Hallo zusammen!
Habe bei ebay diesen: (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=33…) Artikel ersteigert. Ein guter Schuh für sehr wenig Geld. Habe die Auktion erfolgreich abgeschlossen. Jetzt sagt mir der Verkäufer jedoch, dass der Artikel nicht mehr vorrätig ist. Ich denke mal, dass er in diesem Falle mit dem Ausgang der Auktion einfach unzufrieden ist und deswegen sagt, dass die Schuhe nicht mehr lieferbar sind. Anders kann ich mir das nicht erklären. Ist es denn nun nicht so, dass durch das beenden der Auktion durch mein erfolgreiches Gebot ein Kaufvertrag entstanden ist. Habe das Geld auch direkt überwiesen und will dafür nun die Schuhe haben und nicht das Geld zurück bekommen.
Wie kann ich nun dagegen vorgehen?
Welche Rechte habe ich?
Gruß
Christian
Hallo Chrissi,
erklär dem bitte erstmal in aller Gelassenheit, dass du leider auf Vertragserfüllung bestehst. Hat er eben Pech gehabt.
Solche Herzchen liebt man doch. Die versuchen es immer wieder auf die gleiche Masche, eine Schande, dass sich immer noch viele nichtsahnende und gutgläubige Käufer ins Bockshorn jagen lassen.
Zum einen verstößt der Verkäufer damit gegen die ebay-Grundsätze. Lehn dich zurück und erstatte ebay eine Meldung mittels des Buttons „Ware nicht erhalten“. Sieh dir das Rechtsportal von ebay an, dort wird dir ebenso in solchen Fällen geholfen, wie weiter zu verfahren.
Zum anderen gibt es den Paragraphen 433 BGB:http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
Der Verkäufer wäre somit verpflichtet, die Ware anderweitig zu beschaffen, solange es nicht unbillig im Sinne von unmöglich oder nicht zumutbar ist.
Ein Paar Markenschuhe irgendwoanders her zu besorgen und somit wahrscheinlich ganz gewaltig Miese zu machen (da zu geizig gewesen, einen realen Preis als Startgebot einzustellen und nun in deinem Falle halt die Dinger ansonsten billig hergeben zu müssen) zählt vor keinem Gericht bei uns als unzumutbar.
Gruß
Annie
Hallo,
der Verkäufer kann zwar bei ebay die Stornierung beantragen, ABER: dafür frgat ebay den Käufer um Erlaubnis
Wenn der Käufer ihm die nicht gibt gilt nach wie vor der geschlossene Vertrag.
Also: wie vorher erläuter wurde sollte der Käufer einen Fall bei ebay aufmachen und den Verkäufer nochmal auf seine Pflichten hinweisen.
Grüße
Jessica