Kann Eigentümergemeinschaft die Kündigung eines Mieters fordern?

Unter welchen Vorrausstzungen kann eine Eigentümergemeinschaft die Kündigung eines Mieters durch Mehrheitsbeschluss von einem Wohnungseigentümer fordern? Ist das überhaupt möglich und welche Rechte hat der Vermieter und Mieter sich dagegen zu wehren?

Vielen Dank für die Antworten.

Moin!Der Wohnungseigentümer des betroffenen Mieters hat das Problem, nur abmahnen zu können und er kann nur nach mehreren Abmahnungen (und vielen Protokollen!) kündigen, wenn der Mieter sich nicht nach den Regeln des Mietvertrages verhält.

Die Verwaltung oder die Eigentümergemeinschaft hat m.E. keine Möglichkeit, direkt gegen den Mieter vorzugehen. Denn beide haben kein Vertragsverhältnis miteinander.
Es ist also in jedem Fall für die Gemeinschaft und auch für den Vermieter ein Problem, die Forderungen der anderen Wohnungseigentümer durchzusetzen und wird ohne Anwalt nicht realisierbar sein. Und ein Mehrheitsbeschluß würde in so einem gravierenden Fall nicht genügen, um etwas bewirken zu können, müßte m.E. ein einheitlicher Beschluß zu 100% aller WEG sein, etwas mithilfe eines Anwalts zu unternehmen.
Gruß

Es geht nur, wenn der Mieter nachweislich den Hausfrieden stört, z.B. durch zu viel Lärm, Schmutz, Beleidigung oder Bedrohung anderer usw.  „Nachweislich“ heißt: gut protokolliert, mit Tag, Stunde, Art, und das über einen längeren Zeitraum.

Kündigen kann aber nur der Vermieter selber. Wenn der Vermieter so einen Mieter trotzdem nicht abmahnen und nicht kündigen will, dann könnte die Eigentümergemeinschaft auf Entziehung des Eigentums nach § 18 WEG in Verbindung mit § 14 WEG klagen. Das ist aber sicher eine schwierige und langwierige Sache (natürlich nur mit Anwalt zu empfehlen.

http://dejure.org/gesetze/WEG/18.html

Fragen Sie andersherum, auf welcher Rechtsgrundlage sollte das die WEG woll tun können?

also ich vertrete die Gegenseite Der eingegebene Text ist zu kurz. Bitte gib im Textfeld mindestens 80 Zeichen ein.

Vielen Dank für die Antwort, das war sehr aufschlussreich.