Hi,
es geht im einen Angestellten im öffentlichen Dienst, der von einem Kollegen (Beamter) nachweislich und unbestritten diskriminiert (Mobbing) wird. Allerdings verweigert dessen Vorgesetzter dessen Disziplinierung oder Versetzung mit der Begründung, er sei beamtenrechtlich zu sehr geschützt und wegen Fachkräftemangel leider unersetzbar.
Nun kann der Gemobbte zum Arzt gehen, der ihn sicher mit der neumodischen Begründung „Anpassungsstörung“ monatelang krankschreiben würde. Dies würde aber als Makel am Opfer klebenbleiben.
- Müsste er bei Bewerbungen auf andere Stellen diese „Krankheit“ erwähnen?
- Kann der Arzt, z. B. der Betriebsarzt, wenn ihm das Mobbing als plausibel belegt erscheint und das Opfer sonst als arbeitswillig und -fähig, nicht ein „professional distancing“ zum Mobber vorschreiben oder erwirken? Also keine generelle Krankschreibung, sondern nur die Feststellung, dass der Umgang und die Zusammenarbeit mit dem Mobber krankmachend ist?! Mit der Konsequenz, den Kontakt und die Zusammenarbeit des Opfers mit dieser Person auf ein Minimum zu reduzieren.