Kann die Schule die Anwesenheit am Samstag erzwingen?

Wir haben am 01.01. eine Eintrittskarte für eine Veranstaltung am 01.12. gekauft. Im September haben wir dann zu hören bekommen, das genau an dem Veranstaltungs Samstag auch ein Weihnachtsbasar im Gymnasium stattfindet.
Nun darf meine Tochter laut Schule nicht zu der Veranstaltung und muss in die Schule zum Basar.
Kann das richtig sein? Wie kann man argumentieren, das sie doch frei bekommen kann? Gibt es dafür Gesetze?
Kann ich die Schule dann auch in Regress nehmen?

Welches Bundesland? Ist die Veranstaltung von der Schule explizit als Pflichtveranstaltung benannt?

Wat, am 01.01.2018 ??? ramses90

Kann man denn nicht einfach krank sein und nicht groß aufhebens drum machen, gar nichts thematisieren und Ende Gelände?

Hallo,
offenbar wurde es mit der Schule bereits besprochen, dass das Kind an dem Tag bereits verplant ist.
Von daher wäre es nicht so geschickt, just eine Krankheit oder die Beerdigung der Oma zu erfinden.
Seit wann ist denn die Schulveranstaltung bekannt?
Ich nehme mal an, deutlich später, als ihr in der Annahme, dass die Schülerin frei haben wird, gebucht habt.
Das wäre ein Argument.
Mao

Ach ja, bekannt seit September.

genau, und gebucht bereits im Januar, deshalb würde ich genau damit argumentieren. Ggf. muss man bei der Schulleitung (schriftlich) eine Freistellung beantragen, aber so viel Zeit muss sein!

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Hi,

Man geht in so einem Fall einfach zur klassleitung, sagt, dass man den Tag verplant hatte, bevor die schulveranstaltung bekannt war, und bittet, die Tochter freizustellen. Das wird in 99,9% der Fälle genehmigt.
Allgemein ist es so, dass die Teilnahme Pflicht Ist, wenn die Schule es so sagt.
Wie komme ich unter die 0,1%, denen sowas nicht genehmigt wird? Indem ich mein Kind krankschreiben lasse, wenn es nicht an der schulveranstaltung teilnehmen soll. Wir Lehrer merken das und vergessen es nicht.

Die Franzi

Und hier entshet der Schule auch kein Schaden, , sondern es geht ausschliesslich um Regeln.

[Beitrag editiert vom www Team]

Es gibt den Begriff „schulfreie Samstage“. Z.B. in der bayerischen Ferienordnung heißt es dazu:

„Die Festlegung der schulfreien Samstage liegt in der Verantwortung der betroffenen Schulen“.

Auch wenn es in der Regel so gehandhabt wird, sind Samstage demnach mitnichten generell schulfrei.
Und wenn diese Schule an diesem Samstag eine Veranstaltung hält, besteht an diesem Tag nun mal Schulpflicht.

Selbstverständlich entsteht der Schule Schaden. Er mag vernachlässigbar sein, wenn nur ein Schüler auf die Idee kommt, „einfach krank zu machen“. Wenn das (schlechte) Beispiel „Schule macht“ und just an dem Tag die Hälfte aller Schüler fehlt, ist der Weihnachtsbasar dahin.

Anstatt „einfach krank zu machen“ gibt es den schon angesprochenen - und in dem Fall erfolgversprechenden - Weg der Freistellung.

Gruß,

Kannitverstan

[Beitrag editiert vom www Team]

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In Situationen wie im UP beschrieben, ist es unnötig sich Sorgen zu machen. Einfach fragen. Ist auch viel schneller als per Arzt Termin.

[Beitrag editiert vom www Team]

Nachdem der Fragesteller sich nicht mehr meldet wars wohl doch nicht so wichtig…

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Ich nehme mal ganz einfach Deine Frage Frage ernst und habe darüber hinaus Alles hier gelesen.
Nein, die Schule kann gar Nichts erzwingen. Ihr könnt aber auch rein gar Nichts erzwingen - alleine die Idee einer Schadensersatzklage gegen die Schule ist kraus wie nix. Der Schaden kann ja nur bei der Schülerin entstanden sein. Welchen hätte sie denn? Vielleicht will sie lieber an der Schulfeier teilnehmen anstatt mit Euch irgendwohin zu fahren?
Es gibt aus meiner Sicht überhaupt keinen Grund, aus der Unpassbarkeit der Termine so einen Hype zu fabrizieren.
Man redet halt miteinander. Auch mit dem Kind. Wenn es lieber an der Schulfeier teilnehmen will als mit den Eltern mitzufahren, kann es vielleicht bei einer befreundeten Klassenkameradin übernachten.
Ich hoffe, Ihr findet eine „normale“ Lösung.
LG
Amokoma1

Hi,

Ein Schüler kann aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht selbst entscheiden (oder seine Eltern entscheiden lassen), ob er an einer schulveranstaltung teilnimmt oder nicht. Die Schule muss Bescheid wissen und ihr ja und Amen gegeben haben. Wenn er einen Unfall zu Hause hat zu einer Zeit, in der er in der Schule zu dein hat, und die Schule hat ihn nicht befreit, wird das eine herrliche streiterei zwischen der Krankenversicherung, der unfallversicherung der Eltern und der Versicherung der Schule, wer denn nun zahlt, und im Zweifelsfall bleiben die Eltern auf der Rechnung sitzen.
Die Franzi

Regeln finde ich auch gut - aber mann muss sie auch kennen.

Wie wären denn die Regeln z.B. für NRW (oder von mit aus auch für irgendein anderes Bundesland)?
Muss eine Familie damit rechnen, dass an einem beliebigen Samstag eine Pflichtveranstaltung angesetzt werden kann? (Anscheinend ja.) Mit welchem zeitlichen Vorlauf? Was ist, wenn bei Bekanntgabe des Termins der Familie schon Kosten entstanden sind?
Oder müsste eine Familie sich jedes private Samstagsvergnügen von der Schule genehmigen lassen, um nicht ggf. auf irgendwelchen Kosten sitzenzubleiben?
Und es sind ja nicht nur die Kosten.

Ich stelle mir das gerade vor:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich ich wegen privater Familienaktivitäten um die Freistellung von evtl. noch kommenden Schulveranstaltungen für die Samstage 2.11.2018, 24.11.2018, 22.12.2018, 12.1.2019, 6.3.2019 und 7.6.2019.“
Das Sekretariat hätte viel zu tun - aber wenn die Regeln das so wollen…

Grüße
Dirk

Eine Familie muss also damit rechnen, dass für einen beliebigen Samstag eine Pflichtveranstaltung angesetzt werden kann.
Dann muss die Schule das aber auch mit einem gewissen zeitichen Vorlauf bekanntgeben (ist das irgendwo definiert, z.B. für NRW?).
Oder gibt es da keine Vorgaben? Dann würde die Familie sich sicherheitshalber jedes private Samstagsvergnügen von der Schule genehmigen lassen, um nicht ggf. auf irgendwelchen Kosten sitzenzubleiben.

Ich stelle mir das gerade vor:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich ich wegen privater Familienaktivitäten um die Freistellung von evtl. noch kommenden, aber noch nicht bekannt gegebenen Schulveranstaltungen für die Samstage 2.11.2018, 24.11.2018, 22.12.2018, 12.1.2019, 6.3.2019 und 7.6.2019.“

Grüße
Dirk

Hallo Franzi,

Wir Lehrer merken das und vergessen es nicht.

… kann sich ganz schön hochschaukeln.
So Lehrer, die sich für die allerhöchste moralische Instanz halten, machen sich meistens auch leicht angreifbar für „Gegner“, die sich mit dem Schul- und Beamtenrecht gut auskennen.

difa

Lehrer, wie sicherlich andere Berufssparten auch, ja, einfach wie andere Menschen, lassen sich nur ungern verarschen (du magst vielleicht eine Ausnahme darstellen). Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, „ehrlich währt am längsten“. Und wenn Usus ist, dass an den meisten Samstagen keine Schule ist, kann man sich durchaus als Elternteil im Januar Karten für eine Veranstaltung an einem Samstag im Dezember kaufen, ohne zwingend damit zu rechnen, dass ausgerechnet an dem Samstag eine Schulveranstaltung stattfindet (es sei denn, der Bazar findet IMMER am ersten Samstag im Dezember statt, auch wenn der tatsächliche Termin erst im September bekannt gegeben wurde). Und da ist es auch kein Akt, einen Drei- bis Fünfzeiler zu schreiben, dass man eine Freistellung beantragt, weil man da schon vor 11 Monaten Eintrittskarten für die ganze Familie gekauft hat.

So ganz ohne Lügen und gefakten Krankschreibungen. Mehr erwartet niemand!

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Damit kommen wir zusammen.

Das „merken sich“ hat sich für mich beim ersten Lesen so nach totalem Krieg angehört…

DiFa