Kann ein Azubi gleichzeitig Gesellschafter sein?

Moin Moin,

mich würde mal interessieren ob es für einen Azubi möglich ist in der Firma in der er ausgebildet wird Gesellschafter zu sein. Verständlicherweise kann er dann nicht die Geschäftsführung haben aber als normaler Gesellschafter hat er ja keine Angestelltenverhältnis zur Firma.

Hat jemand eine Idee wie das rechtlich aussieht?

Gruss aus Kiel,

titus2k4

Dies ist möglich.

gibt es da irgendwo ne offizielle seite wo man das nachlesen kann oder woher weisst du das dies möglich ist?

Dies ist möglich.

Gilt das nur bei Kapitalgesellschaften oder auch bei Personengesellschaften?

Gruß,
Max

Zunächst muß ein Gesellschafter ja das 21ste Lebensjahr vollendet haben.

Ein Ausbildungsbetrieb wird ja von der IHK auf seine Ausbildungsfähigkeit geprüft. Ist der Betrieb bereits als Ausbildungsstätte anerkannt, dann gibt es meines wissens kein Gesetz, welches eine Ausbildung als Gesellschafter verbietet, somal die Prüfungen ohnehin bei der IHK abgelegt werden müssen.

Hallo!

Zunächst muß ein Gesellschafter ja das 21ste Lebensjahr
vollendet haben.

Hmm? Volljährigkeit sollte genügen … Kannst Du das belegen?
lg,
Max

Hab´s nachgeforscht. Scheint so, als hätte ich mich vertan. Sorry

Ich hate mal einen Fall in meiner Kundschaft, da war die Azubine die Gesellschafter-Geschäftsführerin der GmbH in der sie gelernt hat. Hat die IHK damals nicht gestört, wichtig war für die nur, dass ein Angestellter die Ausbildungsbefähigung hat. Ich fands dann doch irgendwie komisch.

Gruß

Jörg