Hallo zusammen,
kann der Aufruf einer URL strafbar sein?
Folgendes Beispiel:
eine öffentliche Seite
http://www.nureinbeispiel.de/
öffnet man diese kommt man automatisch auf
http://www.nureinbeispiel.de/forum.php
Soweit so gut…
Wenn man jetzt im Browser
http://www.nureinbeispiel.de/admin.php
eingibt, ist dies strafbar? Man ist keinem Link der Startseite dorthin gefolgt oder ähnliches. Alles wurde selbst in die URL getippt. Es wurde nicht versucht ein Passwort zu knacken oder ähnliches…
Das ganze ist nur ein theoretischer Fall. Es geht prinzipell darum ob man in URL-Leiste des Browsers eingeben darf was man will oder nicht…
Eigentlich gibt ja niemand admin.php ohne Grund ein:
-Entweder man ist der Admin
-Oder man will sich als Admin einloggen obwohl man dieser nicht ist
Hoffe ihr könnt die Frage beantworten, intressiert micht brennend 
Hallo
kann der Aufruf einer URL strafbar sein?
Ich glaube, die Frage ist nicht wirklich relevant, bzw richtig gestellt, denn das Tippen einer Buchstabenreihenfolge auf deinem Rechner ist per se natürlich nicht verboten. Die Frage ist so, als ob du fragst, ob es verboten ist, ein Stück Blech in einen Metalschlitz zu stecken. Ist es nicht, wenn es aber ein Lockpick ist, und der Schlitz das Türschloss einer fremden Tür, haben wir einen Einbruch.
Relevant ist hier, was im Browser angezeigt wird und was weiterhin passiert. ZB könnte KiPo angezeigt werden und schwupps, hättest du eine strafbare Handlung begangen.
Gruß, DW.
Hallo,
vielleicht ist die Frage falsch formuliert…
Ist es verboten, eine öffentlich bekannte URL durch anhängen von weiteren, in frage kommenden, Seitennamen zu erweiteren und dann aufzurufen?
Dem Bekannten eines Freundes ist das passiert, er hat hinter eine URL den Zusatz /admin.php gehängt und die Seite dann aufgerufen. Es erschien eine Seite mit dem Inhalt: „Hack-Versuch. Die IP-Adresse wurde gespeichert“
Er hat nichts anderes getan. Zuvor etwas in dem Forum der Seite gelesen und dann eben diese /admin.php aufgerufen.
Hat er damit eine strafbare Handlung begangen und er jetzt strafrechtlich belangt wird? Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Was anderes wäre eine versuchte SQL-Injection, das ist sicherlich strafbar und die absicht Zugang zu bekommen und Passwörter zu „knacken“.
Man darf ja auch versuchen ob es z.B:
www.autohaus.de
www.autoverkauf.de
www.autoskaufen.de
gibt. Also einfach eingeben, abschicken und schauen ob es die Seite gibt. Und damit sollte es ja auch nicht verboten du sein einfach mal
www.autohaus.de/besteautos.html
oder ähnliches einzugeben.
Hoffe die ursprüngliche Frage ist jetzt etwas verständlicher…
Moin,
kann der Aufruf einer URL strafbar sein?
definitiv nein. Wenn irgendwo ein Fenster offensteht, kann niemand dem Passanten verbieten, hineinzuschauen. Wer das nicht mag, soll die Läden zuklappen.
Eine Nachricht à la „Erwischt - Ihre IP wird gespeichert“ ist schlicht kindisch, jede anständige Site setzt eine Standardmeldung „Zugriff verweigert“ ab.
Gruß Ralf
Hi,
selbst wenn die Seite www.url.de/admin.php existiert ist dies noch kein Crackversuch weil man noch keine besondere Sicherung umgangen hat.
Auf der Seite selbst muss man dann einen Benutzernamen und ein Passwort eines Admins eingeben. Der Versuch diese zu cracken wäre dann eine Straftat.
Die Meldung soll nur Angst machen und skript kiddies davon abhalten weiter zu machen, was anscheinend funktioniert hat. Einen echten Cracker würde das nicht weiter interessieren.
PS: www.url.de/content.php?key=12a5bfea74aab98e75cd1
Wenn man hier versucht den key zu manipulieren könnte es eine Straftat sein weil eben dieser key die Zugangsberechtigung und eine wirkliche Hürde darstellt.
www.url.de/content.php?page=4&color=black zu manipulieren wäre wieder in Ordnung. Weil der eigentliche Inhalt nicht besonders geschützt ist.
Ich mache dies zB regelmäßig wenn ich auf Seite 100 will und nicht 99x auf weiter klicken möchte.
MFG
Hallo,
interessant sind wohl die §§
http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/303b.html
Also auch:
„Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder …“
Absicht oder keine Absicht? Vielleicht einfach Neugier?
Gemäß den Gesetzestext sollte dies nicht strafbar sein, aber ich bin KEIN Jurist und die Rechtsprechung ist auf diesem Gebiet ja auch erst im Werden, zudem ich die $$ als ziemlich „schwammig“ empfinde. War wohl aber auch gewollt.
Kann man aber auch so sehen:
"§ 202c: Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html
Mmmmh … dünnes Eis für beide Seiten.
godam