Kann ein Arbeitgeber eine frühzeitige Urlaubsplanung verlangen?

  1. Kann ein Arbeitgeber allgemein verlangen, dass der Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub bis Beispielsweise Ende Februar komplett eingereicht hat? Bzw. wenn der Arbeitgeber eine frühzeitige Planung verlangen darf, wieweit im Vorraus darf er das einfordern?

  2. Für den Fall, dass ein vom Arbeitnehmer eingereichter Urlaubstermin im Nachhinein doch nicht gewünscht ist: Kann der Arbeitnehmer diesen dann stornieren und wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen einen anderen Zeitraum wählen?

Ich hoffe, ich habe die FAQ:1129 korrekt berücksichtigt.

Viele Grüße
Stiffler

  1. Kann ein Arbeitgeber allgemein verlangen, dass der
    Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub bis Beispielsweise Ende
    Februar komplett eingereicht hat?

Ja, das darf er grundsätzlich, damit er seinen gesetzlichen Verpflichtungen aus dem BUrlG nachkommen kann.

Bzw. wenn der Arbeitgeber
eine frühzeitige Planung verlangen darf, wieweit im Vorraus
darf er das einfordern?

Allgemein akzeptiert ist eine Planung ab ca. Mitte November für das folgende Kalenderjahr

  1. Für den Fall, dass ein vom Arbeitnehmer eingereichter
    Urlaubstermin im Nachhinein doch nicht gewünscht ist: Kann der
    Arbeitnehmer diesen dann stornieren und wenn keine dringenden
    betrieblichen Gründe dagegen sprechen einen anderen Zeitraum
    wählen?

Im gegenseitigen Einvernehmen mit dem AG können alle Festlegungen geändert werden. Ein einseitiges Änderungsrecht von einmal genehmigtem Urlaub gibt es weder für den AN noch (mit wenigen eng begrenzten Ausnahmen) für den AG

Ich hoffe, ich habe die FAQ:1129 korrekt berücksichtigt.

Hast Du, aber die Nachfrage nicht beantwortet. Deswegen nur vorsorglich: Sollte es in dem Betrieb einen BR geben, hätte er bei allen Urlaubsangelegenheiten ein vollumfängliches Mitbestimmungsrecht.

Viele Grüße

&Tschüß

Stiffler

Wolfgang

Vielen Dank Wolfgang für Deine Mühe und die Antwort! Wenn es auch schade für den AN ist, der eventuell hoffen könnte, dass es keine derartige Verpflichtung des AN gibt. :wink: In dem (hypothetischen) Betrieb gibt es übrigens keinen Betriebsrat.

Vielen Dank Wolfgang für Deine Mühe und die Antwort!

Bitte sehr

In dem
(hypothetischen) Betrieb gibt es übrigens keinen Betriebsrat.

Was sich ändern läßt

Ich kenne das aus meinem früheren Unternehmen auch. Da mussten wir immer bis Ende Dezember alle Urlaubstage einreichen. Allerdings konnten wir aber auch noch einzelne Tage ändern.

Und was genau sagt deine Antwort jetzt bzgl. der Rechtslage aus?

3 Like