Hallo,
ich möchte gern wissen ob ein Händler einfach vom schriftlichen Kaufvertrag zurücktreten kann.
Folgende Fakten:
- Kaufvertrag schriftlich von beiden Parteien (Autohändler und Privatperson) unterschrieben.
- Ankaufvertrag über Pkw (Summe X) zur Ablösung bei der Bank. Die Differenz vom Betrag des Kaufvertrages zur Ablösesumme der Bank zahlte ich dem Händler gegen Quittung bar.
- Der Händler macht nun, nach dem Ankaufvertrag, den Ankauf meines Pkw davon anhängig, dass ich einen Pkw bei ihm kaufe. Ich finde kein Fahrzeug was mich anspricht und der Händler nimmt meinen Pkw nicht an.
Kann ich dennoch auf Ankauf meines Pkw hoffen oder nicht?
Sie haben Ihr Versprechen nicht eingehalten, da „ein Neufahrzeug des Händler Sie nicht anspricht“! Vor diesem fadenscheinigen Hintergrund besteht nun kein Interesse des Händlers am Ankauf Ihrer „alten Gurke“, da Sie ihm das Neuwagengeschäft einseitig zerstört haben.
Hallo firstguardian,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Schriftlich ist aber bei dem Ankaufvertrag, welchen ich mit dem Autohändler abgeschlossen habe, nichts erwähnt oder vertraglich vereinbart, was einen Kauf eines anderen Pkw beinhaltet. Erst als ich den Pkw übergeben wollte (war noch 3 Tage beim Hersteller, wegen Garantiesache) sprach der Händler vom Kauf. Die „Anzahlung“ (Differenz zur Ablösesumme) habe ich nicht zurück erhalten.
MfG
maciste
Klingt dubios! Ohne Vertragsgrundlage kein Anspruch - fordern Sie Ihr Geld zurück.
Hallo firstguardian,
vielen Dank für ihre schnelle Antwort.
Es ist aber folgendermaßen:
Erst wurde der Ankaufvertrag des Pkw abgewickelt. Dannach folgte das Angebot des „neuen“ Pkw. Auf dem Ankaufvertrag ist kein Wort darüber verloren, dass ich gebunden bin an den Kauf eines anderen Pkws bei dem Händler. Er hat immernoch meine Differenzzahlung und verweigert die Annahme meines Pkws.
Schon komisch das er da durch mündliche Argumentation den Ankaufvertrag lösen kann.
MfG
maciste
Reichen Sie unter Hinweis auf den Erfüllungsanspruch aus dem schriftlichen Vertrag und der erfolgten Zahlung entsprechend Klage bei Gericht ein.