Folgende Situation
Ein Arbeitnehmer beschäftigt bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet bei einer Fremdfirma!
Es wird aber nur einmal direkt im Firmengebäude gearbeitet. (Das Firmengebäude wurde umgebaut neues Lager).
An dem Tag passiert ein sehr schwerer Arbeitsunfall der Arbeitnehmer stürzt durch die Decke! Fazit schwere Verletzungen z.B. Wirbelsäule.
Nach einer Untersuchung des Unfallhergangs wird der Unfall als >Grob Fahrlässig
Kann der Arbeitnehmer klagen um zumindest einen Rentenzuschuss
zu bekommen, oder ist dass alles aussichtslos!
Hallo Joe, gegen den AG nur bei Vorsatz http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__104.html
Wobei ich selber mich trotzdem bei nem Fachman (Anwalt) näher erkundigen würde, wie das ist, wenn Vorschriften ignoriert wurden.
MfG
Hallo!
Kann der Arbeitnehmer klagen um zumindest einen Rentenzuschuss
zu bekommen, oder ist dass alles aussichtslos!
Also eigentlich dient die Gesetzliche Unfallversicherung ja gerade dazu, die Arbeitgeber von der Haftung gegenüber den Arbeitnehmern freizustellen.
In § 104 SGB VII wird eigentlich recht deutlich, dass der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer nur bei vorsätzlichem Handeln haftet.
Aber: Ich bin natürlich weder Anwalt, noch in der Position, irgendwem einen verbindlichen Rat zu erteilen.
Gruß,
Florian.
Hallo,
wenn ein Richter eine grobe Fahrlässichkeit festgestellt hat (Hier klagt dann übrigens die Statsanwalt, nicht die Berufsgenossenschaft)
liegt die Haftung beim AG oder der Subfirma.
Ich bin auch kein Anwalt, nur unter anderem Sicherheitsfachkraft für Arbeitssicherheit.
Vielleicht würde ein Jurist die Sache also anders sehen, eine Meinung würde mich interessieren.
Hoffe es ist vielleicht aber hilfreich.
Grüsse
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]