Kann ein Arzt "professional distancing" zu einem Mobber erwirken?

Hi,
es geht im einen Angestellten im öffentlichen Dienst, der von einem Kollegen (Beamter) nachweislich und unbestritten diskriminiert (Mobbing) wird. Allerdings verweigert dessen Vorgesetzter dessen Disziplinierung oder Versetzung mit der Begründung, er sei beamtenrechtlich zu sehr geschützt und wegen Fachkräftemangel leider unersetzbar.
Nun kann der Gemobbte zum Arzt gehen, der ihn sicher mit der neumodischen Begründung „Anpassungsstörung“ monatelang krankschreiben würde. Dies würde aber als Makel am Opfer klebenbleiben.

  • Müsste er bei Bewerbungen auf andere Stellen diese „Krankheit“ erwähnen?
  • Kann der Arzt, z. B. der Betriebsarzt, wenn ihm das Mobbing als plausibel belegt erscheint und das Opfer sonst als arbeitswillig und -fähig, nicht ein „professional distancing“ zum Mobber vorschreiben oder erwirken? Also keine generelle Krankschreibung, sondern nur die Feststellung, dass der Umgang und die Zusammenarbeit mit dem Mobber krankmachend ist?! Mit der Konsequenz, den Kontakt und die Zusammenarbeit des Opfers mit dieser Person auf ein Minimum zu reduzieren.
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Nein

Frage ihn doch !

Und wieso kann der Vorgesetzte nicht dich versetzen in andere Abteilung bzw. warum äußerst Du nicht diesen Wunsch ?
Und abmahnen könnte der den Mobber sehr wohl und wenn er das nicht macht, dann macht er sich selbst beamtenrechlich angreifbar.

Und dafür wäre die übergeordnete Stelle zuständig.

Hat man denn mit dem Betriebs-/Personalrat Kontakt aufgenommen ?

MfG
duck313

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Hallo duck313,

grundsätzlich richtig, aber

die „Abmahnung“ kennt das Beamtenrecht nicht.
Ggf. wäre aber die Einleitung eines Disziplinarverfahrens denkbar.

Wie von Dir vorgeschlagen, würde ich mich aber auch erstmal vertraulich an den Personalrat wenden und mit ihm das Problem besprechen.
Sofern derjenige welche Mitglied ist, könnte man sich auch mal durch seine Gewerkschaft beraten lassen.

Dein
Ebenezer

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