fehlendem Lohn für mehr als 3 Monate beim
Finanzamt Insolvenz für den Arbeitgeber
anmelden??
Ich habe mal gehört das sowas möglich ist.
Wenn kein Geld mehr da ist und auch das Vermögen nicht mehr ausreicht, um die Schulden zu begleichen, dann geht das- klar. Die Insolvenz kann auch ein Gläubiger anmelden, wenn es der Insolvente nicht selber macht
lg kermi
fehlendem Lohn für mehr als 3 Monate beim
Finanzamt Insolvenz für den Arbeitgeber
anmelden??
Ich habe mal gehört das sowas möglich ist.
Hallo Trine13,
jeder Gläubiger kann eine sogenannte Zwangsinsolvenz beantragen. In dem Fall bist du ein Gläubiger. Würde mich mit dem zuständigen Finanzamt informieren.
Alles Gute
Gruß Lore
sofort zum Arbeitsamt!!!
Nur da bekommen Sie drei Monate Geld, was der Arbeitgeber nicht gezahlt hat.
Alles was länger wie drei Monate ist, haben Sie ihm geschenkt!
Noch Heute zum Arbeitsamt, die werden sicherlich eine Anzeige wegen Insolvenzverschleppung gegen ihn machen.
Sie müssen ihr Gele beim Arbeitsamt beantragen, aber es geht nur drei Monate zurück!
Viel Glück!
Gruss
Hallöchen Trine,
leider bin ich hier absolut überfragt, weil hier meines Erachtens eher jemand gefragt ist, der sich mit Finanzrecht auskennt.
Aber ich habe so etwas auch mal gelesen, aber in dem Fall den ich gelesen habe, war die Auftragslage sehr gut nur es standen sehr viele Zahlungen von Kunden offen und der gestellte Insolvenzverwalter konnte glücklicher Weise die Zahlungen ins rollen bringen und die Firma und die Gehälter gerettet werden…
Gruß
stingray1963
Ja, das kann man machen, allerdings nicht beim Finanzamt, sondern beim für den Unternehmenssitz zuständigen Insolvenzgericht.
Hintergrund:
Eine Insolvenz kann sowohl vom Unternehmen selbst wie auch von Gläubigern beim Insolvenzgericht beantragt werden.
Als Arbeitnehmer ist man bei Lohnausfall automatisch Gläubiger, das Unternehmen Schuldnerin.
Dafür besteht theoretisch auch keine Frist von drei Monaten, es muss jedoch bei einem früheren Zeitpunkt erkennbar sein, dass das Unternehmen nicht mehr auf die Füße kommt. Dazu fehlt dem Arbeitnehmer aber in der Regel der Überblick, denn oftmals ist das Unternehmen selbst Gläubiger, weil andere ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen.
Maßgeblich ist die Frist allerdings für das Arbeitsamt. Fällt der Lohn aus, sollte man sich schnellstmöglich mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen und sich Informationen über Ansprüche auf Insolvenzgeld holen. Schon aus diesem Grund sollte, wenn es der Unternehmer selbst nicht tut, durch den Lohngläubiger die Insolvenz beantragt werden, da das Arbeitsamt die Ausfälle nur bei Insolvenz trägt.
Das Allerwichtigste wäre: Sofort beim Arbeitsamt melden und dort mit dem Berater das Vorgehen besprechen! Ich kann aus den paar Zeilen nicht beurteilen, wie das Verhältnis zwischen Chef und AN ist, deswegen kann ich zum Finanzamt keinen Rat geben.
(möglich wäre eine anonyme Anzeige).
Gleichzeitig sofort die Krankenkasse informieren, die würden sofort das Finanzamt informieren, wenn der Arbeitgeber keine Beiträge bezahlt hat!
Bin kein Anwalt, deswegen schreibe ich nur, wie ich vorgehen würde! Zögert man zu lange, dann gibt es vielleicht Probleme mit dem Insolvenzgeld!
Grüße
mr.timer
Ich rate Dir, sofort zum Arbeitsgericht zu gehen um Dein Geld einzuklagen. Ich denke nicht daß Du für Deinen Arbeitgeber Insolvenz anmelden kannst.
MfG
Hallo,
Sie sprechen von dem Insolvenzausfallgeld, nehme ich an. Dies wird für drei Monate bezahlt.
Es muss bei der Bundesagentur für Arbeit angemeldet werden, nicht etwa beim Finanzamt.
Viel Glück.
Guten Tag,
solch eine Regel kenne ich leider nicht.
- um fundierte Informationen zu bekommen würde
ich einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Der sollte so etwas wissen. - Ferner ist er bestimmt in der Lage das nicht
gezahlte Geld einzuklagen.
Aber Vorsicht, so weit ich weiss, zahlt vor dem
Arbeitsgericht jeder seine Kosten selbst.
Auch wenn man Recht bekommt. Somit ist eine Rechtsschutzversicherung eine gute Anlage
wenn man privat oder beruflich im Leben unterwegs ist.– - Ausserdem sollte das Arbeitsamt / Rechtsberatung
in der Lage sein, Deine Frage umfassend zu beantworten.
Viel Glück.
mfg
Heumond
fehlendem Lohn für mehr als 3 Monate beim
Finanzamt Insolvenz für den Arbeitgeber
anmelden??
Ich habe mal gehört das sowas möglich ist.
Was Du meinst ist Fremdinsolvenz.
Lese auch mal hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html
Um dies zu tun müssen einige Vorraussetzungen erfüllt sein und DU trägst die Kosten.
Außerdem kann der Arbeitgeber dagegen Widerspruch erheben.
Dann hast Du noch mehr Kosten und Arbeit.
Also Finger weg!
Warum gutes Geld schlechtem hinterherwerfen?
Hei Trine 13
Insolvenzanzeigen sind sehr heikel und werden von außen nie von den banken oder nie von den sozialversicherungsträgern gestellt - das sind ja diejenigen, die das als deutlichste anzeichen als erste sehen ! warum scheuen sich banken/sozialkassen davor, diese schritte einzuleiten - weil sie allesamt deswegen heftig auf die nase gefallen sind ! Also orientiere dich an den banken/sozialversicherungsträgern und lass die finger davon ! als arbeitnehmer hast du andere rechte ! und die ergeben sich aus deiner „gewerkschaftlichen“, in der regel tarifvertragsgebundenen arbeitnehmer-stellung heraus - nagele deinen arbeitgeber auf seine zahlungsverpflichtungen fest und streite mit denen über zahlungsausfälle oder überzogene zeitkonten - oder überlege mal ob es nicht doch eine durchgriffshaftung auf den auftraggeber deiner zeitarbeitsfirma gibt ?! so eine durchgriffshaftung wird gesetzlich/vertraglich ausgeschlossen sein - aber publizistisch über presse, politik, IHK und unternehmensverbände könnte von dir ein moralischer druck aufgebaut werden, das wäre dein weg !
Und wenn du aus rache wirklich die Insolvenz herbeiführen willst, dann wende dich an die für deine Zeitarbeitsfirma zuständige berufsgenossenschaft - das sind die, die sich noch gerne mit insolvenzanzeigen von außen beschäftigen - die genießen in deutschland als handlanger der sozialkassen ungeahnte gesetzliche freiräume !
Dies ist keine!! rechtsberatung: Bitte kontaktiere einen Arbeitsrecht-Rechtsanwalt !
Gruß
Michael
Hallo Trine13,
schau mal hier hinein!
http://www.juraforum.de/forum/insolvenzrecht/hilfe-i…
VG
tachauch