Wir nehmen man an, dass ein Vm 2 getrennte Wohnungen
an denselben Mieter vermietet hat.
Der Mieter würde jetzt eine Wohnung unerlaubt komplett
weitervermieten.
Der Vermieter spräche darauf eine Kündigung aus
fristgerecht in 3 Monaten. Der Mieter würde
widersprechen und unser Vm sucht einen Anwalt auf.
Der bekäme eine Wunschliste der zu erreichenden Ziele.
Der Untermieter muss raus mglw mit Einstweiliger verfügung.
Dazu sollte der Anwalt die Räumungsklage für die
gekündigte Wohnung androhen.
Ach solle für den Fall weiterer Versöße auch die
Kündigung der 2ten vom Mieter selbst bewohnten Wohnung
angedroht werden.
Der Anwalt würde einen Brief verfassen und verlangt
den Auszug des Untermieters und droht mit der
Räumungsklage und drohe auch mit der Kündigung der
2ten vom Mieter selbst bewohnten Wohnung.
Jetzt stelle der Anwalt die Rechnung für den einen
Brief als Streitwert nimmt er für die ungekündigte
Wohnung 1 Jahresmiete an und für die obere Wohnung
auch eine Jahresmiete als Streiwert fest gesamt wäre
es gewesen 7800€. So soll unser VM für einen Brief des
Anwalts 729,32€ zahlen.
konkret solle nur der Untmieter raus so der Auftrag.
Streitwert bei Mietstreitigkeiten ist die Jahresmiete.
Räumung durch Untermieter 1 x Jahresmiete der Wohnung
Androhung der Kündigung 1 x Jahresmiete andere Wohnung.
Wenn man sich dann als VM noch auf einen Vergleich einlässt, bleibt man auf den Anwaltskosten auch noch sitzen.
Der Anwalt hätte den schriftlichen Auftraggehabt, ausschließlich nur den Untermieter an die Luft zu setzen.
Der Hauptmieter könnte bleiben, wenn er (der Hauptmieter) seinen Untermieter entfernt.
Eine Klage hätte es nie gegeben weil der Mieter, zahlungsunfähig wäre, so hätte der Vm feststellen können! So wäre die Angelegent einfach im Sand verlaufen, es blieb bei einem Schreiben des Anwalts - in dem aufgezeigt war - was geschähe, wenn der Untermieter nicht geht, nämlich die Kündigung seiner Wohnung als Androhung und die Räumung der Wohnung des Untermieters als Androhung.
Da es keine Verhandlung gegeben hätte, bliebe der VM so oder so auf seinen Kosten sitzen. Jahresmietestreitwert 1
Da es keine Räumung gegeben hätte, bliebe der VM auch da auf den Kosten sitzen. Jahresmietestreitwert 2
Auf Räumung und Vollzug bzw der Räumung des Untermieters wäre verzichtet worden, weil beim Mieter nichts zu holen gewesen wäre.