung vertraglich ausgeschlossen sein muss. Die DKV will/muss m.E. für den Vertrag eine Bescheinigung über das Ende der letzten Versicherung haben. Das diese nicht vorliegt und keine ordentliche Kündigung ausgesprochen worden ist, müsste die alte Versicherung noch gelten.
Gruß
Olaf
danke für die Auskunft,die DKV hat den Widerspruch jetzt anerkannt.
Grüße und gesundes 2011
Die DKV hat den Widerspruch jetzt anerkannt!!
Trotzdem Danke und liebe Grüße
Hallo Molly M0807,
ah ja. Danke für das Feedback.
Dann ist das also ausgestanden .
Alles Gute und guten Rutsch ins neue Jahr ! .-)
Liebe Grüße
Hans-Günter
Die DKV hat den Widerspruch jetzt anerkannt!!
Trotzdem Danke und liebe Grüße
Rufen Sie am besten noch mal bei der DKV an. Meiner Meinung nach dürfte der Vertrag nicht zustande kommen, so lange sie diesem noch vor Inanspruchnahme widersprechen. Das weiß ich aber nicht mit Sicherheit. Sofern Sie aber Ihrer jetzigen Krankenkasse nicht innerhalb der Kündigungsfrist bis zum 31.12.2010 eine Mitgliedsbescheinigung eines anderen Versicherung nachweisen, ist Ihre Kündigung dort unwirksam.
Danke für die Hilfe.
Die DKV hat meinen Widerspruch jetzt anerkannt.
Liebe Grüße und ein gutes neues Jahr für Sie.
MollyM0807
Hallo,
wenn der widerruf innerhalb der Frist erfolgt ist, dürfte die DKV den Antrag nicht vollziehen.
Andererseits kann es keine doppelte Versicherung geben und wenn der alte Versicherer die Kündigung nicht annimmt aus Fristengründen z.B. ist dervertrag mit der DKV sowieso nicht wirksam.
Inwiefern erfolgte eine Täuschung?
Kann Dir auch Vergleichangebote über Preis und Leistung zur Verfügung stellen.
Unabhängig von der Kündigungsbestätigung dürfte die Kündigung dennoch wirksam sein. U.U kann man auch die Rücknahme der Kündigung erreichen und bei dem bisherigen Versicherer bleiben. Sollten keine Vorerkrankungen vorhanden sein, nimmt dieser die Rücknahme sicher gern an.
Gruß HG
Hallo,
also ich war bis zum 31.12.2010 bei der Central KV (4 Jahre),stellte dann aber bei der UKV einen Antrag(13.12),wurde auch angenommen.Versicherungsschein am 27.12 erhalten.
Da mir aber vom Berater der DKV ein angeblich besseres Angebot vorgelegt wurde,widersprach ich(am 23.12) bei der UKV und stellte also am 23.12 den Antrag bei der DKV .Nachdem ich aber auch das gaaaanz Kleingedruckte gelesen hatte,stellte ich fest…totaler Reinfall.
Also widersprach ich am 27.12 bei der DKV und nahm den Widerspruch zurück bei der UKV.(somit ist 14tägige Frist abgelaufen).
Die UKV ist aber auch nicht unbedingt die beste Wahl,am liebsten würde ich bei der Central bleiben.
Ich weiß…ganz schön blöd,könnte mich selber tot ärgern.Gibt es eventuell doch noch einen Weg zurück?
Eigentlich ist ja jetzt die UKV mein Problem.
Ab wann gilt denn jetzt eigentlich die Kündigungsfrist? Ab dem 13.12 oder 27.12.?
Mein Gott,was für ein Start in`s neue Jahr.
Ich wäre sehr dankbar für eine neutrale Auskunft,da natürlich jede Versicherung mir nur Auskünfte zum eigenen Wohl der KV gibt.
Danke erst mal und noch gesundes 2011!!
sorry, ich war im Urlaub. Hoffe, dass sich Dein Problem inzwischen erledigt hat.
frohes neues Jahr, Rainer
Habe leider etwas schnell einen Antrag bei der DKV
unterschrieben.Im Nachhinein fühle ich mich getäuscht und
widersprach.Da ich vom Vorversicherer noch nicht meine
Kündigungsbestätigung habe,fürchte ich ab dem 01.01.2011 zwei
Versicherungen zu haben.Was kann ich tun,falls die DKV meinen
Widerspruch nicht anerkennt?
Hallo,
ich denke, dass der Versicherungsvertreter die Sache retten kann. Mit ihm solltest du in Kontakt treten.
LG
Elawitt