Kann ein Ausbilder sich weigern weiter auszubilden

Was wäre, wenn ein Ausbilder nach einem Jahr sagt, er möchte seinen Azubi nicht weiter ausbilden.
Angenommen der Azubi hat sich bei seinem Chef beschwert, dass er ständig überstunden machen muss, welche nur teilweise anerkannt werden. Und dass sein Ausbilder ständig vor Kunden sagt, dass sein Azubi unfähig sei(was von Kunden und Mitarbeitern bestätigt werden kann).
Nun ist der Ausbilder beleidigt und möchte ihn loswerden. Da der Azubi nur noch Putzarbeiten verrichten darf und keine richtige schulung erhält sucht dieser sich eine neue Ausbildungsstelle. Leider hat er dadurch ein jahr verloren.
Könnte der Azubi, mit sicht auf erfolg, den Ausbilder verklagen?

Vilen Dank

Hallo

Bevor hier groß verklagt wird, sollte der Azubi sich an die zuständige Ausbildungskammer wenden.

Gruß,
LeoLo

Schon passiert…
Das verhalten des Ausbilders fiele unter mobben. Das einzige was passiert ist, ist dass das Berichtsheft eingesammelt wurde. Dort sind alle überstunden aufgelistet. Der Ausbilder hat das Heft unterschrieben. Es gibt Tage wo der Azubi 16 std arbeiten musste. Zulässig sind meines wissens 11 - 12 std pro Tag. Die Kammer unternimmt keien weiteren Schritte, da der Chef dem die Firma gehört ihm jetzt in einer seiner anderen Firmen einen Ausbildungsplatz verschafft hat.
Wollte es nur wissen, da wenn ein Betrieb keine Lust mehr auf seinem Azubi hat und ihn deswegen kündigen möchte, ja quasi sagen kann, dass er sich weigert ihn weiter auszubilden.
Dabie dachte ich immer nach der Probezeit ist es schwer einen Azubi zu kündigen wenn dieser sich nichts zu schulden kommen lässt!?

Hallo

Naja, wenn die Kammer schäft, kann der Azubi natürlich auch den Rechtsweg beschreiten. Evtl einen Fachanwalt vorher hinzuziehen.

Gruß,
LeoLo

Im Arbeitsrecht zahlt jeder seinen Anwalt selber! Der Azubi müsste sich sonst selber beim Arbeitsgericht vertreten oder eine gfs. vorhandene Rechtschutzversicherung befragen. Gewerkschaftsmitglieder können den Rechtschutz durch die Gewerkschaft nutzen. Wie bei allen Gerichtssachen wird nach Zeugen und Beweisen gefragt:

Dies muss der Azubi klären! Wer kann den Vorwurf von Mobbing bezeugen? (Kunden z.B.). Was ist mit dem Berichtsheft passiert? Nur Not sollte der Chef vor Gericht vereidigt werden. Wenn er dann unter Eid lügt, kann er sogar strafrechtlich belangt werden.

In jedem Fall: Nicht verarschen lassen. Wenn die Vorwürfe stimmen und der Azubi dies beweisen kann, dann gleich eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Wenn der Azubi die Ausbildung da nicht mehr weiter machen will, dann ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Doktor abzuholen und dann kann sich der Azubi in Ruhe zu Hause eine neue Stelle suchen. Die Arbeitsagentur sollte dazu auch in Kenntnis gesetzt werden, damit keine finanziellen Nachteile entstehen.