Kann ein Baurecht nach Beendigung eines

… Pachtverhältnisses auf den neuen Pächter übertragen werden?
Ich habe ein Grundstück auf dem ein Stall steht gekauft. Der vorige Besitzer hatte das Grundstück drum rum an einen Landwirt verpachtet. Dieser hat vor ca 10 Jahren einen Stall auf dem Grundstück gebaut. Bleibt die Genehmigung für den Stall, der von dem Landwirt erbaut wurde, bestehen, wenn der Landwirt jetzt nicht mehr der Pächter des Grundstücks ist?
Oder muß ich jetzt einen neuen Antrag auf Genehmigung eines Stalls stellen?

Hallo Druckerschwärze,

es wäre schön, wenn du deine Anfrage mit Anrede und Abschied versehen könntest.

Zu deinem Problem: Wenn die Scheune/Stall einem landwirtschaftlichen Betrieb gedient hat und die Errichtung im Außenbereich priviliegert war, verliert sie mit Aufgabe des Betriebes ihren Bestandsschutz, gleichgesetzt mit einem Eigentumswechsel. Damit wäre sie zu beseitigen. Heute werden bei solchen Genehmigungen Sicherheiten (Bürgschaften)eingefordert, um eine Beseitigung nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung zu garantieren. Du wirst für die Scheune/Stall keine Baugenehmigung erhalten, es sei denn, du hast auch einen landwirtschaftlichen Betrieb. Eine Baugenehmigung wird grundsätzlich nicht nur für einen Baukörper erteilt, es gehört immer eine Nutzung dazu. Darum gibt es auch den Tatbestand der Nutzungsänderung als eigener Sachverhalt, ohne das bauliche Veränderungen vorgenommen werden.

Ich hoffe, die Sachlage etwas beleuchtet zu haben, aber es wird immer vom Einzelfall aus entschieden, den ich in allen seinen Besonderheiten nicht erfassen konnte. Das Beste ist, du gehst zu deiner zuständigen Bauaufsicht und fragst da nach.

Freundliche Grüße

Harald