hallo, ich habe eine dringende wichtige Frage, darf der Ehemann das gemeinsame Konto sperren trotzdem das Gehalt der Frau darauf gebucht wird.
Darf die Bank das überhaupt und Auzahlung verweigern??? liebe Grüsse
Hallo,
bei einem gemeinsamen Konto sind beide Eheleute Kontoinhaber, folge dessen können nur Beide das Konto kündigen; ohne Zustimmung des Anderen sind Änderungen hinsichtlich des Kontos nicht wirksam.
Die Bank darf beiden Kontoinhabern die Auszahlung von Guthaben nicht verweigern; Ausnahme, nur einer ist Kontoinhaber.
si
Moin,
bei einem allgemein als „Gemeinschaftskonto“ bekannten Konto gibts aber doch zwei Varianten. Das UND- und das ODER-Konto.
Du beschreibst die Situation beim UND-Konto, da sind dann nur beide zusammen verfügungsberechtigt.
Beim ODER-Konto hingegen hat jeder der Inhaber auch allein die vollen Rechte.
Liebe Grüße,
-Efchen
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