Guten Tag,
mein mann war bis vor kurzem freiberufler und privat krankenversichert. Ab dem 1.12 hat er in ein angestellten verhältnis gewechselt und war im glauben, seine private versicherung behalten zu können, da er über dem satz liegt. jetzt teilt ihm der steuerberater seiner firma mit, das er ab 1.12 gestzlich versichert ist und es wenn überhaupt nur möglich sein eine anwaltschaft bei seiner privaten über 3 jahre zu halten.
da mein mann aber eine enorme krankengeschichte hat, befürchten wir, dass seine priv. kasse ihn nach der zeit nicht wieder aufnehmen wird. muss die priv. in wider aufnehmen oder kann sie dies auch ablehnen?
besten dank
Hallo,
man kann eine Anwartschaft bei dem Versicherungsunternehmen abschließen, in dem ihr Man versichert war. Dabei wird der Gesundheitsstatus, welcher bei Abschluss des Vertrages aktuell war eingefroren und somit kann ihr Mann auch in einigen Jahren (solange wie die Anwardschaft abgeschlossen wird) wieder in seine private Krankenversicherung, wenn es die berufliche Lage zulässt und sich der Gesundheitsstatus nicht verschlechtert hat.
Guten Tag,
wenn Ihr Mann über die Beitragsbemessungsgrenze von 49.950 Euro (4.162,50 / Monat) im Jahr 2010 liegen wird kann er in seiner PKV bleiben. Ansonsten hat Ihr Steuerberater Recht, dass durch die Anwartschaft (nicht Anwaltschaft), also eine Option, mit der er ohne Gesundheitsfragen nach einer bestimmten Zeit wieder in die PKV aufgenommen wird. Diese Anwartschaft kostet natürlich einen Beitrag. Hier sollten Sie sich mit der bestehenden Gesellschaft in Verbindung setzen.
beste Grüße
Hallo!
Da ich sei dem 1.1.2009 nicht mehr aktiv in der Versicherungsvermittlung tätig bin, kann ich zu der Frage leider keine Stellungnahme abgeben.
MfG
K. Sweers
Das Thema ist zwar schon älter, aber da war soviel falsches in der Diskussion, dass ich dazu noch was sagen muss.
1.) Der Steuerberater hat recht. Er muss 3 volle Kalenderjahre über der JAEG verdienen, um sich wieder privat zu versichern. Die Tigerenten-Koalition hat zwar versprochen, das zu ändern, aber hat es bisher nicht.
2.) Die Anwartschaft ist der richtige Tip. Da kann er wieder zurück in die PKV und zwar auch, wenn sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtert !! Deshalb ist sie wichtig.
Gruss
Wolfgang Will