Es gibt seit Mitte des Jahres einen neuen Tarifvertrag. Mein Arbeitgeber will im Arbeitsvertrag meine Entgeldgruppierung von 6 auf 5 herunterstufen. So braucht er ab Einführung nicht mehr zu zahlen. Kann es rechtens sein, die Eingruppierung zu reduzieren - statt den zu zahlenden Lohn anzuheben? Die tarifliche Gruppierung wurde in beiden Stufen nicht geändert. Gibt es gesetzliche Regelungen?
Leider konnte ich weder im Arbeitsrecht, Tarifrecht noch auf den Gewerkschaftslinks eine Auskunft finden. Kann mir bitte jemand einen Tip geben, wo ich suchen kann.
Es tut mir leid ich kann dir auch nicht weiterhelfen.
Vielen Dank, daß Du geantwortest hast.
Und für alle, die die gleiche Frage gern beantwortet haben wollten:
Zwischenzeitlich habe ich herausgefunden, daß der AG sehr wohl die Gruppierung nach seiner Auffassung ändern kann und der AN dann eindeutig nachweisen muß, daß er genau in diese Spezifizierung hineingehört. Der AG darf nur nicht unter das bisher gezahlte Entgelt absinken (Auskunft Gewerkschaft - eine eindeutige Rechtsauskunft hab ich nicht gefunden).
Ich wünsche einen schönen Tag.
schön, dass du eine Anwort gefunden hast…
ich wünsche dir einen schöenen Tag!!:Vielen Dank, daß Du geantwortest hast.
Und für alle, die die gleiche Frage gern beantwortet haben
wollten:Zwischenzeitlich habe ich herausgefunden, daß der AG sehr wohl
die Gruppierung nach seiner Auffassung ändern kann und der AN
dann eindeutig nachweisen muß, daß er genau in diese
Spezifizierung hineingehört. Der AG darf nur nicht unter das
bisher gezahlte Entgelt absinken (Auskunft Gewerkschaft - eine
eindeutige Rechtsauskunft hab ich nicht gefunden).Ich wünsche einen schönen Tag.