guten tag.
meine frage lautet:kann ein noch-ehemann bei seiner noch-ehefrau(in trennung,noch in einer wohnung lebend)lohnpfändung veranlassen,weil sie das betriebskostenabrechnungsguthaben(mietwohnung),das auf ihr konto überwiesen wurde,nicht,wie von ihm gefordert,zur hälfte auf sein konto überweisen kann,obwohl sie ihm sagte,sie würde es ihm überweisen,sobald sie könne.bzw ist er überhaupt berechtigt diese forderung zu stellen,da man ja noch zusammenlebt in einer wohnung.
er droht auch,das gehaltskonto zu pfänden,wenn die überweisung bis zu einem gewissen termin nicht getätigt wurde.es wäre schon alles mit dem anwalt besprochen.
anmerkung:es sind getrennte konten vorhanden,mann ist eu-rentner,frau arbeitet 6h.
freue mich über gut verständliche antworten.danke
Hallo,
alleine eine Forderung zu haben reicht nicht. Diese ist festzustellen, will heißen man braucht einen Titel , Vollsteckungsbescheid - (ggf). zu erlangen im gerichtlichem Mahnverfahren, Anerkenntnisurteil, Versäumnisurteil o.ä. Erst mit diesem Titel welcher die Forderung feststellt kann in der Folge vollstreckt werden - auch gegen den Noch Ehegatten.
Ob die Vollstreckung - hier speziell die Kontenpfändung - dann jedoch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
ml.
hallo,danke für die antwort,wie ist denn das mit dem "sinnvoll"gemeint?
Zitat:
Ob die Vollstreckung - hier speziell die Kontenpfändung - dann
jedoch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
noch eine frage:steht der eine dem anderen wirklich in der schuld,bei einbehaltung des guthabens,wenn die beiden noch verheiratet sind?
mfg