Kann die Wiederrufsfrist ausgeschlossen werden?

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage. Kann die gesetzliche Wiederrufsfrist von zwei Wochen ausgeschlossen bzw. vorzeitig beendet werden? Wenn ja unter welcher Voraussetzung? Vielen Dank schon mal im Voraus.

lg rc

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage. Kann die gesetzliche
Wiederrufsfrist von zwei Wochen ausgeschlossen bzw. vorzeitig
beendet werden? Wenn ja unter welcher Voraussetzung? Vielen
Dank schon mal im Voraus.

ich gehe mal davon aus, dass Du die besonderen Vertriebsformen Fernabsatz und Haustür meinst.

Nein.

_BGB § 312f Abweichende Vereinbarungen

Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden._

Berücksichtige aber bitte, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nur in ganz bestimmten Fällen besteht.

Gruß

S.J.

Hallo,

vielen Dank. Wann gilt das Widerrufsrecht? Es geht um einen Onlinevertrag, der mit einer kostenlosen Anmeldung beworben war. Nun wurde eine Rechnung über den Jahresbetrag gestellt und der Rechnungssteller schreibt von einem Versicht des Widerrufsrechtes meinerseits, da seine Leistungen schon in anspruch genommen wurde. Der Vertrag gilt für 24 Monate. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu beenden?

lg rc

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage. Kann die gesetzliche
Wiederrufsfrist von zwei Wochen ausgeschlossen bzw. vorzeitig
beendet werden? Wenn ja unter welcher Voraussetzung? Vielen
Dank schon mal im Voraus.

ich gehe mal davon aus, dass Du die besonderen Vertriebsformen
Fernabsatz und Haustür meinst.

Nein.

_BGB § 312f Abweichende Vereinbarungen

Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein
anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder
Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels
finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung,
wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen
werden._

Berücksichtige aber bitte, dass ein Widerrufs- und
Rückgaberecht nur in ganz bestimmten Fällen besteht.

Gruß

S.J.

Hallo,

vielen Dank. Wann gilt das Widerrufsrecht? Es geht um einen

BGB Untertitel 2 Besondere Vertriebsformen, $312

Onlinevertrag, der mit einer kostenlosen Anmeldung beworben
war. Nun wurde eine Rechnung über den Jahresbetrag gestellt
und der Rechnungssteller schreibt von einem Versicht des
Widerrufsrechtes meinerseits, da seine Leistungen schon in
anspruch genommen wurde. Der Vertrag gilt für 24 Monate. Gibt
es trotzdem eine Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu beenden?

zumindest nicht im Rahmen des Widerufsrechts. BGB § 312d:

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:

  1. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der
    Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des
    Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Gruß

S.J.