Nach nur 4-monatiger Wohnzeit ziehe ich zum 30.11. wieder aus. Kann ich verlangen, dass meine Kaution mir bei der Wohnungsübergabe auch gleich wieder zurück bezahlt wird?
- Das alte Haus wurde von mir gerichtet (Streichen, Tapezieren) und Großreinigung, da das Haus extrem verdreckt war.
- Ich denke auch nicht, dass hier wegen evtl. noch anstehender Nebenkosten die Kaution einbehalten werden kann, da ich das Wasser direkt an die Gemeinde zahle und ich nach 4 Monate sicherlich keine 600,- € an Öl verbraucht haben kann, die 600,- € ergeben sich aus Nebenkostenzahlung 150,-/Pro Monat.