Kann Eigentümergemeinschaft Hundehaltung verbieten

Hallo Experten,

Fallschilderung:

MFH mit 6 Parteien, 1 Partei vermietet die Wohnung an eine Familie mit 1 Hund und 1 Katze. In der Hausordnung und den bisherigen Beschlüssen gibt es keine Hinweise wegen Verbots der Tierhaltung. Im Haus leben bereits auch schon mehrere Katzen. Nun verbieten die Miteigentümer die Hundehaltung - der Mietvertrag ist aber bereits unterschrieben. Was kann dem Vermieter jetzt passieren?

Vielen Dank für eure Hilfe

Hallo Experten,

Fallschilderung:

MFH mit 6 Parteien, 1 Partei vermietet die Wohnung an eine
Familie mit 1 Hund und 1 Katze. In der Hausordnung und den
bisherigen Beschlüssen gibt es keine Hinweise wegen Verbots
der Tierhaltung. Im Haus leben bereits auch schon mehrere
Katzen.

Also, dann könnt ihr Hund und Katze halten. Und wenn die Miteigentümer die Hausordnung ändern - die Änderung gilt nicht rückwirkend. Einen neuen Hund dürft ihr danach allerdings nicht kaufen, aber der jetzige darf bei Euch alt werden.

Nun verbieten die Miteigentümer die Hundehaltung - der
Mietvertrag ist aber bereits unterschrieben. Was kann dem
Vermieter jetzt passieren?

Ärger, nichts weiter als Ärger!

Wolfgang D.

Danke für die Antwort,

habe zwischenzeitlich auch weiter recheriert. Es gibt ein Urteil des OLG Karlsruhe von 1988 dass das grundsätzliche Verbot der Tierhaltung in einer Eigentumswohnung eine Beschränkung des Sondereigentums darstellt, die nicht mit Stimmenmehrheit in der Hausordnung beschlossen werden kann. Ein solches Verbot könne nur vertraglich vereinbart werden.

Und das OLG Stuttgart entschied, das Miteigentümer auch keine Neuanschaffungen von Tieren verbieten könnten, solange nur 1 Eigentümer sich dagegen ausspräche.

Ich werde den Ärger also ruhig aussitzen.
Grüße