Person A zahlt an Person B regelmäßig Unterhalt. Auf Grund einer vorübergehend schwierigen Finanzlage von Person A, konnte dieser diese Zahlungen zwei mal nicht leisten.
Person B bietet A an die ausstehenden Zahlungen nach Erhalt einer anstehenden Sondereinnahme zu leisten.
Kurz darauf geht B ohne Rücksprache mit B zum Anwalt und beauftragt diesen mit dem einfordern der ausstehenden Summe.
Trotz der nach wie vor angespannten Finanzierung Lage, schafft es A die Summe aufzutreiben und zahlt, wenn auch anders vereinbart, um eine Zwangsvollstreckung zu vermeiden.
Nun fordert der Anwalt von B zusätzlich die Anwaltskosten von B ein.
Ist diese Forderung gerechtfertigt?
Gilt eine mündliche Vereinbarung nicht?
Kann ggf gegen diese Vorgehensweise angegangen werden?
Danke im Voraus.