Kann ein Arzt an der Weiterfahrt gehindert werden?

Hi!

Grad die Frage privat aufgetaucht:

Angenommen ein Arzt wird zu einem Einsatz gerufen, der zumindest per Telefon dringlich erscheint, eben nach dem typischen Fall der Laieneinschätzung - also ev. gar nicht so dringlich sein kann, aber das weiß man ja aus der Ferne nicht genau. Darum wird auch kein RTW oder Notarzt gerufen, sondern der verwandte, befreundete Arzt oder der behandelnde Hausarzt zum Hausbesuch.

Die Polizei kann ja jeden Wagen anhalten, z.b. bei einer einfachen Straßensperre, bei Alkoholkontrollen am Samstagabend oder weil man z.b. zu schnell gefahren ist, was in dieser Situation durchaus passieren kann.

Ein echter Notarztwagen mit Tatütata und Blaulicht sei hier gänzlich ausgeschlossen, denn der würde wohl nicht mal angehalten werden!

Aber was ist in folgenden Fällen:

  • der Arzt ist im Privatauto zu einem möglichen Noteinsatz unterwegs, z.b. zu Verwandten, Bekannten, Freunden?
  • der Arzt fährt zu einem Hausbesuch zu einem Patienten, der seine Lage dramatisch beschrieben hat?

In beiden Fällen oder ähnlichen setzen wir voraus, daß der Arzt über keine dieser Sonderrechte-Geräte (Sirene und Blaulicht) verfügt.

Dürfen die Polizeibeamten den Arzt dann an der Weiterfahrt hindern, wie sie es bei gewöhnlichen Autofahrern tun würden? Oder zumindest die Weiterfahrt durch ausführliche Fragen, Tests und Überprüfung der Personalien/Dokumente hinauszögern?
Oder wie würde man da vorgehen? Ihm hinterherfahren und dann die Lage bzw. Aussage des Arztes überprüfen? Oder reicht der Blick auf den Arztausweis und er kann weiterfahren (was ich nicht glaube).

Mir gehts hier nur um das Verhalten der Beamten. Daß man einen RTW hinschicken kann statt dessen und der Arzt nicht selber hinfahren muß, ist mir auch klar. Aber es geht um grenzwertige Fälle, wo der Arzt eben selbst hinfahren MÖCHTE, um sich über das tatsächliche Gefahrenpotential der Situation selbst einen Überblick zu schaffen.

Gruß und Danke,
Sharon

Hi,

gelten für Ärzte andere Regeln oder Gesetze?

Q-Gruß

Hallo,

gelten für Ärzte andere Regeln oder Gesetze?

Ja…, denke mal an Parken, Schweigepflicht usw. usf.

Gruss vonsales

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Ja…, denke mal an Parken, Schweigepflicht usw. usf.

Hi,

nein, andere Berufsgruppen, z.B. Journalisten, Pfarrer sind da ähnlich dran mit der Schweigepflicht oder Informantenschutz.

Parken nein, die dürfen nur wenn sie eine Sondergenehmigung haben im Halteverbot stehen. Genauso wie manche Handwerker oder Behinderte mit entsprechendem Ausweis.

Q-Gruß

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Hallo,

bei einem Arzt gelten die gleichen Regeln wie bei jedem anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn er also zu schnell fährt wird auch er angehalten und zur Kasse gebeten.
Es gäbe natürlich die Möglichkeit einer Notstandshandlung, die aber nicht auf die Berufsgruppe des Arztes beschränkt wäre.
Um mal aus meiner Erfahrung heraus zu sprechen/zu schreiben:
Wenn ich jemand anhalte und er wedelt als allererstes mit irgendeinem Ausweis irgendeiner Berufgruppe herum, dann ist eine eingehende Kontrolle vorprogrammiert. Letztlich wäre der Zeitaufwand, einen Berufsausweis zu kontrollieren genauso hoch wie der Aufwand zur Kontrolle des Führerscheins. Warum will derjenige also eine bevorzugte Behandlung? In den meisten Fällen, weil er was zu verbergen hat oder auf eine Sonderbehandlung hofft.
Deswegen kann man nur davon abraten, bei einer Kontrolle sofort mit einem Dienstausweis herumzuwedeln, das kommt bei den meisten Polizeibeamten schlecht an.

Gruss

Iru

Hi!

Danke, deine Antwort war bereits recht hilfreich, jedoch noch was:

Es gäbe natürlich die Möglichkeit einer Notstandshandlung, die
aber nicht auf die Berufsgruppe des Arztes beschränkt wäre.

Etwa in die Richtung ging meine Frage, also mit der Notstandshaltung.
Es ging nicht darum, einen Freifahrtschein zu erlangen, ist klar :wink:

Es ging vielmehr darum: der Arzt wird bei seiner Arbeit quasi behindert. Wenn dem Patienten nun dadurch Schaden entsteht, weil der Arzt durch das Aufhalten der Polizei zu spät kam, was wären dann die (rechtlichen) Konsequenzen? Darum die Frage, ob die Polizei ihn in dem Falle aufhalten kann/darf.

Zwar ein unglücklicher Vergleich, aber ich meine in etwa so eine Situation:
ein Polizist wird privat angerufen und erfährt, ein Bekannter vermutet einen Einbrecher in der Wohnung. Da er den Aussagen des Bekannten nicht ganz traut (naja…), fährt er selbst hin anstatt die „richtige“ Polizei zu rufen. Auf dem Weg wird er, da zivil, von den Kollegen angehalten und AUFgehalten - und in der Zwischenzeit wird sein Bekannter vom Einbrecher erwürgt.

Ok, blöde Story, aber übertrag das mal auf einen Arzt im (privaten) Einsatz :wink:

Gruß,
Sharon

Es ging vielmehr darum: der Arzt wird bei seiner Arbeit quasi
behindert. Wenn dem Patienten nun dadurch Schaden entsteht,
weil der Arzt durch das Aufhalten der Polizei zu spät kam, was
wären dann die (rechtlichen) Konsequenzen? Darum die Frage, ob
die Polizei ihn in dem Falle aufhalten kann/darf.

Wenn es sich um einen akuten Notfall handelt, dann wäre der Notarzt wohl die bessere Adresse. Ich könnte mir aber vorstellen, dass ein Arzt, der z.B. nur 1 km vom Notfall, während der Notarzt 10 km entfernt wäre, sich auf eine Notstandshandlung berufen könnte (wenn er z.B. zu schnell wäre). Das Problem dürfte aber darin liegen, den Beamten den Notfall zu glaubhaft zu erklären, denn nicht jeder, der sich als Notfallarzt ausgibt, ist einer. Stände der Notfall aber fest, kann man davon ausgehen, dass ihm die Beamten sogar den Weg freimachen würden.
Eine Haftung für evtl. Schäden des Verletzten, weil der Arzt aufgrund einer Polizeikontrolle zu spät kam, ist m. E. quasi ausgeschlossen.

ein Polizist wird privat angerufen und erfährt, ein Bekannter
vermutet einen Einbrecher in der Wohnung. Da er den Aussagen
des Bekannten nicht ganz traut (naja…), fährt er selbst hin
anstatt die „richtige“ Polizei zu rufen. Auf dem Weg wird er,
da zivil, von den Kollegen angehalten und AUFgehalten - und in
der Zwischenzeit wird sein Bekannter vom Einbrecher erwürgt.

Dem Beamten würde der Vorgesetzte den A… aufreissen, weil er nicht um Verstärkung gerufen hat.

Gruss

Iru

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Abend!

Es gäbe natürlich die Möglichkeit einer Notstandshandlung, die
aber nicht auf die Berufsgruppe des Arztes beschränkt wäre.

Du meinst jeder Heizungsfritze darf rumdüsen, weil es möglicherweise
ein Gasexplosion geben kann, jeder Elektriker hat Sonderrechte ,weil
der Kunde einen elektrischen Schlag bekommen könnte, jeder Dachdecker,
weil ja so ein Ziegel jemanden erschlagen kann…

Ich fürchte die Grenzen sind nicht zu ziehen, wohingegen der Arzt
doch problemlos den Notdienst anrufen kann und trotzdem selber
losfährt. Die Polizei kann dann ganz schnell prüfen ob die Aussage
stimmt da der Notruf der Leitstelle bekannt ist.

Gruß
Stefan

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Du meinst jeder Heizungsfritze darf rumdüsen, weil es möglicherweise
ein Gasexplosion geben kann, jeder Elektriker hat Sonderrechte,weil
der Kunde einen elektrischen Schlag bekommen könnte, jeder Dachdecker,
weil ja so ein Ziegel jemanden erschlagen kann…

Hallo,

was ich meine, steht nicht zur Diskussion. Offensichtlich wird aber mein Beitrag falsch interpretiert. Also nochmal zur Klarstellung:
Die Erforderlichkeit von rechtfertigenden Notstandshandlungen kann für Jedermann eintreten, auch für alle möglichen Berufsgruppen. Es ist aber in jedem Fall zwingend eine Güterabwägung vorzunehmen; darunter fällt auch die Überlegung, ob die Notstandshandlung die wirklich einzige Möglichkeit wäre, eine tatsächliche (keine latente)Gefahr zu beseitigen. Gäbe es auch andere Möglichkeiten, dann wäre die vermeintliche Notstandshandlung rechtswidrig. Und nicht zu vergessen: das geschützte Rechtsgut muss höher sein, als das durch die Notstandshandlung verletzte.
Denkbar wäre, um bei dem Beispiel Arzt zu bleiben, dass ein Arzt, der als absoluter Spezialist zu einem Notfall in ein Krankenhaus - zu schnell - fährt, um dort eine Not-OP vorzunehmen, sich auf einen Notstand berufen könnte. Dessen Verkehrsowi dürfte durch den Notstand gedeckt sein. Allerdings wäre das Problem evtl. auch anders zu lösen, indem man die Polizei über die Leitstelle informiert oder den nächsten Polizeiwagen anhält, sie würden den Doc mit Sicherheit unter Inanspruchnahme von Sonderrechten zum Krankenhaus eskortieren.
Der alleinige Patientenbesuch wäre noch kein Grund, sich auf seine Stellung als Arzt zu berufen und gegen bestehendes Recht zu verstoßen.

Gruss

Iru

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Danke euch! :wink:
Hi!

Danke für die Aufklärung. Das war sehr hilfreich :wink:

Gruß,
Sharon

Du meinst jeder Heizungsfritze darf rumdüsen, weil es
möglicherweise eine Gasexplosion geben kann

Hallo,
ich habe schon PKW der Gaswerke mit Blaulicht gesehen.
Gruss Helmut

Die Polizisten würden sich strafbar machen, § 323 c STGB. Eine kontrolle in solchen Fällen würde verschoben

Die Polizisten würden sich strafbar machen, § 323 c STGB. Eine
kontrolle in solchen Fällen würde verschoben

Das erscheint mir nun doch sehr weit hergeholt. Kannst du mir deine Auffassung bitte näher erläutern?

Gruss

Iru