Kann die sofortige Rückzahlung der Kaution verlangt werden, wenn die Mietzeit nur 4 Monate betrug?

Nach nur 4-monatiger Wohnzeit ziehe ich zum 30.11. wieder aus. Kann ich verlangen, dass meine Kaution mir bei der Wohnungsübergabe auch gleich wieder zurück bezahlt wird?

  • Das alte Haus wurde von mir gerichtet (Streichen, Tapezieren) und Großreinigung, da das Haus extrem verdreckt war.
  • Ich denke auch nicht, dass hier wegen evtl. noch anstehender Nebenkosten die Kaution einbehalten werden kann, da ich das Wasser direkt an die Gemeinde zahle und ich nach 4 Monate sicherlich keine 600,- € an Öl verbraucht haben kann, die 600,- € ergeben sich aus Nebenkostenzahlung 150,-/Pro Monat.

Verlangen ja; man muss sehen, ob der vermieter noch was will; ggfls. um schriftlich bitten; wenn er nichts mehr will zur zahlung auffordern etc. (ggfls. wenn er sich stur stellt, mieterverein einschalten)

Verlangen ja;

Verlangen kann man viel, was aber nicht heißt, daß das Verlangte auch richtig ist:

http://www.gevestor.de/details/mietrecht-kautionsrue…

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Hallo, bin kein Rechtsanwalt aber Vermieter / Verwalter von Wohnungen. Nach meinem Wissen ist die Mietkaution zurückzuzahlen, wenn der Vermieter die Wohnungsabnahme vorgenommen hat, keine nennenswerte Mängel vorhanden sind und alle bisherigen Mieten gezahlt wurden.
Dem Vermieter muss aber eine angemessene Frist eingeräumt werden, damit er die geleistete Mietkaution vom Kautionskonto abrufen und zur Überweisung auf das Konto des scheidenden Mieters anweisen lassen kann. Nach meiner Erfahrung sind dafür 14 Tage nach Wohnungsübergabe angemessen. Wenn der Vermieter bei den Nebenkosten korrekt berechnet hat, dann sollte hier kein Grund für eine Einbehaltung der Kaution vorliegen. Eine Endabrechnung der Nebenkosten erfolgt dann im darauffolgenden Jahr, entweder mit einer Nachforderung oder einer Gutschrift.