Hallo zusammen,
es wäre schön, wenn mir jemand zu diesem „heiklen“ Thema Auskunft geben könnte.
Wenn man ein Schreiben vom Anwalt des Gegners, mit dem man eine vorgerichtliche Auseinandersetzung hatte erhält, mit dem Inhalt, dass man die Kosten für seine Bemühungen zahlen soll, ist das ja erstmal nichts Ungewöhnliches.
Seltsam ist es jedoch, wenn
-
dies keine Rechnung im steuerrechtlichen Sinne (z.B. ohne Rechnungsnummer) darstellt sondern einfach nur innerhalb des Anschreibens irgendwelche Gebühren aufgelistet wurden.
-
Man die Gebühren nicht auf das Konto des Anwalts, sondern des Gegners überweisen soll.
Oder ist das gang und gäbe ??
Es drängt sich irgendwie der Verdacht auf, dass hier einmal von einer möglichen Rechtsschutzversicherung des Gegners kassiert wird und dann nochmal vom Gegner.
Meine konkreten Fragen daher:
Kann man irgendwie erfahren, ob jemand rechtsschutzversichert ist ?
Ist es üblich, die Anwaltskosten auf das Konto des Gegners zu leisten ??
Ist noch jemand der Meinung, dass das zum Himmel stinkt ???
Ist es nicht das Klügste, den Anwalt anzuschreiben mit der Bitte um Erstellung einer vernünftigen Rechnung und dem Hinweis, dass man auf sein Konto leistet und nicht auf das des Gegners ??
Vielen Dank im voraus für wertvolle Hinweise und viele sonnige Grüße aus dem Rheinland :smile:
