Kann ein Beamter i.R. sich selbständig machen?

Liebe/-r Experte/-in,

Kann mein Mann (Pensionär) sich als Berater selbständig machen und mich als 400 Eurokraft einstellen? Wenn ja, was muss man beachten?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Klar ist, dass der Verdienst versteuert werden muss.
Wie sieht es aus mit der Krankenversicherung/Beihilfe? Bleibt da alles beim alten?
Mit welchen Nebenkosten ist zu rechnen?

Fragt

Mary

Ich denke, das geht schon.
Ihr Mann sollte sich jedoch bei seiner alten Personalabteilung und der Beihilfestelle erkundigen. Die helfen sicherlich weiter.
Viele Grüße

Liebe Mary,

diese Fragen kann ich Dir leider nicht beantworten, da ich auf die Gründerberatung von Personen aus der Arbeitslosigkeit oder einem bestehenden Arbeitsverhältnis spezialisiert bin. Ich bin mit dem Beamtenrecht leider nicht vertraut.

MfG
Martin Stadie

Hallo Mary,

mit dem Renten-/Pensionärsrecht kenne ich mich nicht aus. Das wichtigste ist aber immer das Finanzamt. Dort wird es angemeldet, bzw. die Einnahmen gemeldet.

Soll jemand angestellt werden, braucht der Arbeitgeber eine Arbeitgebernummer vom zuständigen Arbeitsamt. Das geht mit einem Anruf.

Dann muss der Arbeitnehmer angemeldet werden, abhängig vom Einkommen Minijobber werden pauschal abgerechnet. Alles über 400 Euro, das werden die Abzüge zwischen AG und AN geteilt.

Je nach Gewerbe gibt es noch wegen Versicherung, Kammern, Verbänden usw. unterschiedliche Anforderungen.

Wie es innerhalb von „Familiebetrieben“ ist, weiß ich leider gar nicht.

Ich hoffe zu ein wenig Durchblick verholfen zu haben.

Besten Gruß Simone