Kann die Polizei kommen und meine Küche abbauen?

Hallo !

Ich habe vor einem halben Jahr einem Bekannten eine ziemlich in Mitleid gezogene Küche für 100,00€ abgekauft, um mir von den Einzelteilen selbst etwas schönes zusammen zu bauen. Er sagte mir, ich könne das Geld im Sommer bezahlen, was ich letzte Woche auch tat, per Überweisung.
Nun bekomme ich von diesem Bekannten eine SMS, das er aber 150,00€ will und ich ihm die letzten 50€ bis Ende der Woche zu überweisen habe, sonst ginge er zur Polizei.
Ich habe auf diese SmS nicht reagiert, weil das einfach nicht das Niveau ist, auf dem ich mich bewege und ich das einfach als eine riesengroße Dummheit und Enttäuschung empfand.
So. Nun hat er mir heute eine Sms geschrieben, er sei gestern bei der Polizei gewesen und er würde am Mittwoch gemeinsam mit der Polizei kommen und die Küche abbauen.

Jetzt stellen sich mir so einige Fragen:

Würde die Polizei ihre Zeit dafür verwenden, zu einer jungen Frau zu fahren und ihre Küche da abzubauen und mitzunehmen (bemerke; mein Bekannter hat keinen, der einen Lieferwagen oder Anhänger oder sowas hat, hat auch kein Geld sich einen zu leihen und hat auch keinen Führerschein), obwohl diese Küche bereits bezahlt ist, nur weil der Verkäufer jetzt plötzlich mehr Geld will (es gibt keinen Vertrag, also auch keine Unterschrift von mir.) ?

Ist das überhaupt ein Grund, dass die Polizei sich da einschaltet?

Und wenn sie sich einschalten würden, würde ich nicht erstmal die Chance bekommen, selbst dazu Stellung nehmen zu dürfen?

ich würde mich über eine oder mehrere Antworten sehr freuen, eigentlich ist das eine lächerliche Geschichte, ich weiß, aber irgendwie hab ich trotzdem Angst.

Grüße
marenfrie

Würde die Polizei ihre Zeit dafür verwenden, zu einer jungen Frau zu fahren und ihre Küche da abzubauen und mitzunehmen

Ganz klar: Nein!

es gibt keinen Vertrag, also auch keine
Unterschrift von mir

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag!

Ist das überhaupt ein Grund, dass die Polizei sich da
einschaltet?

Ich aus meiner Sicht würde den Anzeigenden auf den zivilen Rechtsweg verweisen, das dies wäre, wenn überhaupt zivilrechtlich zu klären.
Gibt/gab es Zeugen für Eure Preisabsprache? Wenn nicht, hatER schlechte Karten…

Und wenn sie sich einschalten würden, würde ich nicht erstmal
die Chance bekommen, selbst dazu Stellung nehmen zu dürfen?

Vollkommen richtig! Schließlich müssen wir erst einmal alle Seiten hören, damit der STAATSANWALT (nicht die Polizei) entscheiden kann (und bis dahin fliesst hier in Berlin einiges Wasser die Spree runter).

eigentlich ist das eine lächerliche Geschichte

Genau!

aber irgendwie hab ich trotzdem Angst.

Brauchste nicht zu haben!

Sorry, ganz vergessen bei meiner Antwort:

Gruß
Thomas

:wink:

Danke :smile:
Es gibt Zeugen für die Absprache von 100,00€ und nicht mehr, das heißt, meine Zeugen :wink:

herzlichen Dank für die rasche antwort.

Grüße
Maren

Na, dann soll er doch zur Polizei gehen, wenn er „ausgelacht“ werden will :smile:

Gruß
Thomas

Das tollste an der ganzen Sache ist, angeblich ist er schon da gewesen…

Aber so wie er sich äußert, will er mich nur einschüchtern…
Der braucht Geld, sonst nix- und ich soll jetzt herhalten… ich glaube es hackt. Ich lasse mich nicht einschüchtern…

Aber ich wollte mich mal vergewissern und habe mich daher an jemanden vom Fach gewandt, diese dämliche Situation, hat mir einfach keine Ruhe gelassen -.-

Aber nun bin ich schon beruhigter.

Danke nochmal.

Grüße
Maren

Hallo!

Es gibt nehme ich an einen Kaufvertrag (mündlich/schriftlich egal). Die Bedingungen oder Vereinbarungen wurden eingehalten. Preis bezahlt. Lieferung erledigt.
Strafrechtsdelikt kann ich hier keines erkennen, damit ist es maximal wenn überhaupt eine Zivilrechtsangelegenheit und hier gibt es nur eventuell eine Klagemöglichkeit wegen der Höhe des Wertes.
Betrug liegt nehme ich an, auch nicht vor aber das müßten Sie selbst prüfen, ob bei diesem Kauf etwas schief gelaufen ist.

Bei diesen Bagatellwerten wird das aber eher unwahrscheinlich sein.

Wenn kein Strafrechtsdelikt vorliegt, ist die Polizei nicht zuständig.

Kommen und Küche ausbauen ist bzw. wäre normalerweise auch dann nicht so ohne weiteres möglich, außer die ganze Küche ist ein Beweismittel für ein Strafverfahren was eher unwahr-scheinlich sein wird.

Eigentumsvorbehalt greift nicht mehr und rechtfertigt auch keine Abholung - also nach normalen Gesichtspunkten ist die Küche abholen auf keinen Fall möglich und wenn es versucht wird, sicher nicht rechtlich gedeckt, es sei den es gibt eine Verfügung eines Richters etc., was ihnen aber zur Kenntnis gebracht werden müsste.

Also ich würde das sehr entspannt sehen und mir keine Sorgen machen.

Kurz und knapp: nein

Es ist ein rein privatrechtliches Problem bei dem die Polizei nicht der Handlanger für irgendwelche Gläubiger macht und das schon garnicht für 50 €.

Also, ja und nein.
Ja, die Polizei könnte kommen.
Nein, sie wird die Küche nicht abbauen.
Wenn der Bekannte zur Polizei geht und dort eine Anzeige gegen Sie macht, dann wird man die dort aufnehmen.
Wenn es allerdings keinerlei Papier (Kaufvertrag, schriftl. Zahlungserinnerungen und Mahnungen) gibt, dann wird es für ihn schwer, seine Ansprüche geltend zu machen.
Sie würden erst mal angeschrieben und entweder schriftl. angehört oder zur Wache vorgeladen, um sich dort äußern zu können.
Prinzipiell ist es möglich, dass die Polizei jemanden dabei unterstützt, sein Eigentum von einem anderen zu holen. Aber dazu müssen die Eigentumsverhältnisse klar sein. Und der Rechtsweg muss eingehalten werden.
Die Strafanzeige (z.B. wegen Unterschlagung) ist nur ein Teil. Der eigentliche Streit ist zivilrechtlicher Natur. Kaufverträge richten sich nach dem BGB und müssen auch Zivilrechtlich durchgesetzt werden. Ihr Bekannter müsste also, um an die Küche zu kommen, neben der Strafanzeige auch noch in einem Mahnverfahren zivilgerichtlich gegen Sie vorgehen. Dort könnte er die Herausgabe der Küche (theoretisch) erstreiten. Dann könnte er, unter Umständen, die Polizei zur Betretung ihrer Wohnung in Anspruch nehmen. Sie wird allerdings keine einzige Schraube an der Küche lösen, oder irgendetwas transportieren. Das muss der Bekannte selber organisieren. Er könnte die entstehenden Kosten dann in einem weiteren Zivilgerichtsverfahren bei Ihnen einklagen.
Also keine Panik!
Die Polizei wird so schnell nicht erscheinen. Sie bekommen maximal (wenn er wirklich eine Anzeige gemacht hat) eine Vorladung zur Wache. Gehen Sie hin und nehmen Sie den Zahlungsbeleg über die 100 Euro mit. Es steht Ihnen dann frei, Ihren Bekannten anzuzeigen. Schließlich würde er sie dann wider besseren Wissens einer Straftat beschuldigen.

Hallo,

um es kurz zu machen: NEIN, da hat die Polizei nichts mit am Hut (zum Glück)!

Das von Ihnen geschilderte Problem liegt im Sektor des privaten Rechts. Wenn ihr Bekannter da was erreichen wollte müßte er sich einen Anwalt nehmen und vor dem zuständigen Amtsgericht prozessieren, was bei einem Streitwert von 50,-€ idiotisch wäre (zumal er wohl kein Geld für einen Anwalt hat).

Also einfach tief durchatmen und den Typen ignorieren.

MfG

Streetjudge

Die Antwort ist ganz einfach: Der Typ will nur Angst machen. Die Polizei ist gar nicht zuständig. Es liegt nämlich keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vor. Du hast sehr wohl einen Vertrag abgeschlossen, nämlich einen mündichen. Und der gilt. Verträge sind Privatrechtlich und gehen somit die Polizei gar nichts an.

Gruß

Gerald

Danke an alle für eure echt helfenden Antworten.
Nun ist ja Übermorgen Mittwoch und dann wird es mit höchster wahrscheinlichkeit nicht an der Tür schellen.
Ich habe nun auch nichts mehr von ihm gehört, nachdem ich ihm Samstag mitteilte, das sein vorhaben rechtlich nicht möglich sei.

Danke nochmal

LG
M.

Hallo,

du brauchst überhaupt keine angst haben.
Die polizei wird mit 100%iger sicherheit NICHT bei dir eintreffen und schon gar nicht etwas bei dir abbauen.

Der verkäufer wird von der polizei auf den zivilen rechtsweg hingewiesen. Dann kann er sich einen rechtsanwalt nehmen (den er sich nicht leisten kann) und theroretisch gegen dich klagen.
Da würde aber auch nichts herauskommen.

Vergiss das ganze und lehne dich entspannt zurück.
Für alle fälle würde ich höchtens die überweisungsbestätigung (kontoauszug) für die überweisung der 100 eur bereithalten.

Du hast da einen mündlichen kaufvertrag geschlossen. Gut wäre, wenn du einen zeugen benennen könntest, der dabei war.
-Es war keiner dabei? Bedenke, daß der verkäufer sich ggf jemanden besorgen könnte, der dann in seinem sinne aussagt.
Dann solltest du jemanden haben, der in deinen sinne aussagt.

Aber wie gesagt, daß da irgendwetwas auf dich zukommt, die wahrscheinlichkeit liegt 1 zu 10000.
Lehne dich entspannt zurück und vergiss es.

Liebe grüße

Karsti

Hallo MarenFrie,
Ein mündlich zustande gekommener Kaufvertrag ist ja auch gültig, erschwert allerdings die Beweisführung.
Die Polizei wird nicht die Küche abbauen, weil wir sind keine Handwerker oder Möbelpacker. Sie würden (unabhängig von deinem Fall) nur ermöglichen dass der Eigentümer sein Eigentum zurückholen kann, um Transport, Abbau etc muss der sich selbst kümmern.
Wenn derjenige von dem du die Küche hast, irgendwelche Geschichten bei der Polizei erzählt, dann könnte das evtl auch passieren.
Setze dich am besten selbst mit der örtlichen Polizei in Verbindung, erkläre den Fall und forsche nach ob der tatsächlich dort eine Anzeige erstattet hat.
Grundsätzlich ist der mündliche Kaufvertrag und jetzt die Nachforderung die er jetzt stellt Privatrecht und da ist die Polizei nicht zuständig.

Gruß Lutz

Die Polizei baut da garnichts ab.
Dass muss alles dein Kumpel organisieren. Die Polizei macht keinen Handstich. Die sichern nur, dass alles geortnet abläuft. Warsch. wird er die Küche wiederbekommen.

wieso sagst Du,dass er die Küche wiederbekommt?
Um mir auch Angst zu machen?
Wegen 50€? Und vorallem, weil ich die Küche ja auch rechtmäßig bezahlt hab.

ja schon aber das weiß ja die Polizei nicht. Ich an deiner Stelle würde nachgeben und ihm die Küche wieder geben und die 100 Euro wieder verlangen. Könnt ihr euch nicht einigen, wird die Polizei die Küche bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse sicherstellen. Und das bring euch beide nichts. Klar kann er dich wegen Betrugs anzeigen, was aber der Staatsanwalt ziehmlich sicher fallen lässt.

Hallo!

DIe Antwort kommt etwas später, das tut mir leid. Bei Ihrem Sachverhalt handelt es sich um ein (zunächst) rein zivilrechtliches, da hat die Polizei nichts mit zu tun und wird auch nicht bei Ihnen vorbeikommen um die Küche abzuholen. Fragen Sie doch einfach mal Ihren Bekannten nach dem Aktenzeichen der Anzeige. Die wird er Ihnen sicher nicht sagen können, da keine Anzeige bestehen wird (da aus ihrem Sachverhalt auch keine strafrechtlich relevanten Aspekte hervorgehen).

Will er wirklich mehr Geld haben, muss er das einklagen. Dazu müsste er nachweisen, dass ein Vertrag über 150 Euro besteht. Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist gültig und bindend und Sie haben ihm die verabredeten 100 Euro auch gegeben, sind also Ihrem Teil des Vertrages nachgekommen wie auch er, indem er Ihnen die Küche überlassen hat. Ich nehme mal nicht an, dass er von einer nachträglichen „Erhöhung“ des Kaufpreises spricht (das wär wirklich dumm), sondern dass er sagt, der verabredete Preis wäre bei Abschluß bei 150 Euro gelegen. In diesem Falle musser Ihnen eine angemessene Frist zur Begleichung der Differenz ausräumen oder (wie in Ihrem Falle) sie widersprechen der Forderung ausdrücklich und am besten schriftlich mit der Begründung, der mündlich verabredete Kaufpreis hätte bei Vertragsabschluss bei 100 Euro gelegen. Dann kann zum Anwalt/Zivilgericht und ein Verfahren einleiten mit dem Problem, dass er nicht beweisen kann, was er fordert. Ob und wie es dann weitergeht, werden Sie dann sehen.

Die Polizei wird nicht vorbeikommen und ihre Küche abholen.

Sie sollten in Zukunft alles schriftlich festhalten.

Viele Grüße,

der Ockenrocker

tja.
hat sich erledigt.
Is keiner gekommen.
Klar. ich geb ihm die Küche wieder, obwohl ich sie bezahlte. Und ich habe keinen Betrogen.
Danke.

´Hallöchen an alle, die sich ernsthaft meinem Problem zugewandt haben (ohne: „gib ihm die Küche zurück, weil du hast ja betrogen-scheiß“)

Gestern war Mittwoch, der Tag an dem er mit der Polizei kommen wollte, um die Küche zu holen.
Er war nicht da. Natürlich nicht.
Ich habe die Polizei kontaktiert und da ist nie so eine „Anzeige“ eingegangen. Die Polizei hat mir auch nocheinmal bestätigt, das es ein zivilrechtliches Problem sei und die sich da raus halten würden.
Auch die Polizei sagte mir, ich habe meinen Teil des Vertrages nachweislich und unter Zeugen (es gibt auch Zeugen für die Absprache) erfüllt, so ist es auch meine Küche, die ich nicht einfach zurück geben muss.
Er müsste sich einen Anwalt nehmen.

Darüber habe ich meinen Bekannten per Mail informiert.
Ich habe auch versucht, ihn telefonisch zu erreichen, jedoch ging er nicht dran, kein Wunder.
Er hat mich einer Straftat beschuldigt und allein DAS ist eine Straftat, sagte die Polizei, ich hätte ihn dafür anzeigen können, worauf ich jedoch verzichtete.

Ich bedanke mich bei allen, die mir Mut gemacht und mir aktiv weiter helfen konnten. Die unsinnigen Posts lasse
ich ganz einfach ausser Acht.
Herzlichen Dank!