Kann Drogentest durch Jugendamt angeornet werden?

Hallo!

Ich habe ein kleines Problem und ich hoffe Ihr könnt mir irgendwie helfen.

Seit mehr als einem Jahr lebe ich nun mit meiner derzeitigen Freundin zusammen, sie hat ein Kind aus Ihrer noch nicht geschiedenen Ehe, welches auch bei uns lebt.
Nun ist es so, dass der Noch Ehemann mich nun garnicht leiden kann und er auch alles daran setz auf eine absolut kindische Art und Weise uns auseinander zu bringen. Der Ehemann behauptet ganz öffentlich ich nehme Drogen (KOKAIN)und es liege eine Kindeswohlgefährdung da. Es ist allerdings lächerlich, da ich keine Drogen konsumiere. Allerdings nahm ich mal ne zeitlang vor Jahren welche. Er verlangt von mir einen Drogentest um nachzuweisen, dass ich Drogen nehme. Einem Drogentest sehe ich natürlich ganz gelassen entgegen, weil ich nichts zu befürchten habe. Er selbst kann ja verlangen was er will, aber diesem Menschen tue ich ganz sicher nicht den Gefallen. Schon aus Prinzip. Er will nun zum Jugendamt und die sollen mich dazu zwingen. In wieweit können die mich ohne richterlichen Beschluss zu so einem Test zwingen? Kann ich dagegen vorgehen?

Ich erwarte mit Spannung eure Antworten!

Viel Grüsse

Hallo,
da Deine Freundin das Sorgerecht hat wird niemand bestimmen können welche Tests Du vornimmst, es sei denn, daß es eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls durch entsprechende Handlungen deinerseits geben sollte.
Um irgendwelchen Spekulationen entgegenzutreten,könntest Du natürlich vorbeugend einen Test durchführen lassen, um ein Beweismittel in den Händen zu halten falls dieser Vorwurf erhoben wird.
Gruß, Reinhard

Hallo…
erstens sollte deine freundin ihren exmann in seine grenzen weisen und zweitens kann das jugendamt dich zu nix zwingen…auch wen du vor jahren drogen genommen hast…hallo das liegt lange zurück…jeder hat doch in seiner jugend mal was ausprobiert…du solltest herrausfinden wie deine freundin zu dir stehen tut.macht sich der ex immernoch hoffnung zu ihr zurückzu kerren oder der gleichen.vieleicht solltet ihr umziehen…und was das kind angeht mann kann dafür sorgen das der vater sein kind nur unter begleitung vom jugendamt sehen kann da er ja laut gesetz das gemeinsamme sorgerecht hat…aber das würde dann ein zusammen treffen mit ihn verhindern…
ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir viel glück in deiner bezieung
ps leider gibt es immer typen die nicht klar kommen wenn die ex frau nen neuen hat und versuchen alles kaput zu machen…doch wenn du sie wirglich liebst dann schaft ihr beiden so manche hürden…sehr wichtig für euch ist das ihr über alles offen und erlich redet…dann kann euch auch keiner ans bein pissen
lieben gruß
Hummer35

Hallo Jan,

ohne einen richterlichen Beschluss geht gar nichts!
der Kindesvater muss beim Jugendamt plausibel erklären, dass ein begründeter Verdacht besteht, dass du Drogen konumierst. Aus eigener Erfahrung – nicht mit Drogen! Weiss ich dass die Vergangenheit das Jugendamt nicht interessiert. Es sei denn du bist durch den Drogenkonsum vorbestraft - dann wird das Jugendamt dennoch dich und deine Freundin zu einem Gespräch einladen. Dem ist auf alle Fälle beizukommen. Des Kindeswohl zu liebe. Des Weiteren wird evtl. auch das Kind befragt. Sollte das Jugendamt zu dem Entschluss kommen, dass ein begründeter Verdacht besteht, wird das Jugendamt beim Familiengericht einen Antrag auf Überprüfung des angeblichen Drogenkonsums stellen. Solle dieser negativ ausfallen, kannst du den Kindesvater auf Wiedergutmachung des erlittenen Schadens (Rufschädigung, Psychoterror, Körperverletzung, verklagen. Leider nicht das Jugendamt, denn die haben sozusagen ihren Job gemacht und sind der Sache nachgegangen.

Erkundige dich mal bei verschiedenen Laboren, was ein Drogenscreening kostet.Die Preise varieren.

Teil dieses aber bitte nicht dem Jugendamt mit… (als Ass im Ärmel) und mache dir nach dem Gespräch sollte es dazu kommen, Notizen über das Gesagte, bzw. fordere ein Protokoll des Gespräches an… Sollte es zum Äußersten kommen, stelle einen Antrag auf Akteneinsicht! Und achte darauf, dass die Seiten in der Akte - nummeriert sind, meistens rechts oder links oben oder unten.

Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.
deern50

Hallo!!

das judendamt kann wegen kinderswohl einen drogentest
verlangen.
Ich würde zum arzt gehen und es machen freiwillig und es den jugendamt vorlegen, so hast du einen guten eindruck beim jugendamt,(wenn du nichts zu verbergen hast) würde ich das machen.
Zum ex ehemann von deine freundin würde ich mich vernhalten und durch einen anwalt eine anzeige machen wegen ruf schädigung aber nur wenn der test Positiv ist.
Deine freundin muss sich entscheiden zu wem sie steht zu dir oder zur ex. Umgangsrecht wurde ich durch das jugendamt feste zeiten legen so hast du und deine freundin ruhe von dem ex.
Wünsche dir und freundin alles gute.

Hallo,
in dieser Angelegenheit geht es nicht um die Erwachsenen, sondern um das WOHL DES KINDES!!!
Da ist alles zulässig!!!

Viel Grüsse