Kann ein Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht

… klagen?
Bei einer außerordentlichen Kündigung,(ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist)seitens des Arbeitnehmers, kann der AG vor dem Arbeitsgericht klagen?

Hallo, ja der Arbeitgeber kann auch klagen. Viele Grüße

… klagen?
Bei einer außerordentlichen Kündigung,(ohne Einhaltung der
vertraglichen Kündigungsfrist)seitens des Arbeitnehmers, kann
der AG vor dem Arbeitsgericht klagen?

Hallo,
das wird zwar selten vorkommen, aber ja, denkbar ist es. Der Arbeitgeber braucht auch Planungssicherheit und muss sich deshalb auf die Einhaltung von Kündigungsfristen verlassen können. Einige Arbeitsverträge sehen auch Konventionalstrafen vor, wenn der Arbeitnehmer fristlos kündigt.
Im Idealfall einigen sich natürlich beide Parteien. Wenn das nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Arbeitsgericht. Dort wird aber zuerst eine Schiedsstelle angerufen.
Viel Glück.
MFG
iris

… klagen?
Bei einer außerordentlichen Kündigung,(ohne Einhaltung der
vertraglichen Kündigungsfrist)seitens des Arbeitnehmers, kann
der AG vor dem Arbeitsgericht klagen?

kurz und knapp…ja

Greetz

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Bei einer außerordentlichen Kündigung,(ohne Einhaltung der
vertraglichen Kündigungsfrist)seitens des Arbeitnehmers, kann
der AG vor dem Arbeitsgericht klagen?

Hallo,

kann
der AG vor dem Arbeitsgericht klagen?

Aber sicher doch; und wenn der Kündigungsgrund keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, kann er Schadensersatz (Ersatzeinstellung, Werbekosten etc) einklagen (und gewinnen!!)

Gruss

rambam

Hallo,
es tut mir leid, aber ich verstehe nicht, warum man nicht eine Frage so stellen kann, dass der Gefragte weiß, was der Frager wissen möchte.

Liebe Leute, bitte formuliert doch eine (oder zwei bis x) Frage(n), die man beantworten kann.
Ich verweigere mich hier.

Trotzdem Heiko Schrapper: … folg!
phantomin

Wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, kann er klagen und Schadenersatz fordern.

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Bei einer außerordentlichen Kündigung,(ohne Einhaltung der
vertraglichen Kündigungsfrist)seitens des Arbeitnehmers, kann
der AG vor dem Arbeitsgericht klagen?

hallo, auch ein ag kann klagen, bei der außerordentlichen kündigung an-seitig ist natürlich die begründung des an maßgebend.
mfg
sn

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Bei einer außerordentlichen Kündigung,(ohne Einhaltung der
vertraglichen Kündigungsfrist)seitens des Arbeitnehmers, kann
der AG vor dem Arbeitsgericht klagen?

Nun, soweit ich weiß, grundsätzlich schon, wenn begründete Fakten dagegen sprechen, dass die Kündigung nicht rechtens war.

Also, wenn der Arbeitnehmer zwar die außerordentliche Kündigung (und die Gründe hierfür) angibt, aber der Arbeitgeber sagt, dass das „erstunken und erlogen ist“ - dann kann er klagen.

Die Frage ist, welcher Arbeitgeber tut das? Um seinen Angestellten zu halten? Mit dem wird er nicht glücklich. Andererseits kann er „Schadensersatz“ verlangen, wenn das Gericht feststellt, dass tatsächlich die Gründe für eine außerordentliche Kündigung nicht rechtens waren. Eben weil es ein „Vertragsbruch“ ist. Es wäre auch unfair für den Arbeitgeber, dass er immer 3 Monate warten muss, bis jemand rausfliegt und ein Arbeitnehmer sich immer durch außerordentliche Kündigungen rausmogeln kann.

Deshalb: Die Möglichkeit besteht, und dass der Arbeitgeber gewinnt, liegt an den Gründen der außerordentlichen Kündigung. Soweit ist mir es bekannt.

Da kann ich leider nicht weiterhelfen. Ich denke ja.

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Bei einer außerordentlichen Kündigung,(ohne Einhaltung der
vertraglichen Kündigungsfrist)seitens des Arbeitnehmers, kann
der AG vor dem Arbeitsgericht klagen?

Ich kann Ihnen hier nur raten das Sie sich Rat von einem Anwalt einholen. Ich denke das ist hier die beste Lösung.

Viele Glück und viel Grüße

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Bei einer außerordentlichen Kündigung,(ohne Einhaltung der
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der AG vor dem Arbeitsgericht klagen?

Hallo Herr Schrapper,
kann zum Thema nichts beitragen.
Gruss und viel Erfolg.
Im Ihrem Fall würde ich mich jetzt schon an einen Anwalt fürs Arbeitsrecht wenden. Erste Beratungsstunde kostet recht wenig (50-70 Euro?). Bitte DAVOR erfragen/festlegen.

Gruss

Wagner

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Bei einer außerordentlichen Kündigung,(ohne Einhaltung der
vertraglichen Kündigungsfrist)seitens des Arbeitnehmers, kann
der AG vor dem Arbeitsgericht klagen?

Halich glaube eventuelle Schäden ( Kosten ) kann der Arbeitgeber geltend machen, denke ich.

Gruß

Klaus

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Bei einer außerordentlichen Kündigung,(ohne Einhaltung der
vertraglichen Kündigungsfrist)seitens des Arbeitnehmers, kann
der AG vor dem Arbeitsgericht klagen?

Hallo Heiko Schrapper,

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung eines Vertragspartners mit der ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis aufgekündigt wereden soll.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch steht das Recht beiden Vertragspartnern zu. Das BGB schreibt aber nun bestimmte Fristen für die Auflösung von Vertragsverhältnissen vor.

Im §626 BGB wird nun der Fall der außerordentlichen, bzw. fristlosen Kündigung behandelt. Danach kann ohne Einhaltung einer Frist ein Vertragsverhälrnis gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Wenn diese Sachlage nicht zutrifft kann gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht geklagt werden. Selbstverständlich hat auch der Arbeitgeber dieses Recht, wenn er der Ansicht ist dass es keine so gravierende Gründe gibt, oder dass das Nichteinhalten der vereinbarten Kündigungsfrist für ihn unzumutbar wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo Heiko,

gegen eine Kündigung, die Du für sozial ungerechtfertigt hältst, kannst Du innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgereicht Klage einreichten. Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, benötigst Du von diesem ebenfalls dessen Stellungnahme. Mehr kann ich dazu nicht schreiben, weil Du zu den näheren Umständen keine Angaben gemacht hast.

Viel Erfolg!
Claudia

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Bei einer außerordentlichen Kündigung,(ohne Einhaltung der
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Hallo,
das kann er natürlich schon.
Ob er Erfolg haben kann, hängt von den Gründen der Kündigung ab.

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