kann auch eine (nachweislich) wahre Tatsachenschilderung einen ehrabschneidenden Straftatbestand erfüllen?
Beispiel: Ein Mann trennt sich von seiner Freundin, weil die eine Schwangerschaft abgebrochen hat. Im Flur des Hauses hängt er nun einen Zettel an die Nachbarn aus, auf dem er seinen Auszug mit der Abtreibung der Ex-Freundin begründet. Außerdem erzählt er auch jedem Kollegen am gemeinsamen Arbeitsplatz (sagen wir mal ein katholisches Altersheim) vom Schwangerschaftsabbruch. Die Ex-Freundin ist natürlich überhaupt nicht davon begeistert, weil sie das für ihre urintimsten Angelegenheit hält, die niemand – und schon gar nicht ihren Arbeitgeber – etwas angeht.
Die Strafbarkeit kann sich aus § 185 StGB ergeben, wenn durch die Kundgabe die Nicht- oder Missachtung der Ex-Frau ausgedrückt wird, und aus § 186 StGB, wenn eine bestimmte Art von Tatsachenbehauptungen nicht *erweislich* wahr ist (allein die Wahrheit hilft also nicht).
Natürlich stehen in solchen Fällen auch Unterlassungsansprüche zu, die zivilrechtlich durchgesetzt werden müssen.
danke für die sachkundige Antwort. Ich würde gerne nachfragen: Was heißt denn im vorliegenden Beispiel „erweislich“ wahr? Müsste der Ex-Freund im Zweifel Fotos von dem Eingriff vorlegen?
Und worauf könnte sich die Frau in einem Zivilprozess stützen?
Generell gegen den Svhwangerschaftsabbruch! ABER: Die Ex-Freundin tut echt leid. Und Ex-Freund ist ein Schwein! Die Ex-Freundin kann sich glücklich schätzen, nicht mehr mit so EINEM zusammen zu sein!
Was wollte eigentlich der Ex-Freund mit seiner „Wahrheit“ Verbreitung erreichen? Das jeder Mann/Frau ihn bemitleidet und sagt: „Oh du armes Schweinchen! Deine Ex ist eine ganz böse!“
Also echt! Peinlicher Ex-Freund!!!
danke für die sachkundige Antwort. Ich würde gerne nachfragen:
Was heißt denn im vorliegenden Beispiel „erweislich“ wahr?
Müsste der Ex-Freund im Zweifel Fotos von dem Eingriff
vorlegen?
Das kommt wohl ganz drauf an, was er geschrieben hat. Hat er sich streng an Tatsachen gehalten: „meine Freundin hat die Schwangerschaft abgebrochen, deswegen bin ich ausgezogen.“, dann kann sie wohl nicht viel machen.
Hat er das in irgendeiner Weise ausgeschmückt, kann er damit natürlich ein Problem bekommen, das dann auch noch nachzuweisen.
Und worauf könnte sich die Frau in einem Zivilprozess stützen?