Kann die Mängelbes.bürg. höher sein als die Rechng

Ausführung 06.08.2004 - Rechnungsbetrag € 5034,13 Netto
Mängelanzeige am 07.10.2009
Mängelbeseitigun 20. - 22.07.2010

Anforderung von AG Mängelbeseitigungsbürgschaft
in Höhe von € 5.500,–.
Ist dies rechtens

??

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