Kann ein Arbeitgeber bei einer

… Arbeitsunfähigkeit eine Anweisung geben.

Kann ein AG wären einer AU die Anweisung geben, dass der FirmenLaptop der einem AN zur Verfügung steht das dieser ins Büro gebracht werden soll?
Die Entfernung zwischen Wohnort und Büro beträgt
ca. 89 Km

Hi

Ja , darf er , da es Firmeneigentum , also sein Eigentum ist.
Nach Besitzrecht hat er das Bestimmungsrecht wo sich sein Eigentum zu befinden hat.

Ich gehe einmal davon aus , das die AU nicht mal gerade 2 Tage beträgt , weil man nach dem Zahnarztbesuch 2 Tage Zahnweh hat , sondern es sich vorraussichtlich um eine längerfristige AU handelt .

Allerdings ist der AN nicht verpflichtet es persönlich vorbei zu bringen , der Versand per Paketdienst ( Versichert ) wäre auch korrekt

Toni

Hi!

Ja , darf er , da es Firmeneigentum

Nenne mal die Quelle dafür!

Allerdings ist der AN nicht verpflichtet es persönlich vorbei
zu bringen , der Versand per Paketdienst ( Versichert ) wäre
auch korrekt

Nenne mal die Quelle dafür!

Man man man

Gruß
Guido

… Arbeitsunfähigkeit eine Anweisung geben.

Das kommt darauf an

Kann ein AG wären einer AU die Anweisung geben, dass der
FirmenLaptop der einem AN zur Verfügung steht das dieser ins
Büro gebracht werden soll?
Die Entfernung zwischen Wohnort und Büro beträgt
ca. 89 Km

Nein

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß

Hi!

Ja , darf er , da es Firmeneigentum

Nenne mal die Quelle dafür!

Allerdings ist der AN nicht verpflichtet es persönlich vorbei
zu bringen , der Versand per Paketdienst ( Versichert ) wäre
auch korrekt

Nenne mal die Quelle dafür!

Hier bitteschön :

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/verfu…

http://www.kostenlose-urteile.de/topten.eigentumsrec…

http://www.rechtsanwalt.com/news/category/eigentumsr…

nebenbei , ich hatte den Fall genau so mit einem Notebook im Jahre 2002 und habe nur den damaligen Entscheid als Grundlage genommen.
Ich war im Jahre 2002 ca 6 Wochen krank ( Magen OP ) nach 14 Tagen wollte der Chef das Notebook unbedingt haben um einen Kollegen der mich vertreten sollte damit arbeiten zu lassen , da einige Geräte Setups gespeichert waren , die noch nicht auf dem Backup waren .
Wenn er das Notebook nicht bekommen hätte , hätte er Kunden verloren und Aufträge verloren , da ihm die Programierdaten fehlten

gruss

Toni

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Sorry, aber das ist doch völliger Blödsinn

Hier bitteschön :

Bitte?!

Du verlinkst irgendeinen zusammenhanglosen Müll und deklarierst das als Quelle?!

Noch einmal:
Nenne mir EIN Urteil, EINE Textstelle in einem Gesetz, die untermauert, dass ein arbeitsunfähiger AN seinem 89km entfernten AG Dinge bringen muss, welche ihm überlassen wurden!

Ich will nicht so derbe unfair sein und Dich suchen lassen.

Aus § 106 GewO geht das Weisungsrecht des AG hervor, was allerdings genau dort ausdrücklich mit dem Hinweis des billigen Ermessens verknüpft ist.

Und genau an dieser Stelle ist die Grenze dessen, was Du hier so herrlich vollmundig ahnungslos als völlig falsche Antwort gibst!

nebenbei , ich hatte den Fall genau so mit einem Notebook im
Jahre 2002 und habe nur den damaligen Entscheid als Grundlage
genommen.

Deine nach Gutdünken gemachte Entscheidung nimmst Du als Grundlage für eine Antwort in einem Expertenforum, was sich mit Arbeitsrecht befasst?!
Das kann doch jetzt nicht Dein Ernst sein!

Wenn er das Notebook nicht bekommen hätte , hätte er Kunden
verloren und Aufträge verloren , da ihm die Programierdaten
fehlten

Ach, und er hätte es sich ob dieser Dringlichkeit nicht abholen können?!

Meine Güte, das wird echt immer besser hier…

Gruß
Guido

3 Like

Können kann er …

… Arbeitsunfähigkeit eine Anweisung geben.

Natürlich kann er das.
Aber … befolgen muss man diese nicht.
Insbesondere, wenn damit z.B. eine Anreise verbunden ist, kann man sich darauf berufen, dass hierdurch 1. die Genesung behindert und 2. ggf bei Einnahme von Antibiotika eine Fahruntüchtigkeit besteht.

Ansonsten steht es dem AG vermutlich frei, sich das Firmeneigentum beim AN abzuholen.

Gruß,
Michael