Hallo,
ich bekam im Oktober eine Leistungsmitteilung über die
Erstattung von zahnärztlichen Leistungen(Debeka/Beamte)
Im Dezember wurde im Rahmen späterer Bhandlungen die
Erstattung(Oktober)nochmal aufgeführt. Allerdings um 150 € gekürzt.
Kann eine PKV (ohne neuen ärztl. Heilplan) die zugesagte Erstattung kürzen?
M.f.G. Kajo11
Kajo-erstens leider : die PKV „kann“ alles-sprich,der Sachbearbeiter MUSSSSS kürzen,sonst bekommt er keinen Bonus!!Das bedeutet,er versucht es erst mit einem bluff.In sachlichen Beamtendeutsch,macht er „klar“,daß nach § xy und den Statuten der Versicherung und der Wetterlage diese oder jene Leistung nicht bezahlt wird oder der ZA "falsch"abgerechnet habe.Das ist meist nicht haltbar,aber er rechnet damit,daß du Dich kaum gegen einen PKV-Koloss mit Rechtsmitteln wehren wirst.
Der zweite Schritt(nach Deinem Protest)wird sein,daß die PKV Dich auffordert,vom ZA eine geänderte-sprich niedrigere Rechnung zu verlangen.So kann-und soll- es zu ewigem Schriftwechsel zw.ZA und PKV kommen,zu dem der ZA NICHTTTT verpfichtet ist-auch, wenn die PKV das oft behauptet!!Bis einer entnervt aufgibt.
LAß Dir mal den genauen Grund für die „Kürzung“ sagen, und frage,wo in Deinem Vertrag diese "Ausnahme"aufgeführt ist.
Grüße Frank
Ich kann dir leider nicht helfen !
Hallo,
zwar bin ich keine Expertin in Abrechnungsfragen mit PKV, aber aus eigener Erfahrung kann ich raten, bei der Debeka anzurufen und nachzufragen, warum die Kürzung, entgegen vorheriger Zusage? Vielleicht ist es auch ein Versehen dererseits?
Parallel dazu würde ich mich an eine unabhängige Patientenvereinigung wenden und fragen, wie man sich am besten wehrt? Eine passende Adresse in Ihrer Umgebung können Sie unter folgendem Link (Adressen) finden: www.wernerschell.de
Hoffe etwas weitergeholfen zu haben. Viel Erfolg und LG, Kirsten