Es geht nur, wenn der Mieter nachweislich den Hausfrieden stört, z.B. durch zu viel Lärm, Schmutz, Beleidigung oder Bedrohung anderer usw. „Nachweislich“ heißt: gut protokolliert, mit Tag, Stunde, Art, und das über einen längeren Zeitraum.
Kündigen kann aber nur der Vermieter selber. Wenn der Vermieter so einen Mieter trotzdem nicht abmahnen und nicht kündigen will, dann könnte die Eigentümergemeinschaft auf Entziehung des Eigentums nach § 18 WEG in Verbindung mit § 14 WEG klagen. Das ist aber sicher eine schwierige und langwierige Sache (natürlich nur mit Anwalt zu empfehlen.
http://dejure.org/gesetze/WEG/18.html