Hallo zusammen,
in eine Verbraucher-Insolvenz fließen ja naturgemäß alle Verbindlichkeiten des Schuldners. Und ein Insolvenzverfahren kann erst dann eröffnet werden, wenn nicht mehr anderweitig Raten gezahlt werden - somit also weitere Gläubiger existieren -, die man nicht in die Insolvenz nehmen möchte.
Wenn man nun jedoch mit Miete und z.B. Kindergartengebühren im Rückstand ist, dann möchte man diese ungerne in die Insolvenz nehmen, da man diese Leistungen ja noch weiter beansprucht.
Wäre es dann z.B. möglich, im Vorfeld zunächst diese Rückstände über einen neuen Dispo zu tilgen, damit man mit dem Rest in die Insolvenz gehen kann und den Dispo im Verfahren „außen vor“ zu lassen?
Danke & viele Grüße
Dies leider nicht möglich, da die Bank da nicht mitspeilen wird. Vorallem ist es üblich,dass man nach einem eröffneten Insolvenzverfahren nur noch ein Guthabenkonto bekommt, welches Natugemäss überziehungen und somit auch einen Dispo ausschließt.
Hallo und vielen Dank,
bisher ist das Insolvenzverfahren ja noch nicht eröffnet und das Guthabenkonto bei der Bank war von denen nur für die Anfangsphase gedacht, solange meine regelmäßigen Zahlungseingänge geprüft werden.
Nicht ganz korrekt die Aussage mit dem „nur vorläufigen“ Guthabenkonto. Die Regel besagt: sechs Jahre schuldenfrei zu bleiben. Und das schließt eine Kontoüberziehung ebenso aus.
Hallo,
die Insolvenz ist ja noch nicht beantragt und somit tritt die 6-Jahres-Frist noch nicht in Kraft. Das Konto wurde vor ein paar Monaten neu eröffnet und die Bank gucken nach eigenen Angaben erstmal, ob regelmäßige Geldeingänge fließen, bevor ein Dispo prinzipiell eingeräumt wird.
Wenn man sich vorstellt, die Bank würde ein Dispo einräumen … müsste man das mit in die Insolvenz nehmen ???