Kann ein Arbeitgeber Gesundheitsschutz erzwingen?

Unterstellt folgende Ausgangslage: Der Kollege ist aus gesundheitlichen Gründen objektiv nicht in der Lage, seine (Schicht-)Arbeit weiter auszuüben, ohne dabei erkennbar in kürzerer Zeit gesundheitlich zugrunde zu gehen. Freiwillig ist er nicht bereit, innerbetrieblich in eine andere Stelle zu wechseln (finanzielle Nöte, schlechtere Bezahlung?). Welche Möglichkeiten hat der Chef - auch angesichts seiner Fürsorgepflicht - nun, außer den beiden fiesen: Abwarten bis der Kollege dauerhaft arbeitsunfähig wird oder zu kündigen?

Der Chef sollte auf jeden Fall seiner Fürsorgepflicht nachkommen und den MA aus der Schicht nehmen.

Möglicherweise wird nicht nur der MA durch die Arbeit gefährdet, sondern auch andere, weil der kranke MA seine Arbeit nicht ordnungsgemäß verrichten kann.

Der Chef ist also nicht „fies“ sondern handelt richtig - auch im Sinne des MA

Danke, das ist zwar im Ergebnis unbefriedigend, aber vermutlich leider zutreffend. Es ist ja alles so, wie Du es beschreibst.

Hallo U. Daniel, ich möchte auf deine Anfrage antworten.
Vernünftigerweise sollte sich ein Arbeitnehmer immer vorher Informieren wenn gravierende Veränderungen auf ihn zukommen, dazu 2 gute Möglichkeiten: Anwalt oder Internet. Wenn man nicht gerade das Geld für andere Dinge nötiger braucht steht das Internet oft kostenlos zur Verfügung, doch Vorsicht - Es steht manchmal ein Haufen Müll darin und nicht nur ich sondern einige andere haben nicht den ganzen Tag Zeit gewisse Dinge korrekt darzustellen, zu widersprechen usw…Nun zu deinem Anliegen; in jedem Arbeitsvertrag sollten gewisse Dinge enthalten sein: Arbeitsort & -zeit, Lohn/Gehalt, …, ARBEITSPLATZBESCHREIBUNG. Darin wird eindeutig festgelegt was der Arbeitnehmer zu tun und zu lassen hat & wo er eingesetzt werden kann innerhalb des Betriebes oder Unternehmens (auch andere Städte möglich, zB. Opel, Siemens, Bosch, Beamte usw.). Steht davon nichts im Arbeitsvertrag kann ihn der Chef einsetzen wo er will, heute da & morgen wo anders wenn er will. Steht es aber im Vertrag so ist es eine Arbeitsplatzbindung unterzeichnet von beiden und damit für beide rechtlich bindend. Will einer aus diesem Vertrag austreten/ändern braucht er die Zustimmung des anderen. Das sollte schriftlich mit einem Änderungsvertrag geschehen. Hierbei können aber auf Grund der neuen Arbeitsstelle/Tätigkeit andere Konditionen ausgehandelt werden und jeder Chef versucht da sowieso das beste für sich herauszuholen. Das heißt der Arbeitnehmer bekommt einen anderen Arbeitsplatz mit deutlich weniger Einkommen. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet seine Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen zur Untersuchung zu schicken. Bei Umgang mit giftigen Stoffen zB. ist der Abstand wesentlich geringer als bei Umgang mit anderen Stoffen. Wenn der Chef nun den Arbeitnehmer zum Arzt schickt, weil er das geschilderte Problem kennt, und der Arbeitnehmer nicht hingeht kann das nach Abmahnung usw. zur Kündigung führen. Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet in diesem Fall zum Arzt zu gehen. Das Ergebnis wird dann ein Änderungsvertrag sein mit den vorhin angesprochenen Bedingungen. Als Arbeitnehmer sollte man mal überlegen was LANGFRISTIG (bis ins hohe Alter) besser für einen selber ist - heute einen sicheren anderen Arbeitsplatz mit weniger Lohn/Gehalt im selben Unternehmen annehmen oder als Rentner im Rollstuhl dahinvegetieren auch wenn das Geld momentan nicht so ist wie man sich das vorstellt und sich nicht alle Wünsche erfüllen kann. Ich kenne viele die jahrelang nur aufs Geld geschaut haben und heute (zum Teil noch nicht mal Rentner sind) auf Hilfe angewiesen sind weil sie körperlich selber nicht mehr können.
Ich empfehle dir auch noch einige andere Meinungen einzuholen bzw. mal zu Googeln. Die ASAO, ASV sind seit einiger Zeit geädert und haben heute EU-Recht. Viele deutsche Standards sind Gummiparagraphen geworden. Ich bedaure das, dadurch wurden ua. auch dem Arbeitnehmer Rechte genommen.
Siehe auch: ergonassist.de/Uebersicht_Gesetze_K.htm
Solltest du noch Fragen haben einfach melden.
Gruß emil 12

Moin,

wenn ich als Unternehmer feststelle, dass ein Mitarbeiter körperlich nicht geeignet ist eine Arbeit auszuführen (z. B. erblindender Staplerfahrer - noch sieht er was, wird aber immer schlechter), sollte ich den Betriebsarzt einbinden. Dieser trifft eine Aussage über die Einsatzfähigkeit. Diese Aussage wird i. d. R. befristet sein und im Falle das der Mitarbeiter erstmal weiter arbeiten darf mit Nachuntersuchungen verbunden werden.
Wenn der Betriebsarzt zu dem negativen Ergebnis kommt, dass der Mitarbeiter für diese Tätigkeit nicht (mehr) geeignet ist, bleibt dem Unternehmer nichts anderes als dem Mitarbeiter eine andere Stelle anzubieten (wenn vorhanden) oder ihn zu kündigen. Die Wünsche des Mitarbeiters (Zulagen für Schicht Arbeit, anderer Arbeitsbereich, …) spielen hierbei keine bzw. nur eine untergordnete Rolle. Die Verantwortung den Mitarbeiter nur für Tätigkeiten einzusetzen für die er auch geeignet ist liegt beim Unternehmer. Sollte es zu einem Unfall kommen, dessen Ursache in der nicht Eignung des Mitarbeiters liegt, kommt der Unternehmer in „Teufels Küche“ (Regress, Ordnungswidrigkeit, Strafverfahren,…).

Gruß

Andreas

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht die sich aus dem Sozialgesetzbuch Nr. IV und VII, sowie dem Arbeitsschutzgesetz ergibt. Im Arbeitssicherheitsgesetz kommt auch noch der Mediziner ins Spiel.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter so einzusetzen, dass Ihnen keine gesundheitlichen Nachteile entstehen. Wenn also jemand Schicht arbeiten muss und für den Arbeitgeber sind Gesundheitsschäden erkennbar(hier würde er den Betriebsarzt hinzuziehen), dann muss er den Mitarbeiter von der Schichtarbeit entbinden. Kann er dem Mitarbeiter keinen adäquaten Arbeitsplatz anbieten, muss er ihm kündigen.