Kann ein ALG II Empfänger Kinderbetreuung übernehm

Hallo
Ich bin Arbeitnehmerin und bin nun im Babyjahr. Chef lässt fragen ob ich für 25std. die woche arbeiten kommen kann. Kann da meine Schwiegermutter 57 jahre,(Hartz4 Empfängerin)auf den Kleinen aufpassen ohne in der Zeit wie so oft ein Bewerbungstraining zu bekommen?

Hallo,

tut mir leid, aber von der Materie habe ich keine Ahnung.

An deiner Stelle würde ich den Job annehmen und der Schwiegermutter das Kind geben. Wenn sie nun doch wieder zu ner Maßnahme muß, soll sie das Baby dorthin mitnehmen und was von einer Notsituation erzählen, weshalb sie dein Kind kurzfristig aufs Auge gedrückt bekommen hat. Bein gebrochen oder so und hoffen, daß sich die Sache fürs Erste erledigt hat.

Um es kurz zu machen: Auf Verständnis von Seiten des Arbeitslosenamtes würde ich nicht hoffen.

LG

Martin

Hallo,

grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn eine Oma auf das Enkelkind aufpasst. Wenn die Behörde allerdings Maßnahmen anordnet würde ich einfach mal das gemeinsame Gespräch mit der Behörde suchen. Vielleicht hilft es ja, wenn Sie sich eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers ausstellen lassen, dass er Sie gerne mit 25 Stunden/Woche beschäftigen möchte, Sie dafür aber eine Kinderbetreuung brauchen. Die Betreuung der Oma ist natürlich kostengünstiger als eine Krippe. Außerdem ist es schwer vorstellbar, dass eine 57jährige noch in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden kann. Hat sie denn mal bei dem Hartz IV-Träger nachgefragt, in wie weit sie Hartz IV unter Berücksichtigung des § 428 SGB III in Anspruch nehmen kann? (§ 428 SGB III Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen) sobald sie natürlich 58 Jahre alt ist. Vielleicht kann man sie bis dahin von der Vermittlung in Arbeit freistellen?

VG
flottebiene

Hallo Daniela,

vielen Dank für die Anfrage.
So einfach mit „Ja“ oder „Nein“ läßt sich diese Frage nicht beantworten, denn:

  • möchte Ihre Schwiegermutti die Betreuung übernehmen?
  • wollen Sie Ihre Schwiegermutter bezahlen?
  • wenn ja, in welcher Höhe?
  • hat Ihre Schwiegermutter ein (Neben-)Gewerbe als Tagesmutter oder so angemeldet?
  • würde die ARGE Ihr für die Betreuungszeit die Trainees erlassen?
  • wie wird Ihr persönliches Einkommen aussehen: Elterngeld + Lohn?

Ich empfehle Ihnen den direkten Dialog mit der ARGE aufzunehmen und dort die Frage ausreichend zu erörtern.

Mit den besten Wünschen

Doreen

Hallo Daniela Thiel,
hier empfehle ich, offen mit der Arge, die Situation anzusprechen .
Ansonsten könnte es durchaus passieren,dass die Arge sich meldet.
Liebe Grüße
Heike

Vielen Dank. das werde ich tun

Vielen Dank Heike, bin nun auch schon auf dem Weg dorthin

Hallo,

wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, geht es um die 57-jährige Schwiegermutter. Ob die zeitweise Betreuung Ihres Babys für die Arbeitsvermittlung ein Hinderungsgrund für eine eventuelle Maßnahme ist, glaube ich nicht. Für konkrete Auskünfte sollte Ihre Schwiegermutter den zuständigen Arbeitsvermittler fragen, um böse Überraschungen zu umgehen.

Hallo!
Das ist familiäre, unbezahlbare Hilfe und geht vor.
Tschüß