Ich habe eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage. Zum Abstellen die Mülltonnen wird von der Hausgemeinschaft ein Stellplatz gemietet. Können diese Kosten in der Betriebsnebenkostenabrechnung dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Im Mietvertrag sind diese Kosten nicht explizit aufgeführt, ledglich der Punkt Sonstiges ist angekreuzt.
Vielen Dank für eine Antwort!
Hallo, zunächst gibt es ja immer Eigentümerversammlungen, wo derartige Dinge abgesprochen werden und es gibt normalerweise auch einen Eigentümer-Vertrag von jeder Eigentumsgemeinschaft. Wenn Sie jedoch Mieter in einer Eigentumswohnung sind (und nicht selbst Eigentümer), ist es richtig, wenn diese Kosten umgelegt werden. Sie müssen nicht separat aufgeführt werden, denn dafür gibt es die Betriebskosten-Umlageverordnung und darin steht das eindeutig.
Hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
MfG Maximilian123