Hallo,
ich habe mal eine rein hypothetische Frage.
Angenommen ein Arbeitnehmer wird bei einer Firma neu eingestellt und erhält eine Befristung für zwei 2 Jahre. Nach ungefähr der Hälfte dieser Zeit möchte dieser Arbeitnehmer freiwillig für eine längere Zeit (z.B.) 9 Monate, ins Ausland um zu reisen. Sein Arbeitgeber würde den Arbeitnehmer nach dieser Zeit gerne weiterbeschäftigen. Die Frage ist die, ob die Zeit, für die der ARbeitnehmer keine Leistungen bezieht hinten „drangehangen“ wird, wenn er dann wieder da ist.
Es gibt leider im Gesetz keine Regelung dazu (max beim Mutterschutz wird von einer „Unterbrechung“ gesprochen was aber auch nicht hinten dran gehangen werden kann’).
Kann jemand auf diesen hypotetischen Fall eine Antwort geben. Vielen Dank schon mal im voraus und allen eine schöne Woche!.
Hallo,
Nabend 
ich habe mal eine rein hypothetische Frage.
Angenommen ein Arbeitnehmer wird bei einer Firma neu
eingestellt und erhält eine Befristung für zwei 2 Jahre. Nach
ungefähr der Hälfte dieser Zeit möchte dieser Arbeitnehmer
freiwillig für eine längere Zeit (z.B.) 9 Monate, ins Ausland
um zu reisen. Sein Arbeitgeber würde den Arbeitnehmer nach
dieser Zeit gerne weiterbeschäftigen.
klingt nett 
Die Frage ist die, ob
die Zeit, für die der ARbeitnehmer keine Leistungen bezieht
hinten „drangehangen“ wird, wenn er dann wieder da ist.
Es gibt leider im Gesetz keine Regelung dazu (max beim
Mutterschutz wird von einer „Unterbrechung“ gesprochen was
aber auch nicht hinten dran gehangen werden kann’).
Kann jemand auf diesen hypotetischen Fall eine Antwort geben.
Vielen Dank schon mal im voraus und allen eine schöne Woche!.
So aus dem Bauch heraus würde ich denken, dass der § 15 Absatz 1 des TzBfG zum tragen kommt…
Zitat: Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
Was „innerhalb“ der vereinbarten Zeit passiert ist m. E. unerheblich. Der Vergleich mit dem Mutterschutz ist sicher auch sehr passend, da das ja auch eine „Unterbrechung“, wie im beispielhaften Fall, wäre…
Gruß
MG